Vorlage - BesV/0598/10  

 
 
Betreff: Straßenwidmung gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) der Straße "Kirchweg" im Ortsteil Hedemünden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Liegenschaften, Hochbau und Sanierung Bearbeiter/-in: Aßhauer, Katja
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Vorberatung
26.08.2010 
9. Sitzung des Ortsrates Hedemünden ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
22.09.2010    55. Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
27.09.2010 
20. Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
KirchwegHedemünden  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die Straße „Kirchweg“ im Ortsteil Hedemünden, bestehend aus dem Grundstück Gemarkung Hedemünden, Flur 9, Flurstück 50/5 gemäß § 6 NStrG zur Gemeindestraße ohne Nutzungsbeschränkung zu widmen.

Der Abschnitt von der Straße „Zum Mannstal“ bis zum Grundstück „Kirchweg 6“ ist bereits gewidmet. Es handelt sich hier um eine Widmungserweiterung des „Kirchweg“ vom bereits gewidmeten Abschnitt bis zur Straße „Am Rischenbach“.

Sachverhalt, ggf

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Die Straße „Kirchweg“ im Ortsteil Hedemünden ist baulich seit Jahren fertig gestellt. Eine Widmung der Straße erfolgte Ende der Sechziger Jahre, jedoch nur bis zum damaligen Ausbau, nämlich bis zum Ende des Grundstücks „Kirchweg 6“. Auch in das Straßenbestandsverzeichnis von 1984 wurde die Widmung so übernommen.

Nach dem Ausbau zur Erschließung des Gewerbegebietes ist eine Widmungserweiterung nicht erfolgt, so dass der Abschnitt zwischen dem Grundstück „Kirchweg 6“ und der Straße „Am Rischenbach“ nicht gewidmet ist.

 

Der Kirchweg dient als Erschließung für die anliegenden Gewerbebetriebe sowie als Verbindungsstraße nach Lippoldshausen, und erscheint den Benutzern als öffentliche Straße.

 

Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes sind grundsätzlich alle Straßen, die für den öffentlichen Verkehr bereit gestellt werden, zu widmen.

Momentan ist der „Kirchweg“ ab dem letzten Wohngebäude als Privatweg der Stadt Hann. Münden anzusehen. Eine Widmung ist hier unbedingt erforderlich.

 

Diese Widmung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Durch die Widmung trägt die Stadt Hann. Münden die Straßenbaulast  nach § 9 des Niedersächsischen Straßengesetzes im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Sie ist somit verpflichtet, für die Verkehrssicherung, in Form von Unterhaltungsmaßnahmen, Sorge zu tragen.

 

Die Straße befindet sich in einem guten baulichen Zustand. Trotzdem werden in den nächsten Jahren Mittel für Instandhaltung oder Instandsetzung, aufgrund der Nutzung durch schwere LKW, erforderlich.

Anlagen:

Anlagen:

Auszug aus der Liegenschaftskarte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 KirchwegHedemünden (887 KB)