Vorlage - MitV/0531/19  

 
 
Betreff: Container in Lippoldshausen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Liegenschaften, Hochbau und Sanierung Bearbeiter/-in: Boedefeld, Claudia
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen Kenntnisnahme
25.03.2019 
Sitzung des Ortsrates Lippoldshausen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Im Rahmen des Dualen Systems Deutschlands stellt die Stadt für die Sammlung von Altglas Containerstandorte mittels Gestattungsvertrages zur Verfügung. Vertragspartner ist hier für den Landkreis Göttingen die Fa. Fehr GmbH & Co.KG, Otto-Hahn-Str. 11, 34253 Lohfelden. Die Vertragsdauer beläuft sich auf drei Jahre, denn für diesen Zeitraum wählt das Duale System Deutschland seine Kooperationspartner aus.

Der Gestattungsvertrag mit der Fa. Fehr endet zum 31.12.2020.

r die Bereitstellung der Containerstandorte erhält die Stadt für 77 Container an 40 Standorten ein jährliches Gestattungsentgelt in Höhe von 4.000,-€.

Aus dem Vertrag ergibt sich eine monatliche Reinigungspflicht der Standorte. Zudem besteht eine Vereinbarung mit dem Landkreis Göttingen zu einer Reinigung der Container einmal jährlich.

 

Die Bereitstellung von zur Zeit 35 Standorten mit 48 Altkleidercontainern dient im Wesentlichen der Einnahmebeschaffung und Haushaltssicherung der Stadt. Die Vergabe der Standorte erfolgt nach Ausschreibung im Rahmen einer Dienstleistungskonzession an den meist Bietenden. Der Vergabezeitraum beträgt 3 Jahre und endet aktuell zum 31.12.2019.

Vertragspartner ist hier zum zweiten Mal die Fa. Salvatore Padula SP Textilverwertung, Werner-Nordmeyer-Str.9, 31226 Peine, die das höchste Angebot abgegeben hat.

Das jährliche Gestattungsentgelt beläuft auf mtl. 70,-€ pro Container. Daraus ergibt sich eine Jahressumme in he von 40.320,-€.

Auch die Fa. Padula hat eine monatliche Reinigungsverpflichtung im Umkreis der Container. Diese  werden i.d.R. wöchentlich angefahren, so dass auch hier ll regelmäßig abgefahren wird.

Zudem besteht eine Vereinbarung zwischen der Fa. Padula und der Stadt (B4/ehem. KDM), dass die Stadt außergewöhnliche Verunreinigungen oder „Vermüllung“ neben den Containern auf Kosten der Fa. Padula beseitigt.

 

Die Standorte der Container haben sich über Jahre bewährt. In Einzelfällen kam es zur Nachrüstung von zusätzlichen Stellplätzen bei den Kleidercontainern. Da es sich bei der „Abfallbeseitigung“ immer um ein sensibles Thema handelt, wird man leider nicht alle Bürgerinnen und Bürger mit der Auswahl der Standorte zufrieden stellen nnen. Hier muss zwischen dem Gemeinwohl und den Interessen des Einzelnen abgewogen werden. Insofern sehe ich für Lippoldshausen den vorhandenen Standort als den r die Ortsgemeinschaft am besten Geeigneten an. Eine Verlagerung Richtung Ortskern oder Ortseingangsbereich schließe ich schon aus optischen Gründen aus. Eine „Videoüberwachung“ sprengt den finanziellen Rahmen und wäre auch insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen bedenklich. Vielmehr sollten Alle an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihre Stadt appellieren, diese sauber zu halten. Hinweisen auf illegale Müllentsorgung geht die Stadt natürlich unabhängig davon nach.