Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt, das als Gemeindestraße eingestufte Teilstück des Steinwegs, begrenzt im Westen durch die Grundstücke Steinweg 65/67 und im Osten durch die Dammstraße, gem. § 8 Niedersächsisches Straßengesetz einzuziehen und die Restfläche dieses Grundstücks von rd. 200 m² zu einem Preis von 35 €/m² an den Investor zu verkaufen. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen: Auf Grund der geplanten Umsiedlung eines Discounters an den Standort Steinweg wird derzeit der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 71 „Ergänzungsstandort Blume“ erarbeitet. Für die Realisierung des angedachten Vorhabens wird vom Investor auch die Fläche der derzeitigen Gemeindestraße Steinweg benötigt. Hierzu muss diese öffentliche Straße eingezogen werden, d.h. dass sie künftig nicht mehr für die Allgemeinheit zur Verfügung steht. Durch den Bau der neuen Werrabrücke und der Verlegung der Bundesstraße 80 ist das Stück von der Dammstraße im Osten bis zur Hauskante Steinweg 65/67 im Westen zum 01.01.1996 von der Bundesstraßenverwaltung zu einer Gemeindestraße abgestuft worden. Sie dient derzeit nur zwei Anliegern als Erschließung. Diesen wird aber über die Fläche des Investors eine Zufahrt gewährleistet, so dass der derzeitigen Gemeindestraße keine Verkehrsbedeutung mehr zukommt und sie auch aus Allgemeininteresse für den Standort des Nahversorgers gem. § 8 des Niedersächsischen Straßengesetz eingezogen werden kann. Ein großer Teil der Straße ist dem Investor auch bereits verkauft worden (siehe BesV/0867/20). Jetzt soll nun auch noch die Restfläche von ca. 200 m² verkauft werden. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten: Die Einziehung verringert den Bewirtschaftungs- und Unterhaltungsaufwand der Stadt für das Straßennetz. Zudem wird das restliche Grundstück zu einem Preis von 35 €/m² verkauft.
Klimatische Auswirkungen:
Da die Fläche weiter versiegelt bleibt, ist die Einziehung klimaneutral. Anlagen:
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