Vorlage - BesV/1005/21  

 
 
Betreff: Einziehung und Verkauf der Gemeindestraße "Steinweg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Liegenschaften, Hochbau und Sanierung Beteiligt:FD Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Cohrs, Reiner  FD Sicherheit und Ordnung
   FD Tiefbau
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Vorberatung
12.04.2021 
Video-Konferenzsitzung des Stadtentwicklungsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.04.2021    Videokonferenz-Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
29.04.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gemeindestraße  

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt, das als Gemeindestraße eingestufte Teilstück des Steinwegs, begrenzt im Westen durch die Grundstücke Steinweg 65/67 und im Osten durch die Dammstraße, gem. § 8 Niedersächsisches Straßengesetz einzuziehen und die Restfläche dieses Grundstücks von rd. 200 m² zu einem Preis von 35 €/m² an den Investor zu verkaufen.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Auf Grund der geplanten Umsiedlung eines Discounters an den Standort Steinweg wird derzeit der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 71 „Ergänzungsstandort Blume“ erarbeitet.

r die Realisierung des angedachten Vorhabens wird vom Investor auch die Fläche der derzeitigen Gemeindestraße Steinweg benötigt.

Hierzu muss diese öffentliche Straße eingezogen werden, d.h. dass sie künftig nicht mehr für die Allgemeinheit zur Verfügung steht.

Durch den Bau der neuen Werrabrücke und der Verlegung der Bundesstraße 80 ist das Stück von der Dammstraße im Osten bis zur Hauskante Steinweg 65/67 im Westen zum 01.01.1996 von der Bundesstraßenverwaltung zu einer Gemeindestraße abgestuft worden. Sie dient derzeit nur zwei Anliegern als Erschließung. Diesen wird aber über die Fläche des Investors eine Zufahrt gewährleistet, so dass der derzeitigen Gemeindestraße keine Verkehrsbedeutung mehr zukommt und sie auch aus Allgemeininteresse für den Standort des Nahversorgers gem. § 8 des Niedersächsischen Straßengesetz eingezogen werden kann.

Ein großer Teil der Straße ist dem Investor auch bereits verkauft worden (siehe BesV/0867/20). Jetzt soll nun auch noch die Restfläche von ca. 200 verkauft werden.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Die Einziehung verringert den Bewirtschaftungs- und Unterhaltungsaufwand der Stadt für das Straßennetz. Zudem wird das restliche Grundstück zu einem Preis von 35 €/m² verkauft.

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

klimapositiv

 

klimaneutral

 

klimaschädlich

Da die Fläche weiter versiegelt bleibt, ist die Einziehung klimaneutral.


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gemeindestraße (309 KB)