Beschlussvorschlag: Der Ortsrat stellt gem. § 37 Abs. 2 i.V.m. §§ 55 b Abs. 1 Satz 6 und 55 f Abs. 1 Satz 2 NGO fest, dass der Sitz des Ortsratsmitgliedes Klaus Bornschier im Ortsrat der Ortschaft Wiershausen durch Verzichtserklärung gem. § 37 Abs. 1 Ziff. 1 i.V.m. §§ 55 b Abs. 1 Satz 6 und 55 f Abs. 1 Satz 2 NGO frei geworden ist. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Ortsratsmitglied Klaus Bornschier hat mit Schreiben vom 08.11.2010 gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 i.V.m. §§ 55b Abs. 1 Satz 6 und 55 f Abs. 1 Satz 2 NGO auf sein Mandat im Ortsrat der Ortschaft Wiershausen verzichtet. Der Verzicht ist unwiderruflich.
Gemäß § 37 Abs. 2 i.V.m. §§ 55 b Abs. 1 Satz 6 und 55 f Abs. 1 Satz 2 NGO hat der Ortsrat zu Beginn seiner Sitzung festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust durch Verzichtserklärung vorliegen. Dem Betroffenen ist hierbei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
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