Vorlage - MitV/0062/21  

 
 
Betreff: Pflichtenbelehrung der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Zentrale Dienste Beteiligt:Bereich Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung
Bearbeiter/-in: Paul, Miriam  Betrieb Stadtwald
   Bereich Stadtentwicklung
   Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Kenntnisnahme
07.02.2022 
Videokonferenzsitzung des Stadtentwicklungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umwelt und Klima Kenntnisnahme
30.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klima zur Kenntnis genommen   
Gesellschaftsausschuss (Ausschuss für Schul-, Sport-, Jugend-, Kultur-, Partnerschafts- und soziale Angelegenheiten) Kenntnisnahme
09.02.2022 
Sitzung des Gesellschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Betriebsausschuss Kenntnisnahme
21.04.2022 
Sitzung des Betriebsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Textauszug aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz  

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:


Zu Beginn der Sitzung sind die vom Rat der Stadt Hann. Münden in seiner Sitzung am 04.11.2021 nach § 71 Abs. 7 und § 73 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) benannten Mitglieder des Ausschusses auf ihre ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG, anwendbar nach §§ 71 Abs. 7, 54 Abs. 3 NKomVG, obliegenden Pflichten hinzuweisen.

 

Ausschussmitglieder, die voraussichtlich noch, wie vom Rat in seiner Sitzung am 04.11.2021 bestimmt, durch die Ausschüsse selbst benannt werden, müssen ebenso auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen werden.

 

Die Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG erfolgt in der Weise, dass der Bürgermeister die sonstigen Mitglieder ausdrücklich auf die Beachtung der ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinweist. Dazu erhalten die Ausschussmitglieder einen auszugsweisen Abdruck der maßgeblichen §§ 40 bis 43 NKomVG. Die erfolgte Pflichtenbelehrung wird durch eine entsprechende Erwähnung im Protokoll aktenkundig gemacht.

 

Die dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglieder sind bereits in der konstituierenden Ratssitzung am
04.11.2021 über ihre Pflichten belehrt worden.

 

 


Anlagen:

Gesetzestext der §§ 40 bis 43 NKomVG

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Textauszug aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (13 KB)