Beschlussvorschlag: Der Ortsrat Hedemünden nimmt die Abgabe des Grundstücks Gemarkugn Hedemünden Flur 4 Flurstück 216/5 an die Teilungs- und Verkopplungsinteressentenschaft Hedemünden zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen: Die Stadt Hann. Münden verfügt über das Eigentum an dem Grundstück Gemarkung Hedemünden Flur 4 Flurstück 216/5 in Größe von 47 m². Dieses Grundstück ist Teil eines landwirtschaftlichen Weges außerhalb der bebauten Ortslage.
Die landwirtschaftlichen Wege im Außenbereich werden durch die Teilungs- und Verkopplungsinteressentenschaft Hedemünden unterhalten.
Daher wird beabsichtigt, das Grundstück Gemarkung Hedemünden Flur 4 Flurstück 216/5 unentgeltlich gegen Übernahme der Unterhaltungspflicht an die Teilungs- und Verkopplungsinteressentenschaft Hedemünden abzugeben.
Zur besseren Übersicht werden dieser Vorlage zwei Lagepläne beigefügt. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten: Durch die Abgabe des Grundstücks verringern sich künftig die Ausgaben für Unterhaltungsmaßnahmen. Anlagen: 2 Pläne
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