Beschlussvorschlag: Der Ortsrat nimmt den Vorentwurf der 2. Sammeländerung des Flächennutzungsplanes zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen: Der Flächennutzungsplan (2000) wurde am 06.12.2001 wirksam. Im Rahmen der 1. Sammeländerung (wirksam seit 21.12.2007) wurden die Darstellungen des Flächennutzungsplans in 12 Teilbereichen geändert. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 16.03.2011 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Sammeländerung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Im Rahmen der 2. Sammeländerung sollen die Entwicklungsziele des Flächennutzungsplanes für weitere 17 Teilbereiche geändert werden. Die Ortsteile sind von folgenden Änderungen betroffen:
– Fläche für die Landwirtschaft „Schnakenhöfe“ im Ortsteil Bonaforth – Wohnbaufläche „Fulda-Ufer“ im Ortsteil Bonaforth – Gewerbliche Baufläche „Betriebsgelände Baugeschäft Kirchner“ im Ortsteil Gimte – Gewerbliche Baufläche „Hopfenberg“ im Ortsteil Gimte – Gemeinbedarfsfläche „BBS / Pflege- und Therapiezentrum“ im Ortsteil Gimte – Gewerbliche Baufläche „Betriebsgelände MS Gartenelemente“ im Ortsteil Hedemünden – Fläche für Landwirtschaft und Grünfläche „Hergraben“ im Ortsteil Laubach – Grünfläche „Campingplatz Zella“ im Ortsteil Laubach – Sozial- und Bildungseinrichtung „Grundmühle“ im Ortsteil Laubach – Sozial- und Bildungseinrichtung „Steinrode“ im Ortsteil Laubach – Mischbaufläche und Grünfläche „Alter Winkel“ im Ortsteil Wiershausen
Bei den Änderungsbereichen „Hergraben“, „Alter Winkel“ und „Schnakenhöfe“ handelt es sich um Rücknahmen von Wohnbauflächenreserven. Im Austausch sollen u. a. für den Änderungsbereich „Fulda-Ufer“ Wohnbauflächenreserven neu ausgewiesen werden. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes für die vorgenannten Teilbereiche sollen die Baulandreserven neu geordnet und die Siedlungsentwicklung mehr auf die Innenentwicklung ausgerichtet werden.
Bei den Änderungsbereichen „Betriebsgelände MS Gartenelemente“ und „Betriebsgelände Baugeschäft Kirchner“ handelt es sich um die Ausweisung zusätzlicher Gewerblicher Bauflächen für die Standortsicherung und Entwicklung bestehender Betriebe. Der Wegfall der Sonderbaufläche für die Fläche des ehemaligen Tierheims im Bereich „Hopfenberg“ und die Ausweisung als Gewerbliche Baufläche soll die Umnutzung des Geländes zu privatgewerblichen Zwecken und die Ansiedlung von Gewerbebetrieben ermöglichen.
Die Ausweisung der Grünfläche „Campingplatz Zella“ verfolgt das Ziel, dem bestehenden Standort unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes eine zweckgebundene Nutzungen zuzuweisen und im Rahmen der Zweckbindung Entwicklungen zu ermöglichen.
Mit Standortausweisungen für das „BBS / Pflege- und Therapiezentrum“, „Steinrode“ und die „Grundmühle“ soll die Entwicklung bestehender Bildungs- und Sozialeinrichtungen abgesichert bzw. eine Umnutzung dazu ermöglicht werden.
Die Änderungsbereiche „Betriebsgelände MS Gartenelemente“ und „Campingplatz Zella“ unterlagen bisher einem fachplanerischen Vorbehalt (eisenbahnrechtliche Widmung bzw. Hochwasserschutzgebiet). Nachdem die ehemaligen Bahnflächen entwidmet und von der DB veräußert wurden und die neuen Überschwemmungsgebietsgrenzen ermittelt worden sind, können Zielaussagen in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden (zurzeit kennzeichnet der Flächennutzungsplan diese Teilbereiche als Weißfläche ohne Entwicklungsziele).
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt durch Aushang des Vorentwurfes voraussichtlich in der Zeit vom 02.05.2011 bis 20.05.2011. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt im Zeitraum vom 16.04.2011 bis 20.05.2011.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Anhörung der Ortsräte sollen voraussichtlich in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.06.2011 öffentlich erörtert und in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.06.2011 möglichst die öffentliche Auslegung des Planentwurfes beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten: Die Sammeländerung des Flächennutzungsplanes wird durch den Fachdienst Stadtplanung erarbeitet. Für die Flächennutzungsplanänderung entstehen daher nur die originären Personalkosten. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes haben keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Als Entwicklungsziele sind sie behördenverbindlich und stellen Festlegungen dar, aus denen die Bebauungsplanung zu entwickeln ist. Anlagen:
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