Vorlage - BesV/0623/10  

 
 
Betreff: Raumordnungsverfahren zur 380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle-Mecklar
- Anhörung der Ortsräte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pflum, Siegfried
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Pflum, Siegfried
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Laubach Entscheidung
05.08.2010 
8. Sitzung des Ortsrates Laubach ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen Entscheidung
09.08.2010 
10. Sitzung des Ortsrates Lippoldshausen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat tritt der Resolution des Stadtrates vom 22.06.2010 bei und fordert die Verwaltung auf, im Sinne der Resolution gegenüber den Raumordnungsbehörden Stellung zu nehmen.

 

Sachverhalt, ggf

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Die transpower stromübertragungs gmbh (Projektträger) mit Sitz in Bayreuth plant die Errichtung einer 380 kV-Höchstspannungsverbindung zwischen dem Umspannwerk (UW) Wahle (Gemeinde Vechelde, Landkreis Peine) in Niedersachsen und dem UW Mecklar (Gemeinde Ludwigsau, Landkreis Hersfeld-Rotenburg) in Hessen.

 

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung – Regierungsvertretung Braunschweig – als zuständige Landesplanungsbehörde hat mit Verfügung vom 25.05.2010 das Raumordnungsverfahren gem. § 15 Raumordnungsgesetz des Bundes für den niedersächsischen Teil der geplanten 380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle - Mecklar eingeleitet. Nach § 15 Abs. 3 NROG sind die Verfahrensunterlagen zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit auszulegen.

 

Die Unterlagen lagen in der Zeit vom 14.06.2010 bis 30.07.2010 zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus. Jedermann kann sich bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 16.08.2010, bei der  Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern. Die Gemeinde leitet die fristgerecht vorgebrachten Äußerungen an die Landesplanungsbehörde weiter.

 

Zur zügigen und transparenten Durchführung des Raumordnungsverfahrens wird im Rahmen des
e-Governments auch das Internet zur Online-Beteiligung genutzt. Jedermann kann auf der eingerichteten Internetplattform www.rov-wahle-mecklar-online.de die kompletten Verfahrensunterlagen einsehen und auch online bis zum 27.08.2010 eine Stellungnahme abgeben.

 

Parallel zu der Beteiligung der Öffentlichkeit ist die Stadt Hann. Münden als betroffene Kommune und Trägerin öffentlicher Belange aufgefordert, bis zum 27. August 2010 zu den vorliegenden Raumordnungsunterlagen Stellung zu nehmen.

 

Die Stellungnahmen werden in die Prüfung und Abwägung im Zuge des Raumordnungsverfahrens einbezogen. Eine individuelle Beantwortung der Einwendungen erfolgt weder durch die Gemeinde noch durch die Landesplanungsbehörde. Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird eine Ausfertigung der Landesplanerischen Feststellung, aus der sich auch die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Belangen ergibt, einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.

 

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat am 22.06.2010 einstimmig die anhängende Resolution beschlossen. Darin werden folgende Punkte gefordert:

 

-           eine Erdverkabelung, zumindest im Nahbereich zu Siedlungsgebieten und in hochwertigen Natur- und Erholungsräumen,

-           eine Priorisierung der Variante B, insbesondere zum vorbeugenden Immissionsschutz und aus ökonomischen Gründen,

-           ggf. eine Leitungsbündelung zur Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft (Führung parallellaufender Freileitungen auf einem Tragwerk),

-           ein ersatzloser Abbau der 220 kV-Leitung und Renaturierung des freiwerdenden Schutzstreifens zwischen Rosdorf und Kassel-Sandershausen,

-           eine Bündelung der Planverfahren der 380 kV-Höchstspannungsleitung (Firma Transpower) und der Erdgastransportleitung MET (Mitteleuropäische Transversale der Firma RWE),

-           eine Berücksichtigung von Vorbelastungen in Form erhöhter Wirkintensitäten, insbesondere im Bereich Laubach und Lippoldshausen

 

In den Vorgesprächen mit dem Vorhabensträger hat sich jedoch gezeigt, dass er den Forderungen der Stadt Hann.Münden eher skeptisch bis ablehnend gegenüber steht. Insofern kommt den Raumordnungsbehörden (Regierungsvertretung Braunschweig und Landkreis Göttingen auf niedersächsischer Seite und Regierungspräsidium Kassel auf hessischer Seite) entscheidende Bedeutung zu. Durch Nachforderungen im laufenden Raumordnungsverfahren und Maßgaben bzw. Auflagen in der landesplanerischen Beurteilung können offene Fragen (z.B. die Strecken für Teilverkabelung) geklärt und der rechtliche Rahmen für die weiteren Planfeststellungsplanungen abgesteckt werden.

 

 

 

Die Stadt Hann.Münden hat den zuständigen Staatssekretär Herrn Friedrich-Otto Ripke angeschrieben und angeregt, dass sich Projektträger, Planer und Raumordnungsbehörden zusammensetzen und folgenden Lösungsvorschlag ernsthaft prüfen und in die Trassenabwägung einstellen:

 

-          Vorzug auf die Trassenvariante B

 

-          Teilverkabelung oder Leitungsbündelung (380 kV-Freileitung Transpower mit 110 kV-Freileitung E.ON auf einem Tragwerk)

 

-          Führung der Erdgastransportleitung MET im freiwerdenden Schutzstreifen der 220 kV-Leitung Hardegsen – Kassel-Sandershausen

 

-          Renaturierung bzw. Wiederaufforstung der nicht mehr benötigten Schutzstreifenflächen

 

Die bislang nicht auszuschließenden Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten und Siedlungsräumen entlang der Trassenvariante B ließen sich durch Teilverkabelungen, Leitungsbündelung und möglicherweise geringfügige Trassenverschiebungen auf ein zumutbares Minimum begrenzen.

 

Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

keine

Anlagen:

Anlagen:
 

-          1 Übersichtsplan mit dem Verlauf der Trasse A in Hann.Münden

-          Resolution des Stadtrates vom 22.06.2010