Vorlage - BerV/0519/19  

 
 
Betreff: Umlegungsverfahren Galgenberg Teilgebiet II
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht
Federführend:FD Liegenschaften, Hochbau und Sanierung Beteiligt:Bereich Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Mecke, Anja  Eigenbetrieb Stadtentwässerung
   FD Stadtplanung
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Kenntnisnahme
18.03.2019 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Das Umlegungsgebiet Galgenberg besteht aus drei Teilen. Teilgebiet I und III wurden bereits abgeschlossen. Die letzte Stichstraße im Hasenkamp wurde 2017 fertiggestellt. Nunmehr ist die Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen in der Armesündergasse dringend erforderlich. Für einen bedarfs- und funktionsgerechten Ausbau ist eine Umlegung notwendig, damit der Stadt die im B-Plan vorgesehenen öffentlichen Verkehrsflächen zugeteilt werden. Diese liegen momentan zum Teil auf privaten Grundstücken.

Bei dem gegenwärtig vorhandenen Kanal handelt es sich um einen Mischwasserkanal. Aufgrund von gresetzlichen Vorgaben muss bei der Erneuerung ein Trennsystem, also ein Schmutz- und ein Regenwasserkanal verlegt werden. Hinzu kommt die Erneuerung der Leitungen der VHM (Strom, Wasser, Gas). Das heißt, dass insgesamt fünf Leitungen und Känale verlegt werden müssen. Im Bestand sind der Ausbau und die Verlegung dieser Leitungen wegen der beengten Verhältnisse ausgeschlossen. Zudem rde ein Ausbau der Armesündergasse in reduzierter Form, auf bestehender Fläche den Anforderungen an eine plangemäße Erschließung nicht genügen. Die Planabweichungen würden dazu führen, dass Erschließungsbeiträge nicht abgerechnet werden können. Aus diesem Grund wurde die Wiederaufnahme der Umlegung durch den Rat am 28.09.2017 (BesV/0210/17) beschlossen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, welcherr die Umlegung spricht, ist die Erschließung neuer Bauplätze. Das Wohnraumversorgungskonzept des Landkreises Göttingen prognostiziert für Hann. Münden einen Neubedarf von 400 Wohneinheiten bis 2025. Um diesen Bedarf zu decken, muss die Stadt erhebliche Wohnbaulandreserven mobilisieren. Dies soll nach den rechtlichen Vorgaben von Bund und Land vorrangig im Rahmen der Innenentwicklung geschehen. Mit der Erschließung des Umlegungsgebietes würden ca. 18 zusätzliche Grundstücke für 25-30 Wohneinheiten bebaubar.

Gegen die Umlegung hat sich eine Bürgerinitiative (BI) gegründet. Die wichtigsten Anliegen der BI sind die finanziellen Auswirkungen, der nach der Umlegung anstehenden Straßenausbaumaßnahmen, sowie der Umwelt- und Naturschutz. Hinzu kommt der Aspekt, dass Veränderungen im aktuellen Lebensumfeld grundsätzlich abgelehnt werden.

Um ihr Anliegen durchzusetzen wirft die BI ein, dass der Bebauungsplan (B-Plan) gegen geltendes Recht verstößt und nicht mehr aktuell sei. Es ist jedoch grundsätzlich so, dass B-Pläne keine befristete Geltungsdauer haben. Ausserdem würde auch eine Änderung bzw. Neuaufstellung des B-PLanes nicht zum Wegfall der notwendigen Erschließung führen.

Daneben steht der Vorwurf einer geplanten Enteignung der Grundstückseigentümer durch die Stadt im Raum. Hierzu eine kurze Erläuterung zum Umlegungsverfahren selbst. Ein Umlegungsverfahren soll die plangerechte und zweckmäßige Nutzung von Grundstücken ermöglichen. Das Verfahren ist sowohl gemeinnützig, da es die Interessen der Allgemeinheit an der Nutzung des Bodens verfolgt als auch privatnützig, da es eine wirtschaftliche Verwertung der Grundstücke durch die Eigentümer ermöglicht. Damit ist das Verfahren streng von einer fremdnützigen Enteignung zu trennen. Für die Stadt werden die Umlegungsverfahren von der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses durchgeführt. Dieses ist beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung in Göttingen angesiedelt.

