Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt die in der Anlage beigefügte Benutzungsordnung der Dorfgemeinschaftsanlagen sowie die Entgeltordnung. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen: Seit über 20 Jahren sind die Benutzungsgebühren für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt unverändert. Neben einen geringen Mietzins berücksichtigen sie vornehmlich die Verbrauchskosten der Stadt für Strom, Wasser und Wärme. Die letzteren sind zum Teil um 50 % und mehr seit der Festlegung der Gebühren gestiegen. Somit hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 02.03.2020 dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, die Benutzungsgebühren angemessen zu erhöhen. Eine verbrauchsgenaue Abrechnung ist sehr aufwendig und im Grunde kaum zu erzielen, so dass weiterhin befürwortet wurde, eine pauschalierte Gebühr zu erheben. Hier gab es aber auch Stimmen, die baten, die jeweilig unterschiedliche Größe der Dorfgemeinschaftshäuser zu berücksichtigen. Insofern schlägt die Verwaltung nunmehr vor, Benutzungsgebühren als Pauschale aber unter Beachtung der jeweiligen Größe der Nutzungseinheit zu erheben. Im Einzelnen soll auf die bisherige Gebühr ein Aufschlag von 50 % erhoben werden, der allerdings von der Nutzfläche des Dorfgemeinschaftshauses etwas höher oder niedriger ausfallen kann. Hier wird die Abweichung vom Mittelwert entsprechend in Relation gesetzt.
Eine Überarbeitung der Benutzungsordnung vom 23.06.1998 ist nur in wenigen Passagen erforderlich. So sind wegen der Betriebsführung durch Trägervereine Anpassungen notwendig. Zudem sollten Vereinfachung zur Zahlungsabwicklung für die Stadt vorgenommen und Kautionen zum Regelfall gemacht werden. Die Neufassung der Benutzungsordnung und Entgeltordnung ist beigefügt. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten: Sofern die Auslastung der DGH gleich bleibt, sind Mehreinnahmen gei den Benutzungsgebühren von 50 % zu erwarten.
Klimatische Auswirkungen:
Die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung hat keine klimatischen Auswirkungen zur Folge. Anlagen: Neufassung Benutzungs- und Entgeltordnung
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