Vorlage - BesV/0517/19  

 
 
Betreff: Beratung zum Haushaltsplan 2019 - Teilhaushalt 5 Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kämmerei Beteiligt:Bereich Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Gernhardt, Marcel   
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Entscheidung
18.03.2019 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Teilhaushalt 5 - Gesamt  

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

-          beschließt keine Änderungen zum Teilhaushalt 5

 

-          stellt die vorab gefassten Änderungsbeschlüsse fest. Der Zuschussbedarf des Teilhaushaltes 5 verändert sich damit im Ergebnishaushalt um X.XX €, im Finanzhaushalt um X.XX € auf X.XX €.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

r die Beratungen zum Haushaltsplan 2019 soll folgendes Verfahren durchgeführt werden:

 

  1. Der Haushaltsentwurf wird vom Bürgermeister in den Rat eingebracht (ist am 25.02.2019 erfolgt).
  2. Der Haushaltsentwurf wird von den Fachausschüssen und den Ortsräten beraten.
  3. Der aufgrund der Beratungsergebnisse ggf. geänderte Haushaltsentwurf wird im Finanzausschuss beraten.
  4. Der Verwaltungsausschuss bereitet die Beschlussfassung für den Rat vor.
  5. Der Rat fasst über den Haushalt 2019 einen Beschluss.

 

Grundlage für die Beratung im Fachausschuss sind die im Haushaltsplanentwurf 2019 enthaltenen Allgemeinen Deckungsmittel des Teilhaushalts 7 mit einer Gesamtfinanzmasse von 19.077.200,00 €.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2019 weist im Jahresergebnis (Saldo aus dem ordentlichen und dem außerordentlichen Ergebnis) des Ergebnishaushaltes einen Überschuss in Höhe von 74.400 € aus.

 

Der Finanzhaushalt zeigt mit den Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit den voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres. Für Investitionen konnten nur die Ausgabepositionen des Investitionsprogramms aufgenommen bzw. neue Maßnahmen nur bei Sicherstellung der Gegenfinanzierung veranschlagt werden. Da die Stadt Hann. Münden knapp 4,169 Mio. € Finanzierungsmittel (davon eigene Mittel in Höhe von rund 606 Tsd. €) aufbringen kann, konnte in diesem Jahr die Kreditaufnahme nicht komplett begrenzt werden und beträgt rd. 300 Tsd. €, um die Auszahlungen für Investitionstätigkeit zu finanzieren.

 

Zum Gesamtumfang der Fehlbeträge und Fehlbedarfe aus Vorjahren ist folgendes auszuführen:

Am Ende des „kameralen Zeitalters“ im Jahr 2007 bestand ein noch nicht gedeckter Gesamtfehlbetrag von 26.662.510,73 €. Dieser wurde in Höhe von 26.390.527,25 € (vermindert um 271.983,48 € aktivierbarer Umstellungsaufwand auf die Doppik) in die Erste Eröffnungsbilanz der Stadt Hann. nden übernommen.

Zum Ende des Jahres 2019 wird zusammen mit dem Fehlbedarf aus der doppischen Haushaltsführung eine Gesamtdeckungslücke von rd. 40,896 Mio. € bestehen.

 

Zur Beratung sind sowohl der Teilhaushalt als auch die Produkte in Form von Produktsachkontenübersichten beigefügt, in welcher einzelne Ansätze und Ergebnisse dargestellt sind.

 

Der Gesamtfehlbedarf des Teilhaushalts 5 beträgt unter Berücksichtigung des Saldos aus internen Leistungsbeziehungen 2.097.000 €.

 


Anlagen:

 

Teilhaushalt 5 Stadtentwicklung mit Produkten und Produktsachkonten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Teilhaushalt 5 - Gesamt (2033 KB)