Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Satzung für das Archiv der Stadt Hann. Münden.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Die seinerzeit beschlossene Satzung aus 2004 deckt sich nur noch in Teilen mit dem Aufgabenkatalog, der den Kommunen durch das Niedersächsische Archivgesetz überantwortet wird.
Aktualisierte Bestimmungen des Urheberrechts und des Datenschutzes wurden eingearbeitet.
Auf ein verlässlicheres Zusammenspiel zwischen der Verwaltung und dem Archiv in Punkto Akten- und Datenabgabe wird in einem neuen Abschnitt hingewiesen.
Die Neufassung der Satzung beinhaltet eine Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts 2020 zum Produkt 111900 „Städtisches Archiv“. Eine letzte Anpassung erfolgte durch Ratsbeschluss vom 09.09.2004. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Ziel ist die Verbesserung der Einnahmen von rund 100,00 € p. a. Der bisherige Abrechnungssatz von 20,00 € je angefangene halbe Arbeitsstunde wird auf 12,00 € je angefangene Viertelstunde erhöht. Die bisherige Regelung nur für schriftliche Antworten an Auswärtige Gebühren zu erheben, ist vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung nicht haltbar. Statt eine Gebühr für einen Nutzungstag zu erheben, was angesichts kurzer Fragestellungen oder Einsichtnahmen unverhältnismäßig ist, werden Arbeitsaufwände, die über die archivfachliche Beratung und Betreuung hinausgehen ebenfalls von dem Gebührentatbestand „Arbeitsaufwand“ erfasst und abgerechnet. Unabhängig davon, ob sie durch Schriftverkehr oder durch Anwesenheit im Archiv ausgelöst wurden. Hinter diesem Gebührentatbestand steht auch eine Schutzfunktion, nur im zeitlich angemessenen Rahmen für überwiegend private Interessen genutzt zu werden.
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.
Anlagen: Satzung für das Archiv der Stadt Hann Münden
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