Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt zur Reduzierung der Anzahl der Ortsratsmitglieder in den Ortsräten den 1. Nachtrag zur Hauptsatzung vom 03.11.2011 in der vorgelegten Fassung. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Entsprechend der Vorgabe der laufenden Nummer 1/14. der Anlage 2 des vom Rat am 25.06.2015 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes 2015 soll die Anzahl der Mitglieder der Ortsräte ab der am 01.11.2016 beginnenden Wahlperiode reduziert werden.
Die Grundsätze zur Größenbestimmung der Ortsräte ergeben sich aus § 91 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Gemäß Absatz 1 dieser Vorschrift wird die Zahl der Mitglieder der Ortsräte durch die Hauptsatzung bestimmt, wobei die gesetzlich fixierte Mindestanzahl von 5 Ortsratsmitgliedern nicht unterschritten werden darf. Die Zahl der Mitglieder kann absolut oder auch in Anlehnung an § 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 91 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgelegt werden. Hierbei wird die Mitgliederzahl in Abhängigkeit von den Einwohnerzahlen der jeweiligen Ortschaften ermittelt. mit bis zu 500 Einwohnern 3 Mitglieder (aber Mindestanzahl 5) mit 501 bis 1000 Einwohnern5 Mitglieder mit 1001 bis 2000 Einwohnern5 Mitglieder
Bei Anwendung der §§ 46 und 91 NKomVG ergäben sich damit für die Ortschaften der Stadt Hann. Münden folgende Mitgliederzahlen:
Diese Regelung führt dazu, dass in sämtlichen Ortschaften der Stadt Hann. Münden nur noch 5 Ortsratsmitglieder zu wählen wären. Dies würde erhebliche Einschnitte in die bisherige Arbeitsweise bedeuten und dem bisherigen Einsatz und Engagement der Ortsräte nicht gerecht werden.
Unter Beibehaltung der Staffelung der Einwohnergrößen aus § 46 NKomVG wird daher folgende Festlegung vorgeschlagen:
Ortschaften mit bis zu 500 Einwohnern 5 Mitglieder - mit 501 bis 1000 Einwohnern7 Mitglieder - mit 1001 bis 2000 Einwohnern9 Mitglieder
Unter Anwendung dieser Regelung ergäben sich für die Ortschaften der Stadt Hann. Münden folgende Größen:
Bis auf die Ortschaften Bonaforth und Mielenhausen ergibt sich damit für jeden Ortsrat eine Reduzierung um zwei Mitglieder. Die Ortschaft Mielenhausen hat bereits im Jahr 2000 die 500-Einwohnergrenze unterschritten, in der Ortschaft Bonaforth ist diese Grenze erstmals im Jahr 2009 unterschritten worden. Eine Anpassung wird daher für angemessen erachtet. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten: Jedes Ortsratsmitglied erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 7,50 €. Die vorgeschlagene Reduzierung um 24 Mitglieder würde eine Einsparung in Höhe von 2160 € jährlich ergeben. Anlagen: 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden vom 03.11.2011
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