Vorlage - BesV/0997/21  

 
 
Betreff: Beratung zum Haushaltsplan 2021 - Teilhaushalt 1 Allgemeine Verwaltung
Bericht zu und Benennung von Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kämmerei Beteiligt:Bereich Finanzen
Bearbeiter/-in: Gernhardt, Marcel  Bereich Allgemeine Verwaltung
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Entscheidung
15.03.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Finanzausschusses zurückgestellt   
19.04.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Finanzausschusses abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Teilhaushalt 1 zur Beratung im Fachauschuss  
Haushaltssicherungskonzept - Anlage zur Vorlage TH 1  
freiwillige Aufgaben im Haushalt 2021 - Wh 08.03.2021  

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss

 

-          beschließt keine Änderungen zum Teilhaushalt 1

 

-          stellt die vorab gefassten Änderungsbeschlüsse fest. Der Zuschussbedarf des Teilhaushaltes 1 verändert sich damit im Ergebnishaushalt um X.XX € auf X.XX €, im Finanzhaushalt um X.XX € auf X.XX €.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

r die Beratungen zum Haushaltsplan 2021 soll folgendes Verfahren durchgeführt werden:

 

1. Der Haushaltsentwurf wird vom Bürgermeister in den Rat eingebracht (ist am 25.02.2021 erfolgt).

2. Der Haushaltsentwurf wird von den Fachausschüssen und den Ortsräten beraten.

3. Der aufgrund der Beratungsergebnisse ggf. geänderte Haushaltsentwurf wird im Finanzausschuss

beraten.

4. Der Verwaltungsausschuss bereitet die Beschlussfassung für den Rat vor.

5. Der Rat fasst über den Haushalt 2021 einen Beschluss.

 

Grundlage für die Beratung im Fachausschuss sind die im Haushaltsplanentwurf 2021 enthaltenen Allgemeinen Deckungsmittel des Teilhaushaltes 7 mit einer Gesamtfinanzmasse von 17.412.500 € (abweichend um 930.000 € von der am 25.01.2021 im FA behandelten Vorlage „Feststellung der Allgemeinen Deckungsmittel zum Haushaltsplan 2021“ mit dort angeführten 16.482.500 €).

 

Die Gesamtfinanzmasse reicht jedoch nicht aus um alle Zuschussbedarfe der Teilhaushalte 1 - 6 zusammen genommen zu decken.

 

Somit entsteht im Haushaltsjahr 2021 ein Fehlbedarf (Saldo aus dem ordentlichen und dem außerordentlichen Ergebnis) in Höhe von insgesamt 5.969.800 €.

 

Zur Beratung sind sowohl der Teilhaushalt als auch die Produkte in Form von Produktsachkonten- übersichten beigefügt, in welcher einzelne Ansätze und Ergebnisse dargestellt sind.

Der Gesamtfehlbedarf des Teilhaushalts 1 beträgt unter Berücksichtigung des Saldos aus internen Leistungsbeziehungen 2.428.600 €.

Die Notwendigkeit, den Fehlbedarf des Gesamthaushaltes deutlich zu senken ist unstrittig. Daraus ergibt sich die Folge, dass dieses Ziel einerseits für jeden einzelnen Teilhaushalt besteht und dass dies andererseits auch bedeutet, dass eine Ausweitung des Fehlbetrages eines jeden einzelnen Teilhaushaltes auszuschließen ist.

Mit den vorgelegten Unterlagen soll den Fachausschüssen die Grundlage für diesbezügliche Beratungen gegeben werden. Da die Entscheidungsfindung und diesbezügliche Empfehlungen zu einzelnen Maßnahmen und Veränderungen der Haushaltsansätze den Ausschüssen vorbehalten ist, ist es nicht möglich, hierzu Zahlen bzw. Summen in dieser Vorlage vorwegzunehmen. Aus diesem Grund ist im Beschlussvorschlag für die zwei alternativen Szenarien, dass der Ausschuss keine Veränderungen oder aber Änderungen zu Haushaltsansätzen beschließt auch eine alternative Beschlussformulierung dargestellt.


Da der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 erneut einen Fehlbetrag ausweist, ist, wenn nicht im Rahmen der Teilhaushaltsberatungen in den Fachausschüssen dieser Fehlbetrag eliminiert werden kann, erneut ein Haushaltssicherungskonzept nach § 1 KomHKVO (Kommunalhaushalts- und kassenverordnung) aufzustellen.
 

Bei der Benennung von Punkten für Haushaltssicherungsmaßnahmen bitte ich zu beachten, dass das Strategiepapier „Gemeinsame Verantwortung für unsere Stadt Hann. Münden“ beschlossen worden ist. Hier sind unter „3. Ziele des zukünftigen Handelns“ als strategische Ziele, an denen sich die Benennung neuer Einzelmaßnahmen auch ausrichten sollte, beschrieben worden:

 

1.) Förderung von Kindern und Jugendlichen
2.) Bürgerorientierung
3.) Konsolidierung der Finanzen

 

Der Vorlage ist eine Übersicht beigefügt, in der der weitere Verlauf der Einzelmaßnahmen des 2020 vom Rat beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes beschrieben ist. Weiterentwicklungen dieser Maßnahmen oder / und neue Maßnahmen sollten im Rahmen der Teilhaushaltsberatung erwogen werden.

 

Der Finanzhaushalt zeigt mit den Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit den voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres. Für Investitionen konnten nur die Ausgabepositionen des Investitionsprogramms aufgenommen bzw. neue Maßnahmen nur bei Sicherstellung der Gegenfinanzierung veranschlagt werden.

 

In der Summe weist der Haushaltsplanentwurf 2021 Einzahlungen für Investitionen in Höhe von insgesamt 4.643.300 € aus, Auszahlungen sind in Höhe von insgesamt 6.561.000 € geplant. Daraus ergibt sich ein Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1.917.700 €. Dies bedingt eine vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 1,9 Mio. €, die wiederum zu einer Nettoneuverschuldung in Höhe von rd. 118.000 €hrt.

 

Der Landkreis Göttingen hat bereits in seinem Schreiben vom 16.07.2019 zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 darauf hingewiesen, dass künftig Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen, die zu einer weiteren Nettoneuverschuldung der Stadt Hann. Münden führten, nicht vollständig genehmigungsfähig seien. Aus diesem Grund halte ich es für dringend geboten, auch die investiven Mittelansätze des Finanzhaushaltes einer nochmaligen kritischen Betrachtung zu unterwerfen. Ebenfalls verweise ich auf das Schreiben des Landkreis Göttingen vom 08.07.2020 bezüglich der Haushaltssatzung 2020, in welchem ebenfalls die Genehmigungsfähigkeit von vorgesehenen Kreditaufnahmen angezweifelt wird. 

 


Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Die Beratung über die Teilhaushalte selber hat keine Auswirkungen auf die klimatische Situation, weshalb dies als klimaneutral bezeichnet werden kann.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

 

- Teilhaushalt 1 Allgemeine Verwaltung

 

- Bericht zu den beschriebenen Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2020

 

 

- Aktualisierte Übersicht über die Freiwilligen Aufgaben im Haushalt 2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Teilhaushalt 1 zur Beratung im Fachauschuss (247 KB)      
Anlage 1 2 Haushaltssicherungskonzept - Anlage zur Vorlage TH 1 (59 KB)      
Anlage 2 3 freiwillige Aufgaben im Haushalt 2021 - Wh 08.03.2021 (27 KB)