Vorlage - BesV/1050/21  

 
 
Betreff: Haushalt 2021 - einschließlich der Beschlussfassung über ein Haushaltssicherungskonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.04.2021    Videokonferenz-Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
29.04.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Haushaltssicherungskonzept 2021 - 27.04.201  
Haushaltssicherungskonzept 2021 Stand 29.04.2021 nach VA-Empfehlung PDF-Dokument
Haushaltssatzung 2021  
Haushalt 2021 der Stadt Hann. Münden  

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2021 

 

b) Der Rat beschließt, für das Jahr 2021 die vorliegende Haushaltssatzung zu erlassen.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2021, der zu diesem Zeitpunkt im Gesamtergebnishaushalt ein Defizit von 5.969.800 vorgesehen hat, wurde am 25.02.2020 in der Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden eingebracht. Er wurde in den Fachausschüssen, die Änderungen zu den einzelnen Teilhaushalten festgehalten bzw. zur Kenntnis genommen haben, beraten.

 

In der Finanzausschusssitzung am 19.04.2021 wurden zu den einzelnen Teilhaushalten Änderungslisten zum eingebrachten Haushaltsplanentwurf vorgestellt, hieraus ergab sich eine Absenkung des Gesamtdefizits von bisher 5.969.800 € auf dann noch 5.255.800 €.
Der nun zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf sieht eine nochmalige Absenkung des weithin bestehenden Haushaltsdefizits auf 4.930.800 € im ordentlichen Ergebnis, zuzüglich eines Fehlbedarfes im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 6.000 €, somit nunmehr in Höhe von insgesamt 4.936.800 €r das Haushaltsjahr 2021 vor.
 

Wie der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist, wird sich damit die Gesamtdeckungslücke zum Ende des Jahres 2021 auf knapp 46,8 Mio. € belaufen.

Dieser Betrag beinhaltet den kameralen Fehlbetrag des Jahres 2007 in Höhe von 26.390.527,25 €

(es handelte sich um 26.662.510,73 €, die um den Umstellungsaufwand auf die Doppik in Höhe von 271.983,48 € gemindert werden konnten, da dieser Betrag in der Bilanz aktiviert werden durfte), der nicht mehr veranschlagt, sondern „nur“ in der Bilanz nachgewiesen wird, er ist damit der Zeile 26. „Summe der Jahresfehlbeträge aus Vorjahren“ der Ergebnisrechnung des Gesamthaushaltes hinzuzurechnen; aus diesem Grund zeigt die nachstehende Darstellung die tatsächliche Deckungslücke aus den aufgelaufenen Fehlbeträgen auf.

 

Jahr Planfehlbedarf

ggf. aus Nachtrag Planergebnis kumuliert  Jahresergebnis  kumuliert

(- = Überschuss) Ergebnis

kameraler Fehlbetrag  26.390.600,00 €    26.390.527,25 €

 

2008 8.184.200,00 €  34.574.800,00 € 8.133.876,53 €  34.524.403,78 €

2009 6.192.800,00 €  40.767.600,00 € 2.257.996,24 €  36.782.400,02 €

2010 6.090.100,00 €  46.857.700,00 € 3.378.810,57 €  40.161.210,59 €

2011    10.900,00 €  46.868.600,00 €      -11.984,89 €  40.149.225,70 €

2012 3.686.900,00 €  50.555.500,00 € -1.949.742,73 €  38.199.482,97 €

2013 2.753.100,00 €  53.308.600,00 € 2.540.303,06 €  40.739.786,03 €

2014 2.472.200,00 €  55.780.800,00 €    307.752,06 €  41.047.538,09 €

Fehlbetrag Böttchersches Legat aus Vorjahren:   +141.927,69 €  40.905.610,40 €

2015 1.796.100,00 €  57.576.900,00 €   -624.123,61 €  40.281.486,79 €

2016 1.703.100,00 €  59.280.000,00 €    652.355,23 €  40.933.842,02 €

2017    837.700,00 €  60.117.700,00 €   -632.124,73 €  40.301.717,29 €

2018   -272.900,00 €  59.844.800,00 €     -77.224,00 € 40.224.493,29 €

 

