Vorlage - BesV/0664/19  

 
 
Betreff: Beratung zum Haushaltsplan 2020 - Teilhaushalt 3 Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kämmerei Beteiligt:Bereich Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung
Bearbeiter/-in: Gernhardt, Marcel  Bereich Finanzen
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Entscheidung
18.11.2019 
Sitzung des Finanzausschusses zurückgestellt   
02.12.2019 
Sitzung des Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Gesellschaftsausschuss (Ausschuss für Schul-, Sport-, Jugend-, Kultur-, Partnerschafts- und soziale Angelegenheiten) Entscheidung
27.11.2019 
Sitzung des Gesellschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Teilhaushalt-3-Gesamt  
Änderungsliste-Teilhaushalt3-Stand-27.11.2019  

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss

 

- beschließt keine Änderungen zum Teilhaushalt 3

 

- stellt die vorab gefassten Änderungsbeschlüsse fest. Der Zuschussbedarf des Teilhaushaltes 3 verändert sich damit im Ergebnishaushalt um X.XX € auf X.XX €, im Finanzhaushalt um X.XX € auf X.XX €.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

r die Beratungen zum Haushaltsplan 2020 soll folgendes Verfahren durchgeführt werden:

 

1. Der Haushaltsentwurf wird vom Bürgermeister in den Rat eingebracht (ist am 24.10.2019 erfolgt).

2. Der Haushaltsentwurf wird von den Fachausschüssen und den Ortsräten beraten.

3. Der aufgrund der Beratungsergebnisse ggf. geänderte Haushaltsentwurf wird im  Finanzausschuss beraten.

4. Der Verwaltungsausschuss bereitet die Beschlussfassung für den Rat vor.

5. Der Rat fasst über den Haushalt 2020 einen Beschluss.

 

Grundlage für die Beratung im Fachausschuss sind die im Haushaltsplanentwurf 2020 enthaltenen Allgemeinen Deckungsmittel des Teilhaushaltes 7 mit einer Gesamtfinanzmasse von 20.976.300,00 €.

Die Gesamtfinanzmasse reicht jedoch nicht aus um alle Zuschussbedarfe der Teilhaushalte 1 - 6 zusammen genommen zu decken.

Somit entsteht im Haushaltsjahr 2020 ein Fehlbedarf (Saldo aus dem ordentlichen und dem außerordentlichen Ergebnis) in Höhe von insgesamt 1.772.300 €.

 

Zur Beratung sind sowohl der Teilhaushalt als auch die Produkte in Form von Produktsachkonten- übersichten beigefügt, in welcher einzelne Ansätze und Ergebnisse dargestellt sind.

Der Gesamtfehlbedarf des Teilhaushalts 3 beträgt unter Berücksichtigung des Saldos aus internen Leistungsbeziehungen 12.136.200 €.

 

Nachdem die Haushaltssatzungen der Jahre 2018 und 2019 jeweils einen Jahresüberschuss ausweisen konnten war die Aufstellung eines dem Vorbericht zum Haushalt beizufügenden Haushaltssicherungskonzeptes nach § 1 KomHKVO (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung) nicht erforderlich.

Da der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 erneut einen Fehlbetrag ausweist, ist, wenn nicht im Rahmen der Teilhaushaltsberatungen in den Fachausschüssen dieser Fehlbetrag eliminiert werden kann, erneut ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

 

Bei der Benennung von Punkten für Haushaltssicherungsmaßnahmen bitte ich zu beachten, dass das Strategiepapier „Gemeinsame Verantwortung für unsere Stadt Hann. Münden“ beschlossen worden ist. Hier sind unter „3. Ziele des zukünftigen Handelns“ als strategische Ziele, an denen sich die Benennung neuer Einzelmaßnahmen auch ausrichten sollte, beschrieben worden:

1.) rderung von Kindern und Jugendlichen

2.) rgerorientierung

3.) Konsolidierung der Finanzen

 

Aus der Sichtweise der Verwaltung ist der Auftrag zur Senkung des Fehlbedarfs vom Ausschuss umzusetzen, was damit auch eine Ausweitung des Fehlbedarfs ausschließt.

Da Beschlüsse zu einzelnen Maßnahmen nicht vorhersehbar sind, ist es nicht möglich, in die Beschlussvorschläge Zahlen bzw. Summen aufzunehmen.

 

Der Finanzhaushalt zeigt mit den Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit den voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres. Für Investitionen konnten nur die Ausgabepositionen des Investitionsprogramms aufgenommen bzw. neue Maßnahmen nur bei Sicherstellung der Gegenfinanzierung veranschlagt werden.

In der Summe weist der Haushaltsplanentwurf 2020 Einzahlungen für Investitionen in Höhe von insgesamt 935.400 € aus, Auszahlungen sind in Höhe von insgesamt 5.219.100 € geplant. Daraus ergibt sich ein Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 4.283.700 €. Dies bedingt eine vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 3,4 Mio. €, die wiederum zu einer Nettoneuverschuldung in Höhe von 1.878.800 €hrt.

Der Landkreis Göttingen hat bereits in seinem Schreiben vom 16.07.2019 zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 darauf hingewiesen, dass künftig Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen, die zu einer weiteren Nettoneuverschuldung der Stadt Hann. Münden führten, nicht vollständig genehmigungsfähig seien. Aus diesem Grund halte ich es für dringend geboten, auch die investiven Mittelansätze des Finanzhaushaltes einer nochmaligen kritischen Betrachtung zu unterwerfen.

 


Anlagen:

 

Teilhaushalt 3 Allgemeine Verwaltung mit Produkten und Produktsachkonten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Teilhaushalt-3-Gesamt (3366 KB)      
Anlage 2 2 Änderungsliste-Teilhaushalt3-Stand-27.11.2019 (38 KB)