Vorlage - BesV/0794/15  

 
 
Betreff: Änderung der Hauptsatzung
hier: Verringerung der Anzahl der Mitglieder der Ortsräte aufgrund des Ratsbeschlusses zum Haushaltssicherungskonzept 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Spiegler, BrittaAktenzeichen:10 20 31 01
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Spiegler, Britta
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Vorberatung
24.11.2015 
9. Sitzung des Ortsrates Hedemünden abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Wiershausen Vorberatung
26.11.2015 
7. Sitzung des Ortsrates Wiershausen abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Laubach Vorberatung
02.12.2015 
9. Sitzung des Ortsrates Laubach abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen Vorberatung
08.12.2015 
7. Sitzung des Ortsrates Mielenhausen abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen Vorberatung
11.01.2016 
8. Sitzung des Ortsrates Volkmarshausen abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Hemeln Vorberatung
12.01.2016 
11. Sitzung des Ortsrates Hemeln      
Ortsrat der Ortschaft Oberode Vorberatung
14.01.2016 
7. Sitzung des Ortsrates Oberode abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen Vorberatung
25.01.2016 
12. Sitzung des Ortsrates Lippoldshausen abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Bonaforth Vorberatung
03.02.2016 
8. Sitzung des Ortsrates Bonaforth abgelehnt   
Ortsrat der Ortschaft Gimte Vorberatung
09.02.2016 
9. Sitzung des Ortsrates Gimte abgelehnt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
10.02.2016    61. Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
15.02.2016 
27. Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
20151110 - 1. Nachtrag zur Hauptsatzung PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt zur Reduzierung der Anzahl der Ortsratsmitglieder in den Ortsten den 1. Nachtrag zur Hauptsatzung vom 03.11.2011 in der vorgelegten Fassung.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Entsprechend der Vorgabe der laufenden Nummer 1/14. der Anlage 2 des vom Rat am 25.06.2015 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes 2015 soll die Anzahl der Mitglieder der Ortsräte ab der am 01.11.2016 beginnenden Wahlperiode reduziert werden.

 

Die Grundsätze zur Größenbestimmung der Ortsräte ergeben sich aus § 91 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Gemäß Absatz 1 dieser Vorschrift wird die Zahl der Mitglieder der Ortsräte durch die Hauptsatzung bestimmt, wobei die gesetzlich fixierte  Mindestanzahl von 5 Ortsratsmitgliedern nicht unterschritten werden darf. Die Zahl der Mitglieder kann absolut oder auch in Anlehnung an § 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 91 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgelegt werden. Hierbei wird die Mitgliederzahl in Abhängigkeit von den Einwohnerzahlen der jeweiligen Ortschaften ermittelt.
Danach betrüge die Mitgliederzahl der Ortsräte bei Ortschaften
 

mit bis zu 500 Einwohnern 3 Mitglieder (aber Mindestanzahl 5)

mit  501 bis 1000 Einwohnern5 Mitglieder

mit 1001 bis 2000 Einwohnern5 Mitglieder

 

 

Bei Anwendung der §§ 46 und 91 NKomVG ergäben sich damit r die Ortschaften der Stadt Hann. Münden folgende Mitgliederzahlen:

 

Ortschaft
(Einwohnerzahl zum 01.10.2015)

Status quo

§ 46 Abs. 1 i.V.m.
§ 91 Abs.1 S. 2 NKomVG

Veränderung

Bonaforth (452)

9

5

-          4

Gimte (1927)

11

5

-          6

Hedemünden(1295)

11

5

-          6

Hemeln(924)

9

5

-          4

Laubach(351)

7

5

-          2

Lippoldshausen(604)

9

5

-          4

Mielenhausen(429)

9

5

-          4

Oberode(709)

9

5

-          4

Volkmarshausen(783)

9

5

-          4

Wiershausen(712)

9

5

-          4

GESAMT

92

50

-          42

 

 

Diese Regelung führt dazu, dass in sämtlichen Ortschaften der Stadt Hann. Münden nur noch 5 Ortsratsmitglieder zu hlen wären. Dies rde erhebliche Einschnitte in die bisherige Arbeitsweise bedeuten und dem bisherigen Einsatz und Engagement der Ortsräte nicht gerecht werden.

 

Unter Beibehaltung der Staffelung der Einwohnergrößen aus § 46 NKomVG wird daher folgende Festlegung vorgeschlagen:

 

Ortschaften mit bis zu 500 Einwohnern 5 Mitglieder

- mit  501 bis 1000 Einwohnern7 Mitglieder

- mit 1001 bis 2000 Einwohnern9 Mitglieder

 

Unter Anwendung dieser Regelung ergäben sich für die Ortschaften der Stadt Hann. Münden folgende Größen:

 

Ortschaft
(Einwohnerzahl 01.10.2015)

Status quo

neue Mitgliederzahl

Veränderung

Bonaforth (452)

9

5

-          4

Gimte (1927)

11

9

-          2

Hedemünden(1295)

11

9

-          2

Hemeln(924)

9

7

-          2

Laubach(351)

7

5

-          2

Lippoldshausen(604)

9

7

-          2

Mielenhausen(429)

9

5

-          4

Oberode(709)

9

7

-          2

Volkmarshausen(783)

9

7

-          2

Wiershausen(712)

9

7

-          2

GESAMT

92

68

-          24

 

 

Bis auf die Ortschaften Bonaforth und Mielenhausen ergibt sich damit für jeden Ortsrat eine Reduzierung um zwei Mitglieder.

Die Ortschaft Mielenhausen hat bereits im Jahr 2000 die 500-Einwohnergrenze unterschritten, in der Ortschaft Bonaforth ist diese Grenze erstmals im Jahr 2009 unterschritten worden. Eine Anpassung wird daher für angemessen erachtet.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Jedes Ortsratsmitglied erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 7,50 . Die vorgeschlagene Reduzierung um 24 Mitglieder würde eine Einsparung in Höhe von 2160 €hrlich ergeben.


Anlagen:

1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden vom 03.11.2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20151110 - 1. Nachtrag zur Hauptsatzung (14 KB) PDF-Dokument (58 KB)