Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 weist im Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und dem außerordentlichen Ergebnis) des Ergebnishaushaltes einen Überschuss in Höhe von 74.400 € aus. Zum Gesamtumfang der Fehlbeträge und Fehlbedarfe aus Vorjahren ist folgendes auszuführen: Am Ende des „kameralen Zeitalters“ im Jahr 2007 bestand ein noch nicht gedeckter Gesamtfehlbetrag von 26.662.510,73 €. Dieser wurde in Höhe von 26.390.527,25 € (vermindert um 271.983,48 € aktivierbarer Umstellungsaufwand auf die Doppik) in die Erste Eröffnungsbilanz der Stadt Hann. Münden übernommen. Zum Ende des Jahres 2019 wird zusammen mit dem Fehlbedarf aus der doppischen Haushaltsführung eine Gesamtdeckungslücke von rd. 40,896 Mio. € bestehen. Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung lässt unter Berücksichtigung des vergangenen Haushaltsjahres sowie der aktuellen Haushaltsplanung erwarten, dass ein Abbau der aufgelaufenen Fehlbeträge auf längere Sicht zwar nicht zu erreichen sein wird, jedoch eine positive Entwicklung und Umsetzung von Einsparmöglichkeiten zu erkennen ist. Für die künftigen Planjahre sind jeweils weitere Überschüsse in Höhe von 1.048.900 € für 2020, 1.068.700 € für 2021 und 1.936.100 € für 2022 ausgewiesen. Diese Beträge zusammengenommen, ergeben am Ende des Finanzplanungszeitraums dann noch einen Gesamtfehlbedarf von rd. 36,842 Mio. €. Der Finanzhaushalt zeigt mit den Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit den voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres. Für Investitionen konnten nur die Ausgabepositionen des Investitionsprogramms aufgenommen bzw. neue Maßnahmen nur bei Sicherstellung der Gegenfinanzierung veranschlagt werden. Besonders hervorzuheben sind hierbei Investitionen im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramm II (KIP II), mit welchem umfangreiche Brandschutzmaßnahmen in den Grundschulen umgesetzt werden können. Da die Stadt Hann. Münden knapp 4,169 Mio. € Finanzierungsmittel (davon eigene Mittel in Höhe von rund 606 Tsd. €) aufbringen kann, konnte in diesem Jahr die Kreditaufnahme nicht komplett begrenzt werden und beträgt rd. 300 Tsd. €, um die Auszahlungen für Investitionstätigkeit zu finanzieren. Die vorgesehenen Haushaltsansätze für die Ortsteile im Finanzhaushalt für Investitionstätigkeiten (Projekte) können der beiliegenden Anlage (Investitionsübersicht) entnommen werden.
Anlagen:
Übersicht der Investitionen aus dem Haushaltsplanentwurf 2019
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