Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 076 „Sandweg“ im Ortsteil Hemeln. Es soll ein Wohngebiet für ca. 8 – 10 Baugrundstücke zur Eigenentwicklung des Ortes planungsrechtlich vorbereitet werden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan soll möglichst nach §13b BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt werden.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Hemeln hatte im Zeitraum von 2000 bis 2014 ca. 13 % Bevölkerungsverluste zu verzeichnen. In den letzten Jahren ist es jedoch gelungen, durch die Mobilisierung der Dorfgemeinschaft und den Einsatz von Dorfmoderatoren, den Negativtrend zu stoppen. Die Bevölkerungszahl hat sich stabilisiert. In Hemeln soll nun die Chance genutzt und die Ortsentwicklung weiter positiv beeinflusst werden. Insbesondere jungen Familien möchte man das Bleiben ermöglichen. Hemeln hat sich nach dem Baulandbeschluss des Stadtrates (2005) intensiv mit der Mobilisierung von Baulücken beschäftigt. Dabei hat sich herausgestellt, dass nur wenige der Baulücken (7 Baugrundstücke) mobilisierbar waren. Nachdem die mobilisierbaren Baulücken weitgehend erschöpft sind, kann die Nachfrage nach Baugrundstücken nicht mehr befriedigt werden. Die im Sandweg weitgehend vorhandene Erschließung soll nun genutzt und ein kleines Wohngebiet mit 8-10 Baugrundstücken entwickelt werden. Hierfür ist im Rahmen der 4. Sammeländerung die entsprechende Fläche in Wohnbaufläche geändert worden. Für das vereinfachte Verfahren nach § 13b BauGB muss die förmliche Einleitung bis spätestens 31.12.2019 und der Satzungsbeschluss bis spätestens 31.12.2021 erfolgen. Die Entwicklung des Baugebietes einschließlich Planung und Erschließung übernimmt die Firma Kirchner. Mit dem Grundstückseigentümer ist vom Projektentwickler bereits Einigung erzielt worden. Der Ortsrat Hemeln war intensiv an der Akquise eines Projektentwicklers beteiligt.
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Die Planungs- und Erschließungskosten (ggf. im Rahmen eines Erschließungsvertrages) trägt der Projektentwickler. Der Stadt Hann. Münden verbleiben die originären Personal- und Verwaltungskosten. Die bestehenden Infrastruktureinrichtungen des Gemeinwesens und die Dorfgemeinschaft profitieren von einer Stabilisierung der Bevölkerungszahlen.
Anlagen:
Geltungsbereich und F-Planauszug Bebauungsplan Nr. 076 „Sandweg“ im Ortsteil Hemeln
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