Hauptzweck ist, durch geänderte Grundstücksgrenzen zweckmäßig gestaltete Grundstücke für eine bauliche oder sonstige Nutzung auf der Grundlage des B-Plans zu bilden. Vorweg werden die neuen öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen (Straßen, Fußwege, Spielplätze u.a) ausgesondert und der Stadt zugeteilt. Grundsätzlich erhält jeder Grundstückseigentümer für seine in das Verfahren eingebrachten Flächen ein mindestens wertgleiches Grundstück zurück. Dabei soll möglichst in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die alten Grundstücke zugeteilt und die berechtigten Wünsche der Beteiligten berücksichtigt werden. Hierzu wird die Geschäftsstelle noch Einzelgespräche mit den beteiligten Eigentümern führen. Die Verfahrenskosten der Umlegung trägt die Stadt.

Unabhängig von der Umlegung rden in einem nächsten Schritt die Planung und der Ausbau der Erschließungsanlagen erfolgen. Bei der Armesündergasse handelt es sich nicht um eine historische Straße. Sie gilt als noch auszubauend und gem. den Vorschriften des BauGB i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hann. Münden abzurechnend. Darauf wurde in den älteren Baugenehmigungen immer hingewiesen. Bei den Kosten, welche auf die Eigentümer im Rahmen der Erschließungsbeiträge zukommen werden, wird auf die Abrechnungen der vergangenen Jahren hingewiesen, die sich auf 20-25 €/m² beliefen. Hinzuzufügen ist, dass bei Tiefbaumaßnahmen immer versucht wird, die Kosten sowohl für die Stadt als auch für die Anlieger gering zu halten.

Auf die Argumente des Umwelt- und Naturschutzes sst sich feststellen, dass sich die gesetzlichen Vorgaben seit Aufstellung des B-Planes geändert haben, das hat aber keine Auswirkungen auf dessen Gültigkeit. Das Umwelt- und Naturschutz wichtige zu berücksichtigende Belange sind, darüber besteht Einigkeit. Diese können aber nicht Thema der Umlegung sein. Eine Prüfung bzw. Bewertung muss im Rahmen der Planung der Erschließungsanlagen erfolgen. Die BI wurde gebeten zur Bewertung von naturschutzrechtlichen Aspekten vorhandene Vorkommen (Feuersalamander, Hirschkäfer) zu dokumentieren.

Da das Hauptanliegen der BI offenbar das Verhindern der Neuerschließung von Wohnbaugrundstücken mit dem Bau einer neuen Stichstraße ist, wurde als Kompromiss eine zeitliche Verzögerung beim Bau der neuen Erschließungsstraße angeboten. Das heißt, nach Abschluss des Umlegungsverfahrens erfolgt zunächst der Ausbau der Armesündergasse, die Neuerschließung folgt erst 2-3 Jahre später. Das würde einen Ausbau frühestens 2023/24 bedeuten.

Um eine klare politische Haltung für oder gegen das neue Baugebiet zu erhalten, wurde der BI vorgeschlagen einen Ratsantrag einzureichen, mit der Forderung das der Bebauungsplan im Bereich der Neuerschließung geändert bzw. aufgehoben wird, mit der Folge, dass hier dauerhaft kein Bauland, sondern nur noch Gartenland vorhanden wäre.

 

Stammbaum:
BerV/0519/19   Umlegungsverfahren Galgenberg Teilgebiet II   FD Liegenschaften, Hochbau und Sanierung   Bericht
BesV/0519-1/19   Umlegungsverfahren Galgenberg Teilgebiet II - Beschluss zum weiteren Vorgehen   FD Liegenschaften, Hochbau und Sanierung   Beschlussvorlage