2019     -9.200,00 €  59.835.600,00 €    40.215.293,29 €

2020 1.631.000,00 €  61.466.600,00 €    41.846.293,29 €

2021 4.936.800,00 €  66.403.400,00     46.783.093,29

2022 4.198.300,00 €  70.601.700,00     50.981.393,29

2023 4.170.700,00 €  74.772.400,00 €    55.152.093,29

2024 3.589.300,00 €  78.361.700,00 €    58.741.393,29 €

 

Bei den Jahresergebnissen der Jahre 2008 bis 2016 handelt es sich um die bereits um Ergebnisverwendungen (Überschussrücklagenzuführungen bzw. -entnahmen) im Folgejahr bereinigten Ergebnisse, die damit vom festgestellten Jahresergebnis geringfügig abweichen können. Bei diesen Beträgen handelt es sich aber um die tatsächlich vorhandenen und auszuweisenden Fehlbeträge der Stadt Hann. Münden (ohne den der rechtlich unselbstständigen Stiftungen). Die Jahresergebnisse der Jahre 2017 bis 2018 resultieren aus vorläufigen Rechnungsergebnisfest- stellungen.

Es lässt sich insgesamt aber feststellen, dass die Ergebnisse im Regelfall erheblich besser ausfallen,

als es die Planung erwarten ließ.

 

Auch die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung lässt nur erwarten, dass die auflaufenden Fehlbeträge auf längere Sicht in der Summe zunehmen. In den einzelnen Jahren sinkt der zu erwartende Fehlbetrag jedoch nur gering im Vergleich zum Planjahr 2021. Für die künftigen Planjahre 2022 bis 2024 sind jeweils neue Deckungslücken ausgewiesen.

Diese Beträge zusammengenommen ergeben am Ende des Finanzplanungszeitraums einen Gesamtergebnisfehlbedarf von rd. 58,8 Mio. €.

 

Der aktuelle Entwurf des Haushaltes 2021 einschließlich aller verwaltungsseitig bis zum 26.04.2021 bekannt gewordenen notwendigen nachträglichen Veränderungen siehe beigefügten aktualisierten Haushaltsplan (-entwurf) sieht im Ergebnishaushalt Erträge von 41.883.400 und Aufwendungen (ordentlich und außerordentlich) von 46.820.200 Mio. € vor.

Damit muss im Jahr 2021 im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt ein neuer Fehlbedarf (Ressourcenverbrauch) in Höhe von insgesamt 4.936.800,00 € ausgewiesen werden. Gegenüber dem eingebrachten Entwurf ist das eine Verbesserung um 1.033.000,00 €.

 

Der Finanzhaushalt 2020 weist ein Finanzmitteldefizit von 5.231.200 aus. Zur Finanzierung der Auszahlungen für Investitionstätigkeit ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.672.300 vorgesehen. Dies bedeutet eine Nettoneuverschuldung über 872.900 €.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass einerseits aufgrund der nicht erteilten Haushaltsgenehmigung 2020 alle Investitionsmaßnahmen zum Haushaltsjahr 2021 neu zu veranschlagen waren und andererseits die für das Investitionsvorhaben „Sanierung des Rathauses“ noch im eingebrachten Haushaltsentwurf eingeplanten Fördermittel aus dem Förderantrag „Nationale Projekte des Städtebaus“ wegen der Nichtberücksichtigung auch im Jahr 2021 entfallen.

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird wie bereits seit dem Jahr 2008 geschehen nunmehr ständig in den jeweiligen Haushaltsplanentwurf einbezogen und auf Grundlage des vorliegenden Investitionsprogramms erstellt.

