Vorlage - MitV/0621/10  

 
 
Betreff: Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen Tiefbrunnen Blümer Berg 2, Tiefbrunnen Klus 1a und 2 sowie Tiefbrunnen Mielenhausen 2
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Spiegler, Britta
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen Entscheidung
04.08.2010 
6. Sitzung des Ortsrates Volkmarshausen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt, ggf

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH haben zur Sicherstellung des Zukunfts- und Ersatzwasserbedarfs nach Fertigstellung der vorhandenen Tiefbrunnen (TB) Blümer Berg 1 und 2 die TB Klus 1 a und 2 sowie Mielenhausen 2 errichtet. Nunmehr soll für alle Anlagen auch das notwendige Wasserschutzgebiet (gegliedert in mehrere Zonen mit unterschiedlichem Schutzanspruch) durch den Landkreis Göttingen/Untere Wasserbehörde festgesetzt werden.

 

Die Stadt Hann. Münden hat als Träger öffentlicher Belange (TöB) im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme zu der geplanten Festsetzung.

 

Der Antrag sieht vor, für die TB Blümer Berg 1 und 2, Klus 1 a und 2 sowie Mielenhausen 2

 

o          je einen Fassungsbereich (Zone l)

[Der Fassungsbereich stellt die unmittelbare Umgebung des Brunnens oder der Quelle dar. Die Zone I soll vor jeder unmittelbaren Verunreinigung geschützt werden und ist daher in der Regel eingezäunt. Jegliche anderweitige Nutzung und das Betreten für Unbefugte sind verboten.]

 

o          je eine gemeinsame engere Schutzzone (Zone II)

[In der engeren Schutzzone sind im Allgemeinen die Gefährdungen nicht tragbar, die von bestimmten menschlichen Tätigkeiten und Einrichtungen ausgehen und mit Verletzung der schützenden Deckschichten verbunden sind. Insbesondere soll der hygienische Schutz vor bakteriellen Verunreinigungen sichergestellt werden. Nutzungseinschränkungen für Bebauung, Landwirtschaft (Düngung), Umgang mit Wasserschadstoffen, eine Bodennutzung mit Verletzung der oberen Bodenschichten und Straßenbau sind zu erwarten.]

 

o          je eine gemeinsame weitere Schutzzone (Zone III)

[Die weitere Schutzzone soll das Grundwasser gegen chemische Verunreinigungen schützen. Diese Zone erstreckt sich in der Regel bis zur Einzugsgebietsgrenze der Grundwasserentnahme. Hier muss mit Verboten bzw. Nutzungseinschränkungen im Hinblick auf das Ablagern von Schutt, Abfallstoffen, wassergefährdender Stoffe, die Anwendung von Gülle, Klärschlamm, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, sowie für Massentierhaltung, Kläranlagen, und Sand- und Kiesgruben gerechnet werden.]

 

einzurichten.

 

Der Katalog der zulässigen, der beschränkt zulässigen und der verbotenen Handlungen in den Schutzzonen II und III des Wasserschutzgebietes ist als Anlage I dieser Vorlage beigefügt.

 

Die äußere Abgrenzung des Wasserschutzgebietes kann ebenfalls dieser Anlage I (= Entwurf der WasserSVO) entnommen werden.

 

Ein entsprechender Übersichtsplan ist als Anlage II beigefügt. Die Fläche des Wasserschutzgebietes beträgt insgesamt ca. 11 km².

 

Im Bereich der Gemarkung Volkmarshausen grenzt die Schutzzone III der TB Klus direkt an die im Schedetal gelegene Filz- und Folienfabrik an.

 

Das Industriegebiet Volkmarshausen ist von den Schutzzonen der TB Blümer Berg nicht betroffen. Lediglich im Bereich der Tennisplätze kommt die Schutzzone II bis auf ca. 50 m an die Plätze heran.

 

Der Entwurf der Wasserschutzverordnung hat vom 26.05. bis zum 25.06.2010 bei den Versorgungsbetrieben Hann. Münden GmbH öffentlich ausgelegen.

 

Die Ausweisung des Wasserschutzgebietes können aus der Sicht des einzelnen betroffenen Grundstückseigentümers möglicherweise Einschränkungen zeigen. Demgegenüber sind die für die Allgemeinheit bedeutenden Belange der Sicherstellung des Zukunfts- und Ersatzwasserbedarfs für Hann. Münden zu stellen.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Anlage I:  Entwurf der Wasserschutzverordnung

Anlage II: Übersichtsplan