Vorlage - MitV/0269/08  

 
 
Betreff: Pflichtenbelehrung eines neuen Ortsratsmitgliedes gem. § 28 Nds. Gemeindeordnung (NGO) und Verpflichtung nach § 42 NGO
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Entscheidung
18.03.2008 
5. Sitzung des Ortsrates Hedemünden ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
§§ 25 bis 28 NGOaktuell PDF-Dokument

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Herr Hans-Günther Speck, der für das ausgeschiedene Ortsratsmitglied Marianne Kohlstedt in den Ortsrat der Ortschaft Hedemünden nachgerückt ist, ist zu Beginn der Sitzung gem. § 28 der Nieders. Gemeindeordnung (NGO) auf seine ihm nach §§ 25 - 27 NGO obliegenden Pflichten durch den Ortsbürgermeister hinzuweisen.

Anschließend ist er nach § 42 NGO i.V.m. § 55 f Abs. 1 und § 55 b Abs. 1 Sätze 3 bis 7 NGO von dem Ortsbürgermeister förmlich zu verpflichten, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Pflichtenbelehrung gemäß § 28 NGO erfolgt in der Weise, dass der Ortsbürgermeister Ortsratsmitglied Speck ausdrücklich auf die Beachtung der ihm nach den §§ 25 bis 27 NGO obliegenden Pflichten hinweist. Dazu hat Ortsratsmitglied Speck den beiliegenden Textauszug der §§ 25 bis 28 NGO mit dieser Vorlage erhalten.

Die erfolgte Pflichtenbelehrung mit förmlicher Verpflichtung wird durch eine entsprechende Erwähnung im Protokoll aktenkundig gemacht.

 

Im Anschluss an die Pflichtenbelehrung erfolgt gemäß § 42 NGO die förmliche Verpflichtung durch den Ortsbürgermeister.

Mit der Verpflichtung wird ihm die Erklärung abverlangt, dass er seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch erfüllt und die Gesetze beachtet. Was unter einer förmlichen Verpflichtung zu verstehen ist, wird vom Gesetz nicht vorgegeben. So kann sie, wie früher vorgesehen, von dem Ortsbürgermeister durch Handschlag abgenommen werden.

Ebenso ist es aber auch möglich, dass Ortsratsmitglied Speck die Verpflichtung, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten, dadurch abgibt, dass er diese Worte dem Ortsbürgermeister nachspricht.

 

 

Anlagen:

Gesetzestext der §§ 25 bis 28 NGO


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  Nr. Name    
Anlage 1 1 §§ 25 bis 28 NGOaktuell (29 KB) PDF-Dokument (104 KB)