Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1.) der Beteiligung der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH an der „Walter hilft GmbH“ im Wege der Übernahme von 1 % der Geschäftsanteile in Höhe von 12.000,- EUR sowie einer Einzahlung von 5.000,- EUR in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 12 in Verbindung mit § 137 Abs. 1 und 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zuzustimmen.
2.) dem Beitritt der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH zum Rahmen- und Konsortialvertrag zuzustimmen. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH (VHM) beabsichtigt, sich im Umfang von 1 % der Geschäftsanteile in Höhe von insgesamt 17.000,- EUR an der „Walter hilft GmbH“ zu beteiligen. Zur Begründung und den näheren Einzelheiten hierzu wird auf die als Anlage 1 angefügte Vorlage Nr. 8 für die 65. Aufsichtsratssitzung der VHM am 24.03.2021 einschließlich Anlagen (Rahmen- und Konsortialvertrag und Gesellschaftsvertrag) verwiesen.
Die kommunalrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Beteiligung ergeben sich aus § 137 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Zuständig für eine Entscheidung ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 12 NKomVG der Rat der Stadt Hann. Münden. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit und der notwendigen Voraussetzungen ist aus der Anlage 2 zu dieser Vorlage ersichtlich.
Nach § 152 Abs. 1 Nr. 3 NKomVG ist der Ratsbeschluss unverzüglich nach Beschlussfassung der Kommunalaufsicht beim Landkreis Göttingen anzuzeigen. Der Ratsbeschluss darf erst vollzogen werden, wenn die im Gesetz genannte Sechswochenfrist abgelaufen ist oder der Landkreis einer Fristverkürzung zugestimmt hat. Mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Göttingen wurde die Thematik in einem Vorgespräch erörtert.
Dem Rat der Stadt Hann. Münden wird vorgeschlagen, der Beteiligung der VHM an der „Walter hilft GmbH“ zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Für den städtischen Haushalt entstehen keine direkten Auswirkungen durch die Entscheidung.
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.
Anlagen:
Hinweis für die Ratsmitglieder: Alle Anlagen zur Vorlage sind „nicht öffentlich“
- Vorlage Nr. 8 für die 65. Aufsichtsratssitzung der VHM am 24.03.2021 einschließlich Anlagen (Rahmen- und Konsortialvertrag, Gesellschaftsvertrag)
- Prüfung über die kommunalrechtliche Zulässigkeit der Beteiligung der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH an der „Walter hilft GmbH“ |
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