Vorlage - BesV/1015/21  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 1. Änderung Nr. 047 „Göttinger Straße“
- Beschluss über Anregungen
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Siegfried Pflum
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Neumeyer, Karolin
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Vorberatung
12.04.2021 
Video-Konferenzsitzung des Stadtentwicklungsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.04.2021    Videokonferenz-Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
29.04.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1.Änderung 047 Abwägung Stellungnahmen  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

  • die im Rahmen der Beteiligungen nach § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen gemäß den Anlagen abzuwägen und die Anlage als Bestandteil der Begründung anzuhängen,
  • die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 047 „ttinger Straße als Satzung und

 

  • die Begründung

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 04.12.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 047 ttinger Straße“ mit dem Ziel gefasst, in Abstimmung mit dem Einzelhandelskonzept die textlichen Festsetzungen zu ändern, zentren- und nahversorgungsrelevante Kernsortimente auszuschließen und die Sortimentslisten anzupassen.

Die Fa. Aldi beabsichtigt die Verlagerung des bestehenden Marktes am Standort Göttinger Straße zum Standort des parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“. Die Verlagerungsabsichten stehen im Einklang mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Standortkonzeptes (Ratsbeschluss vom 27.06.2019). Das Standortkonzept regelt die Einzelhandelsentwicklung für die Versorgungsbereiche der Stadt und definiert r den Sonderstandort „ttinger Straße, dass an diesem Standort keine zentren- und nahversorgungsrelevante Einzelhandelsentwicklung mehr stattfinden soll.

r die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 047 „ttinger Straße“ wurde vom 20.07.2020 bis 21.08.2020 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Zeitgleich wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert.

Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Von der IHK und dem LKttingen wurde die Bebauungsplanänderung grundsätzlich begrüßt.

In Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann Münden am 18.11.2020 beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 047 „ttinger Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 25.01.2021 bis 26.02.2021. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Tger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erneut beteiligt. Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurden nicht eingebracht. Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden keine neuen Hinweise oder Anregungen vorgebracht.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 047 „ttinger Straße“ kann unverändert als Satzung beschlossen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Die Planungskosten werden vom Investor der Ansiedlung des Lebensmitteldiscountmarktes am Ergänzungsstandort Blume übernommen.

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

 

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Da es sich um ein bereits laufendes Verfahren handelt, wird im Nachgang keine Betrachtung der klimatischen Auswirkungen durchgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Abwägungsempfehlung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1.Änderung 047 Abwägung Stellungnahmen (204 KB)