Vorlage - BesV/1017/21  

 
 
Betreff: Änderung der Hauptsatzung
hier: Verringerung der Anzahl der Mitglieder des Ortsrates Mielenhausen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Schucht, Boris
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen Anhörung
06.04.2021 
Sitzung des Ortsrates Mielenhausen hier: Anhörungsverfahren über den Ortsbürgermeister gem. § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.04.2021    Videokonferenz-Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
29.04.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden vom 03.11.2011 PDF-Dokument
Anlage1-StellungnahmeMielenhausen  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt, die Anzahl der Ortsratsmitglieder der Ortschaft Mielenhausen, von 9 um 2 auf 7 Mitglieder mit Beginn der Wahlperiode am 01.11.2021 zu reduzieren und beschließt insofern den 1. Nachtrag zur Hauptsatzung vom 03.11.2011 in der der Verwaltungsvorlage beigefügten Fassung.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Nachdem der Rat der Stadt Hann. Münden in seiner Sitzung vom 08.04.2020 beschlossen hat, sich ab der nächsten Legislaturperiode zu verkleinern, wurde hiernach auch eine Abfrage aller Ortsräte zu einer glichen Verringerung der Mitgliederzahl durchgeführt, da dieser Punkt ebenfalls schon mehrfach im Haushaltssicherungskonzept aufgeführt wurde. Eine Reduzierung der Mitgliederzahl bedarf gem. § 91 Abs. 1 NKomVG einer Änderung der Hauptsatzung.

 

Nach den ckmeldungen aus den Ortschaften haben 7 Ortschaften erklärt, keine Reduzierung vornehmen zu wollen. 2 Ortschaften wären dazu bereit gewesen, wenn sich alle Ortschaften gemeinschaftlich verkleinert hätten. Lediglich die Ortschaft Mielenhausen wünscht ausdrücklich eine Reduzierung von bisher 9 auf 7 Mitglieder.

 

Über diesen Sachstand wurde der Verwaltungsausschuss bereits in der Sitzung am 24.02.2021 unterrichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Die Ortsratsmitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 7,50 €. Die vorgeschlagene Reduzierung um insgesamt 2 Mitglieder würde somit eine Einsparung in Höhe von 180,00 €hrlich ergeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

x

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden vom 03.11.2011 (14 KB) PDF-Dokument (45 KB)    
Anlage 2 2 Anlage1-StellungnahmeMielenhausen (334 KB)