Vorlage - BerV/0175/12  

 
 
Betreff: Einziehung eines Teilstücks der Straße "Drusus Ring" im Ortsteil Hedemünden gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht
Federführend:FD Liegenschaften, Hochbau und Sanierung Bearbeiter/-in: Aßhauer, Katja
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Kenntnisnahme
04.07.2012 
3. Sitzung des Ortsrates Hedemünden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Drusus Ring Plan  

Beschlussvorschlag:

Der Ortsat nimmt die Ausführungen zur Einziehung eines Teilstücks der Straße „Drusus Ring“ zur Kenntnis.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Die Straße „Drusus Ring“ erschließt das Gewerbegebiet Hedemünden² und wurde durch Ratsbeschluss vom 01.12.2008 zur Gemeindestraße gewidmet.

Aufgrund des Verkaufs von Gewerbeflächen an die Firma Wessels & ller wird ein Teilstück der Straße bestehend aus den Grundstücken Gemarkung Hedemünden Flur 15 Flurstücke 86/4 (teilweise), 87/2, 88/2 und 94/2 (teilweise) auf dem Firmengelände liegen und nicht mehr als öffentliche Straße genutzt werden können.

Die Widmung dieses Teilstücks ist daher zurück zu nehmen, dieser Teilbereich der Straße „Drusus Ring“ ist einzuziehen.

Es erfolgt demnächst eine öffentliche Bekanntmachung hinsichtlich der Einziehung dieses Teilbereichs.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Durch die Einziehung entstehen keine Kosten.

 


Anlagen:

Auszug aus der Liegenschaftskarte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Drusus Ring Plan (200 KB)