Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt, die Anzahl der Ortsratsmitglieder der Ortschaft Mielenhausen, von 9 um 2 auf 7 Mitglieder mit Beginn der Wahlperiode am 01.11.2021 zu reduzieren und beschließt insofern den 1. Nachtrag zur Hauptsatzung vom 03.11.2011 in der der Verwaltungsvorlage beigefügten Fassung. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Nachdem der Rat der Stadt Hann. Münden in seiner Sitzung vom 08.04.2020 beschlossen hat, sich ab der nächsten Legislaturperiode zu verkleinern, wurde hiernach auch eine Abfrage aller Ortsräte zu einer möglichen Verringerung der Mitgliederzahl durchgeführt, da dieser Punkt ebenfalls schon mehrfach im Haushaltssicherungskonzept aufgeführt wurde. Eine Reduzierung der Mitgliederzahl bedarf gem. § 91 Abs. 1 NKomVG einer Änderung der Hauptsatzung.
Nach den Rückmeldungen aus den Ortschaften haben 7 Ortschaften erklärt, keine Reduzierung vornehmen zu wollen. 2 Ortschaften wären dazu bereit gewesen, wenn sich alle Ortschaften gemeinschaftlich verkleinert hätten. Lediglich die Ortschaft Mielenhausen wünscht ausdrücklich eine Reduzierung von bisher 9 auf 7 Mitglieder.
Über diesen Sachstand wurde der Verwaltungsausschuss bereits in der Sitzung am 24.02.2021 unterrichtet.
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Die Ortsratsmitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 7,50 €. Die vorgeschlagene Reduzierung um insgesamt 2 Mitglieder würde somit eine Einsparung in Höhe von 180,00 € jährlich ergeben.
Klimatische Auswirkungen:
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