Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat stellt gemäß § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 NKomVG fest, dass durch den Mandatsverzicht des Ortsratsmitgliedes Bernd Apel die Voraussetzungen für den Sitzverlust nach § 52 Abs. 1 i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG vorliegen und damit ein Sitz im Ortsrat der Ortschaft Hedemünden frei geworden ist. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Herr Bernd Apel, Mitglied im Ortsrat der Ortschaft Hedemünden, hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat im Ortsrat Hedemünden niederlegt.
Gemäß § 52 Absatz 1 Nr. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG endet die Mitgliedschaft im Ortsrat durch Verzicht, der dem Ortsbürgermeister schriftlich zu erklären ist und nicht widerrufen werden kann. Der Ortsrat stellt daraufhin gemäß § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG zu Beginn seiner nächsten Sitzung fest, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlsut durch Verzichtserklärung vorliegen.
Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten: - keine |
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