Vorlage - BesV/0091/22  

 
 
Betreff: Neuwahl von Schiedspersonen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Recht Bearbeiter/-in: Marx, Laura
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Gimte Anhörung
07.02.2022 
Sitzung des Ortsrates Gimte - hier: Anhörungsverfahren über den Ortsbürgermeister gem. § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG ungeändert beschlossen     
Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Anhörung
07.02.2022 
Sitzung des Ortsrates Hedemünden - hier: Anhörungsverfahren über den Ortsbürgermeister gem. § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG ungeändert beschlossen     
Ortsrat der Ortschaft Hemeln Anhörung
10.02.2022 
Sitzung des Ortsrates Hemeln - hier: Anhörungsverfahren über den Ortsbürgermeister gem. § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG ungeändert beschlossen     
Ortsrat der Ortschaft Laubach Anhörung
08.02.2022 
Sitzung des Ortsrates Laubach - hier: Anhörungsverfahren über den Ortsbürgermeister gem. § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG ungeändert beschlossen     
Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen Anhörung
08.02.2022 
Sitzung des Ortsrates Lippoldshausen - hier: Anhörungsverfahren über den Ortsbürgermeister gem. § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG ungeändert beschlossen     
Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen Anhörung
09.02.2022 
Sitzung des Ortsrates Mielenhausen - hier: Anhörungsverfahren über den Ortsbürgermeister gem. § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG ungeändert beschlossen     
Ortsrat der Ortschaft Oberode Anhörung
09.02.2022 
Sitzung des Ortsrates Oberode - hier: Anhörungsverfahren über den Ortsbürgermeister gem. § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG ungeändert beschlossen     
Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen Anhörung
24.01.2022 
Videokonferenz-Sitzung des Ortsrates Volkmarshausen ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Wiershausen Anhörung
10.02.2022 
Sitzung des Ortsrates Wiershausen - hier: Anhörungsverfahren über den Ortsbürgermeister gem. § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG ungeändert beschlossen     
Ortsrat der Ortschaft Bonaforth Anhörung
17.01.2022 
Videokonferenz-Sitzung des Ortsrates Bonaforth ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.02.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
24.02.2022 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt Frau Christa Tischmeier zur Schiedsfrau.

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten richtet jede Gemeinde ein oder mehrere Schiedsämter ein und unterhält sie 1 Absatz 1 Satz 1 Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG).

Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau (Schiedsperson) wahrgenommen; die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig (§ 2 NSchÄG).

Frau Tischmeier war in 2016 vom Rat der Stadt Hann. Münden zur Schiedsfrau gewählt worden. Ihre Amtszeit war in 2021 ausgelaufen.

Frau Tischmeier hat sich jetzt bereit erklärt, das Amt der Schiedsperson für eine weitere Wahlperiode zu übernehmen.

Der ebenfalls in 2016 als stellvertretende Schiedsperson gewählte Herr Rainer Pickel hatte bereits vor einiger Zeit erklärt, aus persönlichen Gründen für eine erneute Amtszeit nicht zur Verfügung zu stehen.

Die Wahl einer neuen stellvertretenden Schiedsperson (§ 11 Absatz 1 Satz 1 NSchÄG) soll dann in Absprache mit Frau Tischmeier alsbald vorbereitet und durchgeführt werden.

Vor der Wahl der Schiedspersonen durch den Rat (§ 4 Absatz 1 Satz 1 NSchÄG) sind die Ortsräte anzuhören (§ 94 Absatz 1 Nr. 8 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz).

 

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Die Sachkosten des Schiedsamtes sind von der Gemeinde zu tragen (§ 12 Absatz 1 NSchÄG). Dies betrifft faktisch vornehmlich die Kosten für Aus- und Fortbildung sowie Verwaltungskosten/romaterial in geringem Umfang.

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

 

Durch die Umsetzung des Beschlusses sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.