Vorlage - BesV/0891/20  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 076 "Sandweg" im Ortsteil Hemeln einschließlich örtlicher Bauvorschriften - Anhörung des Ortsrates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ulrike Braun
Federführend:FD Stadtplanung Beteiligt:Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Bearbeiter/-in: Neumeyer, Karolin  FD Tiefbau
   Bereich Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung
   Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Hemeln Kenntnisnahme
29.09.2020 
Sitzung des Ortsrates Hemeln ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
076_§ 4(2)BauGB_Ortsratsanhörung_ Anlage  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsrat nimmt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 076 „Sandweg“ im Ortsteil Hemeln einschließlich örtlicher Bauvorschriften zustimmend zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 076 "Sandweg" im Ortsteil Hemeln einschließlich örtlicher Bauvorschriften aufzustellen und das Aufstellungsverfahren beschleunigt nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB durchzuführen.

Im Ortsteil Hemeln soll die im Sandweg weitgehend vorhandene Erschließung genutzt und ein kleines Wohngebiet mit 8-10 Baugrundstücken entwickelt werden. Hierfür ist im Rahmen der 4. Sammeländerung die entsprechende Fläche in Wohnbaufläche geändert worden. Insbesondere jungen Familien möchte man hiermit das Bleiben ermöglichen.

Der Geltungsbereich liegt an der Straße Sandweg am nordöstlichen Rand des Ortsteiles Hemeln. Er wird im Westen vom Sandweg begrenzt und umfasst eine Fläche von ca. 45 m Tiefe parallel zu diesem. Nördlich endet er gegenüberliegend der Bebauung Ginsterweg Nr. 67. Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 0,97 ha.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat am 24.06.2020 beschlossen, im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB i. V. mit § 13 (2) Nr.1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abzusehen. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht erforderlich bzw. von ihr kann abgesehen werden, wenn ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt wird.

Durch das Verfahren nach § 13b BauGB kann die Zulässigkeit von Wohnnutzungen in Bebauungsplänen begründet werden, die eine Grundfläche von 10.000 m² nicht überschreiten und sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Es gelten ansonsten die rechtlichen Vorgaben der Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung).

Die Voraussetzungen für die Durchführung eines beschleunigten Aufstellungsverfahrens gemäß § 13 b BauGB i. V. m § 13 a BauGB sind gegeben. Aufgrund der angrenzenden städtebaulichen Strukturen, mit der entsprechenden Bebauung, ist eine Prägung der bisherigen Außenbereichsflächen gegeben. Die festzusetzende Grundfläche ist <10.000 m², die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird nicht begründet. Europäische FFH- oder Vogelschutzgebiete gemäß BNatSchG sind in unmittelbarer Umgebung nicht vorhanden und werden auch nicht beeinträchtigt. Belange des Artenschutzes gem. § 44 BNatSchG sind nicht betroffen.

Auf der Grundlage des vorgestellten Konzeptes wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 076 "Sandweg" im Ortsteil Hemeln einschließlich örtlicher Bauvorschriften am 24.06.2020 vom Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Die Öffentliche Auslegung erfolgt nach § 3 (2) BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 076 „Sandweg“ im Ortsteil Hemeln einschließlich örtlicher Bauvorschriften und Begründung wird gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 (1) Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit vom 31.08.2020 bis 02.10.2020 auf der Homepage der Stadt Hann. Münden unter

https://www.hann.muenden.de/Rathaus-Politik/Bauen-Wohnen/Bauleitplanung/Aktuelle-Bauleitplanverfahren

zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209 (Fachdienst Stadtplanung und Fachdienst Umwelt) nach telefonischer Terminvergabe eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Die Entwicklung des Baugebietes einschließlich Planung und Erschließung übernimmt die Firma Kirchner. Die Planungs- und Erschließungskosten trägt der Projektentwickler. Die bestehenden Infrastruktureinrichtungen des Gemeinwesens und die Dorfgemeinschaft profitieren von einer Stabilisierung der Bevölkerungszahlen.

 


Anlagen:

 

- Gestaltungsvorschlag des Baugebietes und Auszug Bebauungsplanentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 076_§ 4(2)BauGB_Ortsratsanhörung_ Anlage (420 KB)