Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Der Verwaltungsausschuss hat am 04.12.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 047 „Göttinger Straße“ mit dem Ziel gefasst, in Abstimmung mit dem Einzelhandelskonzept die textlichen Festsetzungen zu ändern, zentren- und nahversorgungsrelevante Kernsortimente auszuschließen und die Sortimentslisten anzupassen. Die Fa. Aldi beabsichtigt die Verlagerung des bestehenden Marktes am Standort Göttinger Straße zum Standort des parallel in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“. Die Verlagerungsabsichten stehen im Einklang mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Standortkonzeptes (Ratsbeschluss vom 27.06.2019). Das Standortkonzept regelt die Einzelhandelsentwicklung für die Versorgungsbereiche der Stadt und definiert für den Sonderstandort „Göttinger Straße“, dass an diesem Standort keine zentren- und nahversorgungsrelevante Einzelhandelsentwicklung mehr stattfinden soll. Für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 047 „Göttinger Straße“ wurde vom 20.07.2020 bis 21.08.2020 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Zeitgleich wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Von der IHK und dem LK Göttingen wurde die Bebauungsplanänderung grundsätzlich begrüßt. In Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann Münden am 18.11.2020 beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 047 „Göttinger Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 25.01.2021 bis 26.02.2021. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erneut beteiligt. Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurden nicht eingebracht. Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden keine neuen Hinweise oder Anregungen vorgebracht. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 047 „Göttinger Straße“ kann unverändert als Satzung beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Die Planungskosten werden vom Investor der Ansiedlung des Lebensmitteldiscountmarktes am Ergänzungsstandort Blume übernommen.
Klimatische Auswirkungen:
Da es sich um ein bereits laufendes Verfahren handelt, wird im Nachgang keine Betrachtung der klimatischen Auswirkungen durchgeführt.
Anlagen:
Abwägungsempfehlung
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