 

Die Orientierungsdaten des Landes wurden dort berücksichtigt, wo eigene Berechnungen nicht möglich sind bzw. Daten vorliegen. Die Ansätze für die Zuweisungen des Landes sind auf Grundlage des Bescheides vom 31.03.2021 eingestellt. Bei den sonstigen Erträgen und Einzahlungen wurden die Ansätze auf der Grundlage eigener Berechnungen bzw. Feststellungen ermittelt, wo dies nicht möglich war, geschätzt. Bei den Aufwendungen und Auszahlungen ist eine Begrenzung der Steigerung dort vorgesehen, wo nicht besondere Umstände höhere Ansätze für Folgejahre erfordern bzw. niedrigere Ansätze möglich sind. Unwägbarkeiten sollen auch weiterhin durch Budgetierungseffekte aufgefangen werden. Die Höhe der Umlagen wurde unter Berücksichtigung der Ansätze der Ergebnis- und Finanzplanung errechnet. Bei der Ermittlung der Zinsen wurde von den derzeitigen Kapitalmarktverhältnissen ausgegangen.

 

Entgegen der noch zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung vorgesehenen Anhebung des chstbetrages der möglichen Aufnahme von Liquiditätskrediten (§ 4 der Haushaltssatzung) von 39 Mio. € auf 47 Mio. € sieht die Haushaltssatzung nun eine Anhebung auf 45 Mio. € vor.
Auf die zunächst beabsichtigte Anhebung von 47 Mio. kann nach der Umstellung der Auszahlung der Einkommens- und Umsatzsteueranteile vom Land an die Gemeinden (seit dem 01.01.2021 erfolgt eine monatliche anstelle einer vierteljährlichen Abschlagszahlung) verzichtet werden. Da die Stadt Hann Münden im vergangen Jahr aber den satzungsgemäßen Höchstbetrag zeitweise beanspruchen und darüber hinaus gegenüber dem Landkreis Göttingen einen Stundungsantrag der Kreisumlage stellen musste, ist eine Anhebung des chstbetrages der möglichen Aufnahme von Liquiditätskrediten auf 45 Mio. € dringend erforderlich. Dies vor allem darüber hinaus auch, da die weiteren Einflüsse der Corona-Pandemie auf die Zahlungsflüsse nicht vollumfassend vorausgesehen werden können.

 

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der Haushalt der Stadt Hann. Münden im Jahr 2021 nicht stabilisiert werden kann. Dies ist selbstverständlich u.a. auch der weltweit aufgetretenen Corona-Pandemie geschuldet. So sieht der Teilhaushalt 7 „Allgemeine Deckungsmittel“ im Jahr 2021 einen Überschuss in Höhe von 18.145.500 € vor, der Planwert des Jahres 2020 r das Jahr 2021 sah demgegenüber noch einen Überschuss 21.315.700 € vor also einen um rd. 3,1 Mio. €heren Überschuss. Der unabhängig von der negativen Entwicklung des Teilhaushaltes 7 nicht gedeckte Fehlbedarf der Teilhaushalte 1 bis 6 ist im Jahr 2021 ist mit 1.766.800 € somit nur geringfügig höher als der geplante Gesamtfehlbetrag des Jahres 2020 in Höhe von 1.631.000 €.
 

Die finanzielle Lage der Stadt ist auch weiterhin als mehr als dramatisch zu bezeichnen.

Dem kann nur mit durchgreifenden Haushaltssicherungsmaßnahmen wirkungsvoll begegnet werden.


Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Die Beratung über das Haushaltssicherungskonzept und den Haushalt selber hat keine Auswirkungen auf die klimatische Situation, weshalb dies als klimaneutral bezeichnet werden kann.

 


Anlagen:

 

Haushaltssicherungskonzept 2021

 

Haushaltssatzung 2021

- aktualisierter Haushaltsplan(-entwurf) 2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Haushaltssicherungskonzept 2021 - 27.04.201 (41 KB)      
Anlage 4 2 Haushaltssicherungskonzept 2021 Stand 29.04.2021 nach VA-Empfehlung (29 KB) PDF-Dokument (82 KB)    
Anlage 1 3 Haushaltssatzung 2021 (16 KB)      
Anlage 2 4 Haushalt 2021 der Stadt Hann. Münden (2040 KB)