Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Stadt Hann. Münden.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Die Neufassung der Satzung beinhaltet eine Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts 2020 zum Produkt 2721 „Städtische Bücherei“. Eine letzte Anpassung erfolgte durch Ratsbeschluss vom 09.09.2004.
Neben dem Ziel der Senkung des Zuschussbedarfes und einer im interkommunalen Vergleich vertretbaren Gebührenerhöhung, unterstreicht die Neufassung die Bedeutung der frühkindlichen Leseförderung. Statt bisher ab 7 Jahren, wird das Lesen nun ab 10 Jahren mit einer moderaten Jahresgebühr von 7,50 € (plus 1,50 €) kostenpflichtig. Der erfolgreichen Zusammenarbeit mit den Grundschulen soll damit Rechnung getragen werden. „Jedem einzuschulenden Kind, ein kostenfreier Leseausweis!“
Neu ist die „Schnupperkarte“, ein auf vier Wochen begrenztes Angebot für 5,00 €, das für Gäste der Stadt von Interesse sein könnte und somit die touristische Aufenthaltsqualität verbessern kann.
Die Fernleihe bietet die Bestellung und Ausleihe, vor allem von wissenschaftlicher Fachliteratur, in der Stadtbücherei. Sie ermöglicht für schulische Facharbeiten einen breiten Wissenszugang. Auch Studentinnen und Studenten im Wohnumfeld von Hann. Münden könnten dieses Angebot gezielt nutzen. Die Grundgebühr von 1,50 € je Buch soll im Interesse besserer Bildungsmöglichkeiten entfallen.
Einige zeitgemäße Formulierungen straffen die Satzung.
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Neben den Vergünstigungen für kleinere Zielgruppen, liegt der Plan zugrunde, mit einer Verbesserung der Einnahmen von rund 1.700 € p. a. den Kostendeckungsgrad zu erhöhen.
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann. Anlagen:
Benutzungs- u. Gebührensatzung der Bücherei einschließlich Gebührentarif
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