Vorlage - BesV/0218/17  

 
 
Betreff: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sammeländerung)
- Anhörung des Ortsrates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pflum, Siegfried
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Aßhauer, Katja
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Bonaforth Kenntnisnahme
19.10.2017 
Sitzung des Ortsrates Bonaforth ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen Kenntnisnahme
23.10.2017 
Sitzung des Ortsrates Volkmarshausen ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Hemeln Kenntnisnahme
07.11.2017 
Sitzung des Ortsrates Hemeln zur Kenntnis genommen   
Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen Kenntnisnahme
13.11.2017 
Sitzung des Ortsrates Lippoldshausen ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Kenntnisnahme
14.11.2017 
Sitzung des Ortsrates Hedemünden ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Gimte Kenntnisnahme
16.11.2017 
Sitzung des Ortsrates Gimte geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat nimmt den Vorentwurf der 4. Sammeländerung des Flächennutzungsplanes zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Der Flächennutzungsplan (2000) wurde am 06.12.2001 rechtskräftig. Im Rahmen der 1. Sammeländerung (rechtskräftig seit 21.12.2007), der 2. Sammeländerung (rechtskräftig seit 18.04.2013) und der 3. Änderung (rechtskräftig seit 16.10.2014) wurden die Darstellungen des Flächennutzungsplans in insgesamt 30 Teilbereichen aktualisiert.

 

Im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sammeländerung) sollen die Entwicklungsziele des Flächennutzungsplanes für weitere 17 Teilbereiche geändert werden. Von den Änderungsbereichen sind das Stadtgebiet und 6 Ortsteile betroffen.

 

im Stadtgebiet:

      Temporäres Veranstaltungsgelände­ am Doktor- und Tanzwerder

      Bestattungswald an der Weserliedanlage

      Sozial- und Bildungseinrichtung „Große Wemme - Iserberg“

      Ausgleichsfläche „Am Gierstein“

 

in Bonaforth

      Mischbaufläche und Gewerbliche Baufläche „wenau/Bonaforther Straße“

       

in Gimte

      Hundesportanlage am Weserpark

      Gewerbliche Baufläche Brunnenweg

      Fläche für Gartenbau

 

in Hedemünden

      Sozial- und Bildungseinrichtung „Haus Eichbühl“

      Feuerwehrstandort

      Gewerbliche Baufläche „Über dem Sandwege“

 

in Hemeln

      Wohn- und Mischbaufläche Sandweg/Silberkuhle“

      Sozial- und Bildungseinrichtung „Ehemaliges Forsthaus Glashütte“

      Ausgleichsfche „Am Kreuzstein“

 

in Lippoldshausen

      Mischbaufläche und Fläche für Landwirtschaft „Kleine Lieth“

 

in Volkmarshausen

      Reitsportanlage

      Bogensportanlage

 

 

Die allgemeinen Planungsziele der Sammeländerung sind:

      Ausweisung nachfrageorientierter Wohn- und Mischbauflächen als Alternative zu brachliegenden Flächenreserven

      Ausweisung von Gewerblichen Bauflächen zur Bestandsentwicklung und für Neuansiedlungen

      Bestandsentwicklung eines überregional bedeutenden Gartenbaubetriebs

      Sicherung und Entwicklung von Standorten für Bildungs- und Sozialeinrichtungen

      Sicherung und Entwicklung von Standorten für Sport- und Freizeitnutzungen

      Entwicklung von Standorten für Infrastruktureinrichtungen

      Sicherung und Entwicklung von Ausgleichsflächen

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt durch Aushang des Vorentwurfes in der Zeit vom 25.09.2017 bis 20.10.2017. Parallel erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Gleichzeitig stehen die Vorentwurfsunterlagen auf der Homepage der Stadt Hann. Münden (www.hann.muenden.de, “aktuelle Beteiligungsverfahren“) zur Einsicht und zum Download bereit.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Die Sammeländerung des Flächennutzungsplanes wird durch den Fachdienst Stadtplanung erarbeitet. Für die Flächennutzungsplanänderung entstehen daher nur die originären Personalkosten.

Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes haben keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Als Entwicklungsziele sind sie behördenverbindlich und stellen Festlegungen dar, aus denen die Bebauungsplanung zu entwickeln ist.