Vorlage - BesV/0521/19  

 
 
Betreff: Überarbeitung des EH-Konzepts
- Vorstellung der Zwischenergebnisse
- Beschluss über Standortkonzept und Sortimentslisten

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Siegfried Pflum
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Aßhauer, Katja
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Vorberatung
18.03.2019 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zurückgestellt   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
20.03.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_Empfehlungen der CIMA  

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt das Standortkonzept und die Sortimentslisten im Entwurf und beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis die weiteren Abstimmungen mit den Nachbarkommunen, der Raumordnung und den Projektentwicklern zu führen. Das abgestimmte Konzept soll dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Die Cima ist mit der Überarbeitung des EH-Konzepts aus 2016 beauftragt. Inzwischen liegt das überarbeitete Einzelhandelskonzept im Entwurf vor. Der Entwurf ist zzt. in Abstimmung mit der Raumordnung. Hinsichtlich einer Teilversorgung von Nachbarkommunen im periodischen Sortimentsbereich ist noch eine Abstimmung mit den Nachbarkommunen durchzuführen.

Letztlich muss der Stadtrat über das Standortkonzept und die Sortimentszuordnungen beschließen. Auf Basis des Standortkonzepts und der Sortimentslisten wären dann Bebauungspläne aufzustellen und die Zulässigkeit von Einzelhandel standortbezogen zu regeln.

Um den Projektentwicklern teils konkurrierender Projekte eine Orientierung zu geben, ist es sinnvoll, bereits in der Entwurfsphase richtungsweisende Beschlüsse zu fassen.

Dazu hat die Cima Empfehlungen für ein Standortkonzept und eine Sortimentszuordnung erarbeitet, die als Anhang der Beschlussvorlage beigefügt sind. Die Empfehlungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die Abstimmungen mit der Raumordnung und den Nachbarkommunen noch nicht abgeschlossen sind und die Verträglichkeit der einzelnen Projekte insbesondere hinsichtlich einer Ausnahme vom Integrationsgebots und hinsichtlich des Beeinträchtigungsverbots noch nicht nachgewiesen ist.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Mit dem Beschluss sind keine Kosten für die Stadt Hann.Münden verbunden.

 


Anlagen:

Empfehlungen der Cima zum Standortkonzept und zur Sortimentszuordnung als Rahmen für die Einzelhandelsentwicklung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Empfehlungen der CIMA (3632 KB)