Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt Frau Christa Tischmeier zur Schiedsfrau. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten richtet jede Gemeinde ein oder mehrere Schiedsämter ein und unterhält sie (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG). