Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden in der als Anlage 1 (mit einem Hebesatz für die Grundsteuer A von 460 %, für die Grundsteuer B von 510 % und einem unveränderten Hebesatz für die Gewerbesteuer von 400 %) beigefügten Fassung.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Mit Schreiben vom 08.07.2020 zur Haushaltssatzung der Stadt Hann. Münden hat der Landkreis Göttingen festgestellt, „dass die Stadt ungeachtet des potentiellen Aufwandsproblems sämtliche Möglichkeiten der Ertragsverbesserung zu prüfen hat. Nach dem RdErl. d. MI vom 17.09.2019 ist auch eine Erhöhung des Steueraufkommens zu prüfen, sofern die Aufwandssenkungen und die anderen Ertragssteigerungen nicht ausreichen, um den Haushaltsausgleich wiederherzustellen. Obwohl der Rat die Steuererhöhungen in seiner Sitzung am 17.09.2020 abgelehnt hatte, werden seitens der Verwaltung ab 2022 folgende Erhöhungen der Realsteuerhebesätze (Grundsteuer A und B bei unverändertem Hebesatz für die Gewerbesteuer) vorgeschlagen, um einem Haushaltsausgleich zumindest näher zu kommen und gleichzeitig ein deutliches Signal an die Kommunalaufsicht zu senden. Zudem sind die Realsteuerhebesätze der Stadt Hann. Münden seit 2012 unverändert, sodass eine Anhebung mindestens zu erwägen ist. Alter Hebesatz seit 2012 Neue Hebesätze Grundsteuer A 415 % 460 % Grundsteuer B 460 % 510 % Gewerbesteuer 400 % 400 %
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Durch die Erhöhung der derzeit geltenden Hebesätze bei der Grundsteuer A und B werden beim aktuellen Steueraufkommen folgende Mehrerträge ab 2022 erwartet: Grundsteuer A = ca. 12.000 € Grundsteuer B = ca. 468.000 € Gesamt = ca. 480.000 €
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.
Anlagen:
Realsteuerhebesatzsatzung Beispielhafte Steuererhöhungen
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