Vorlage - BesV/1009/21  

 
 
Betreff: Benutzungs- und Entgeltordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Liegenschaften, Hochbau und Sanierung Beteiligt:Bereich Finanzen
Bearbeiter/-in: Cohrs, Reiner   
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Bonaforth Vorberatung
23.03.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Ortsrates Bonaforth ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Hemeln Vorberatung
18.03.2021 
Sitzung des Ortsrates Hemeln geändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Laubach Vorberatung
29.03.2021 
Sitzung des Ortsrates Laubach geändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen Vorberatung
30.03.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Ortsrates Lippoldshausen ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen Vorberatung
06.04.2021 
Sitzung des Ortsrates Mielenhausen hier: Anhörungsverfahren über den Ortsbürgermeister gem. § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG ungeändert beschlossen     
Ortsrat der Ortschaft Oberode Vorberatung
25.03.2021 
Sitzung des Ortsrates Oberode ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen Vorberatung
22.03.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Ortsrates Volkmarshausen ungeändert beschlossen   
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Vorberatung
12.04.2021 
Video-Konferenzsitzung des Stadtentwicklungsausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.04.2021    Videokonferenz-Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
29.04.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Vorschlag_Erhöhung  

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt die in der Anlage beigefügte Benutzungsordnung der Dorfgemeinschaftsanlagen sowie die Entgeltordnung.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Seit über 20 Jahren sind die Benutzungsgebühren für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt unverändert. Neben einen geringen Mietzins berücksichtigen sie vornehmlich die Verbrauchskosten der Stadt für Strom, Wasser und Wärme.

Die letzteren sind zum Teil um 50 % und mehr seit der Festlegung der Gebühren gestiegen.

Somit hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 02.03.2020 dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, die Benutzungsgebühren angemessen zu erhöhen.

Eine verbrauchsgenaue Abrechnung ist sehr aufwendig und im Grunde kaum zu erzielen, so dass weiterhin befürwortet wurde, eine pauschalierte Gebühr zu erheben.

Hier gab es aber auch Stimmen, die baten, die jeweilig unterschiedliche Größe der Dorfgemein­schafts­user zu berücksichtigen.

Insofern schlägt die Verwaltung nunmehr vor, Benutzungsgebühren als Pauschale aber unter Beachtung der jeweiligen Größe der Nutzungseinheit zu erheben. Im Einzelnen soll auf die bisherige Gebühr ein Aufschlag von 50 % erhoben werden, der allerdings von der Nutzfläche des Dorfge­meinschaftshauses etwas höher oder niedriger ausfallen kann. Hier wird die Abweichung vom Mittelwert entsprechend in Relation gesetzt.

 

Eine Überarbeitung der Benutzungsordnung vom 23.06.1998 ist nur in wenigen Passagen erforderlich. So sind wegen der Betriebsführung durch Trägervereine Anpassungen notwendig. Zudem sollten Vereinfachung zur Zahlungsabwicklung für die Stadt vorgenommen und Kautionen zum Regelfall gemacht werden.

Die Neufassung der Benutzungsordnung und Entgeltordnung ist beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Sofern die Auslastung der DGH gleich bleibt, sind Mehreinnahmen gei den Benutzungsgebühren von 50 % zu erwarten.

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

 

klimaneutral

 

klimaschädlich

Die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung hat keine klimatischen Auswirkungen zur Folge.


Anlagen:

Neufassung Benutzungs- und Entgeltordnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschlag_Erhöhung (301 KB)