Beschlussvorschlag: Der Ortsrat nimmt den Vorentwurf der 4. Sammeländerung des Flächennutzungsplanes zustimmend zur Kenntnis. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen: Der Flächennutzungsplan (2000) wurde am 06.12.2001 rechtskräftig. Im Rahmen der 1. Sammeländerung (rechtskräftig seit 21.12.2007), der 2. Sammeländerung (rechtskräftig seit 18.04.2013) und der 3. Änderung (rechtskräftig seit 16.10.2014) wurden die Darstellungen des Flächennutzungsplans in insgesamt 30 Teilbereichen aktualisiert.
Im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sammeländerung) sollen die Entwicklungsziele des Flächennutzungsplanes für weitere 17 Teilbereiche geändert werden. Von den Änderungsbereichen sind das Stadtgebiet und 6 Ortsteile betroffen.
im Stadtgebiet: Temporäres Veranstaltungsgelände am Doktor- und Tanzwerder Bestattungswald an der Weserliedanlage Sozial- und Bildungseinrichtung „Große Wemme - Iserberg“ Ausgleichsfläche „Am Gierstein“
in Bonaforth Mischbaufläche und Gewerbliche Baufläche „Löwenau/Bonaforther Straße“ in Gimte Hundesportanlage am Weserpark Gewerbliche Baufläche Brunnenweg Fläche für Gartenbau
in Hedemünden Sozial- und Bildungseinrichtung „Haus Eichbühl“ Feuerwehrstandort Gewerbliche Baufläche „Über dem Sandwege“
in Hemeln Wohn- und Mischbaufläche „Sandweg/Silberkuhle“ Sozial- und Bildungseinrichtung „Ehemaliges Forsthaus Glashütte“ Ausgleichsfläche „Am Kreuzstein“
in Lippoldshausen Mischbaufläche und Fläche für Landwirtschaft „Kleine Lieth“
in Volkmarshausen Reitsportanlage Bogensportanlage
Die allgemeinen Planungsziele der Sammeländerung sind: Ausweisung nachfrageorientierter Wohn- und Mischbauflächen als Alternative zu brachliegenden Flächenreserven Ausweisung von Gewerblichen Bauflächen zur Bestandsentwicklung und für Neuansiedlungen Bestandsentwicklung eines überregional bedeutenden Gartenbaubetriebs Sicherung und Entwicklung von Standorten für Bildungs- und Sozialeinrichtungen Sicherung und Entwicklung von Standorten für Sport- und Freizeitnutzungen Entwicklung von Standorten für Infrastruktureinrichtungen Sicherung und Entwicklung von Ausgleichsflächen
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt durch Aushang des Vorentwurfes in der Zeit vom 25.09.2017 bis 20.10.2017. Parallel erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Gleichzeitig stehen die Vorentwurfsunterlagen auf der Homepage der Stadt Hann. Münden (www.hann.muenden.de, “aktuelle Beteiligungsverfahren“) zur Einsicht und zum Download bereit.
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten: Die Sammeländerung des Flächennutzungsplanes wird durch den Fachdienst Stadtplanung erarbeitet. Für die Flächennutzungsplanänderung entstehen daher nur die originären Personalkosten. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes haben keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Als Entwicklungsziele sind sie behördenverbindlich und stellen Festlegungen dar, aus denen die Bebauungsplanung zu entwickeln ist. |
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