Vorlage - BesV/1018/21  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften
- Beschluss über Anregungen
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Siegfried Pflum
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Neumeyer, Karolin
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Vorberatung
12.04.2021 
Video-Konferenzsitzung des Stadtentwicklungsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.04.2021    Videokonferenz-Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
29.04.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 071 Abwägung Stellungnahmen  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

  • die im Rahmen der Beteiligungen nach §§ 3 (2) und 4 (1) tlw. und 4 (2) sowie 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen gemäß den Anlagen abzuwägen und die Anlage als Bestandteil der Begründung anzuhängen,
  • den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 071 Ergänzungsstandort Blume“ einschließlich örtlicher Bauvorschrift als Satzung und

 

  • die Begründung.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 den Aufstellungsbeschluss r den Bebauungsplan Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“ gefasst. Die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB fand im Zeitraum vom 20.07.2020 bis einschließlich 21.08.2020 statt.

Auf Grundlage der Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann Münden am 18.11.2020 beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“ in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume überzuleiten, im Entwurf auszuarbeiten und gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 3 (2) BauGB fand die öffentliche Beteiligung in der Zeit vom 07.12.2020 bis 15.01.2021 statt.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB gingen 4 Stellungnahmen von Bürgern/Anwohner ein, die durch die Ansiedelung des Lebensmittelmarktes u.a. eine Verkehrszunahme im Kreuzungsbereich der B 80 Steinweg/Dammstraße sowie auf der Straße „Hinter der Blume“ und dadurch bedingte Lärmbelastung befürchten.

Vom LK Göttingen und der IHK wurden im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB keine weiteren Belange der Raumordnung eingebracht.

Im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB brachte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr u.a. erhebliche Bedenken gegenüber den im Entwurf vorgesehenen Anliegerverkehren der Häuser Steinweg 61, 63, 65 und 67 sowie der Führung des Rad- und Fußweges und der Leistungsfähigkeit des Kreuzungsbereichs Steinweg/Dammstraße ein.

Auf dieser Grundlage hat der Verwaltungsausschuss am 24.02.2021 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 071 “Ergänzungsstandort Blume“ einschließlich örtlicher Bauvorschrift in einem Teilbereich (Anschlussbereiche zur B 80 - öffentliche Straßenverkehrsflächen und Verlagerung der Maßnahmenflächen) zu überarbeiten und gem. § 4a (3) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Einholung der Stellungnahmen auf den von der Änderung betroffenen Teilbereich zu beschränken sowie die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen zu verkürzen.

Im Rahmen der erneuten Beteiligung vom 08.03.2021 bis zum 22.03.2021 gem. § 4a (3) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB konnten die erhobenen Bedenken durch die Überarbeitung des Teilbereichs weitgehend ausgeräumt werden.

Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligungen nach §§ 3 (2), 4 (2) und 4a (3) BauGB eingebrachten Stellungnahmen liegt an. Aus der Beteiligung nach § 4(1) BauGB wurden Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in die Anlage aufgenommen soweit diese in den nachfolgenden Beteiligungsverfahren keine neue Stellungnahme abgegeben haben.

Aus der Abwägung ergeben sich gegenüber den in einem Teilbereich überarbeiteten und nach § 4a (3) BauGB erneut ausgelegten Entwurfsunterlagen keine weiteren Änderungen, sodass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 071 “Ergänzungsstandort Blume“ einschließlich örtlicher Bauvorschrift als Satzung beschlossen werden kann.

Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger, in dem Vertragsgebiet einen Lebensmittelmarkt (Verlagerung des bestehenden Lebensmittelmarktes an der Göttinger Straße) zu errichten. Bestandteile des Vorhabens sind der Lebensmittelmarkt, die dazugehörige Stellplatzanlage sowie Maßnahmenflächen, der verkehrliche Anschluss der Grundstücke Steinweg 63, 65 und 67 (private Verkehrsfläche) und ein Geh- und Radweg entlang der B 80 als öffentliche Straßenverkehrsfläche mit den Anschlüssen an die bestehende Bundesstraße.

Das Eigentum an den für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Grundstücksflächen hat sich der Vorhabenträger über aufschiebend bedingte notariell beurkundete Grundstückskaufverträge gesichert. Die erforderlichen Rechteeintragungen (Dienstbarkeitsbestellungen) sind in einem gesonderten notariellen Grundstückskaufvertrag zwischen Stadt und Vorhabenträger gesichert und werden im Zuge der Durchführung der Baumaßnahmen vor Inbetriebnahme des neuen Lebensmittelmarktes eingetragen bzw. deren Eintragung bewilligt und beantragt.

 

Der Bauantrag liegt der Stadt als Baugenehmigungsbehörde bereits vor. Ziel des Vorhabenträgers ist, mit den Abriss- und Neubaumaßnahmen baldmöglichst zu beginnen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Die Planungskosten sowie die Verlegung des Rad- und Fußweges und sonst notwendig werdende Anpassungsarbeiten im Bereich öffentlicher Flächen werden vom Investor der Ansiedlung des Lebensmitteldiscountmarktes übernommen.

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

 

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Da es sich um ein bereits laufendes Verfahren handelt, wird im Nachgang keine Betrachtung der klimatischen Auswirkungen durchgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Abwägungsempfehlung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 071 Abwägung Stellungnahmen (330 KB)