Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2014 weist im Ergebnishaushalt eine Deckungslücke (Fehlbetrag) von 2.950.400 € aus und stellt damit die Höhe des ungedeckten Ressourcenverbrauchs dar. Zum Gesamtumfang der Fehlbeträge und Fehlbedarfe ist folgendes auszuführen: Am Ende des „kameralen Zeitalters“ im Jahr 2007 bestand ein noch nicht gedeckter Gesamtfehlbetrag von 26.662.510,73 €. Dieser wurde in Höhe von 26.390.527,25 € (vermindert um 271.983,48 € aktivierbarer Umstellungsaufwand auf die Doppik) in die Erste Eröffnungsbilanz der Stadt Hann. Münden übernommen. Ende des Jahres 2014 wird ein Gesamtfehlbedarf aus der doppischen Haushaltsführung in Höhe von rd. 18,7 Mio. € bestehen. Zusammen ergibt das eine Gesamtdeckungslücke von rd. 45,1 Mio. €.
Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung lässt aber nicht erwarten, dass ein Abbau der aufgelaufenen Fehlbeträge auf längere Sicht zu erreichen sein wird. Für die künftigen Planjahre sind jeweils neue Deckungslücken von rd. 3,4 Mio. € für 2015, rd. 3,5 Mio. € für 2016 und rd. 3,9 Mio. € für 2017 ausgewiesen. Diese Beträge zusammengenommen, ergeben am Ende des Finanzplanungszeitraums einen Gesamtfehlbedarf von rd. 55,9 Mio. €.
Der Finanzhaushalt zeigt mit den Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit den voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres. Für Investitionen konnten nur die Ausgabepositionen des Investitionsprogramms aufgenommen bzw. neue Maßnahmen nur bei Sicherstellung der Gegenfinanzierung veranschlagt werden. Da die Stadt Hann. Münden knapp 2,4 Mio. € Finanzierungsmittel (davon eigene Mittel nur in Höhe von knapp 0,2 Mio. €) aufbringen kann, musste für das Jahr 2014 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.247.700 € eingeplant werden, um die Auszahlungen für Investitionstätigkeit zu finanzieren. Da die ordentlichen Tilgungsleistungen bei rd. 1,26 Mio. € liegen, kommt es an dieser Stelle zumindest nicht zu einer Neuverschuldung der Stadt Hann. Münden.
Für die Ortsteile sind im Finanzhaushalt für Investitionstätigkeiten folgende Haushaltsansätze (Projekte) vorgesehen:
Anlagen:
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