Vorlage - BesV/0522/19  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 067 „Steintor“ einschließlich örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Hedemünden
- Beschluss über Anregungen
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stefanie Weinert
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Aßhauer, Katja
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Vorberatung
18.03.2019 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
24.04.2019    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
29.04.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersichtsplan  
067 Abwägung öffentliche Auslegung § 3(2) u § 4 (2) BauGB  
067 Abwägung öffentliche Auslegung _Ergänzung  

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt,

        die im Rahmen der Beteiligung nach den §§ 3 (2), tlw. 4 (1) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen gemäß der Anlage abzuwägen und die Abwägungsvorlage als Bestandteil der Begründung anzuhängen,

        den Bebauungsplan Nr. 067 “Steintor“ als Satzung und

        die Begründung.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Aufgrund der guten Erreichbarkeit der benachbarten Oberzentren Göttingen und Kassel und der Neuansiedlung von Gewerbebetrieben mit mehr als 300 Arbeitsplätzen zeigt sich in Hedemünden eine verstärkte Nachfrage nach Wohnraum und Baugrundstücken. Diese kann im Bestand nur teilweise befriedigt werden. Um diese Potentiale für die Ortsentwicklung zu nutzen und dem Bedarf an Wohngrundstücken gerecht zu werden, versucht der Ortsrat Hedemünden mit Stadtrat und Verwaltung seit geraumer Zeit ein Neubaugebiet zu entwickeln.

Durch die Verlegung der B 80 und den Wegfall der straßenrechtlichen Bauverbotszone entlang der Straße „Steintor“ konnte das Baugebiet „Steintor“ als Baulandreserve in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Das Baugebiet „Steintor“ liegt in relativ ruhiger attraktiver Lage an der Werra und würde die bestehende Ortslage abrunden.

Für den Bebauungsplan Nr. 067 “Steintor“ mit Örtlicher Bauvorschrift wurde vom 07.03.2016 bis 24.03.2016 die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Zeitgleich wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs.1 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert. Dabei hat sich ein Großteil der betroffenen Grundeigentümer, insbesondere nördlich der Straße „Steintor“, gegen die Baugebietsentwicklung ausgesprochen. Um den widerstreitenden Interessen der Grundeigentümer Gehör zu verschaffen, hat der OR Hedemünden am 21.04.2016 eine Bürgeranhörung zur Entwicklung des Baugebiets durchgeführt. Im Rahmen der formellen Anhörung des Ortsrates am 11.05.2016 wurde aufgrund der Interessensgegensätze die Beschlussfassung vertagt und im Rahmen einer Arbeitssitzung am 30.05.2016 die Eigentümer und Anlieger erneut eingeladen. Im Wesentlichen wurde hierbei die Variante B (Fortführung des Planverfahrens unter Ausgrenzung der Grundstücke nördlich der Straße „Steintor) der Beschlussvorlage 0921/16 vom 28.04.2016 diskutiert. Im Ergebnis hat der Ortsrat damals beschlossen, die Planung zurückzustellen.

Nachdem inzwischen der überwiegende Teil der Grundeigentümer südlich der Straße „Steintor“ Zustimmung signalisiert hat, wurde der Ortsrat am 19.11.2018 erneut angehört und hat die Fortführung des Planverfahrens unter Ausgrenzung der Grundstücke nördlich der Straße „Steintor“ empfohlen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 auf Grundlage der Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 1 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen den Bebauungsplan Nr. 067 „Steintor“ im Entwurf öffentlich auszulegen.

 

Die öffentliche Auslegung des angepassten Planentwurfs erfolgte mit den Entwurfsunterlagen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch im Zeitraum vom 28.01.2019 bis zum 26.02.2019, die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte hierzu parallel.

Die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sowie die Empfehlung zu deren Abwägung sind in der Anlage gegenübergestellt.

Aus der Beteiligung der Behörden ergibt sich gegenüber dem Planentwurf eine Ergänzung der Hinweise zum Hochwasserschutz in Hochwasserrisikogebieten. Die Erläuterungen zu den Hinweisen werden in die Begründung eingearbeitet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Die Planungskosten trägt der Projektentwickler. Der Projektentwickler hat sich auch bereit erklärt, im Rahmen eines Erschließungsvertrages die Kosten für die Erschließung des Baugebietes zu übernehmen. Eine Abrechnung der Anlieger im Rahmen der städtischen Beitragssatzung wird dadurch nicht erforderlich. Der Stadt Hann. Münden verbleiben die originären Personal- und Verwaltungskosten.


Anlagen:

-          Abwägung der Anregungen und Hinweise aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4(2) und tlw. 4(1)

-          Übersichtsplan Planentwurf zur Satzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (248 KB)      
Anlage 2 2 067 Abwägung öffentliche Auslegung § 3(2) u § 4 (2) BauGB (292 KB)      
Anlage 3 3 067 Abwägung öffentliche Auslegung _Ergänzung (121 KB)