Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 049 “Nahversorgungszentrum Königshof“ als Satzung und die Begründung.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
REWE möchte die Verkaufsflächen des Frischemarktes und des Getränkemarktes innerhalb des Bestandsgebäudes in ein neues Marktkonzept integrieren, die Cafeteria und Poststelle besser in den Markt einbinden und das Angebot möglichst um einen Geldautomaten ergänzen. Der geplante Markt hätte eine Verkaufsfläche von insgesamt ca. 1.250 qm und stünde im Einklang mit dem vom Rat beschlossenen EH- und Standortkonzept. Durch das geplante Vorhaben werden Änderungen der textlichen Festsetzungen erforderlich. Der Verwaltungsausschuss hat am 09.12.2020 beschlossen, im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB i. V. mit § 13 (2) Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abzusehen und den Entwurf öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgte mit den Entwurfsunterlagen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch im Zeitraum vom 25.01.2021 bis zum 26.02.2021, die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte hierzu parallel. Von den Trägern öffentlicher Belange und Behörden gingen Stellungnahmen des LK Göttingen, der IHK und des Gesundheitsamtes ein, die allesamt keine Anregungen oder Bedenken geäußert haben. Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Ein Beschluss über Anregungen ist daher nicht erforderlich. Der Entwurf zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 049 „Nahversorgungszentrum Königshof“ kann unverändert gem. §10 (1) BauGB als Satzung beschlossen werden. Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich die REWE Markt GmbH zu Umbau und Modernisierung des bestehenden REWE-Marktes. Der Durchführungsvertrag wird rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen. Der Betreiber möchte die Maßnahmen noch vor Sommer dieses Jahres umsetzen. Der Grundeigentümer hat den Maßnahmen zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Der Stadt Hann. Münden verbleiben die originären Sach- und Personalkosten.
Klimatische Auswirkungen:
Da es sich um ein bereits laufendes Verfahren in fortgeschrittenem Verfahrensstand handelt, wird im Nachgang keine Betrachtung der klimatischen Auswirkungen durchgeführt. Die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sind im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen im Verfahren (siehe Umweltbericht) dargestellt.
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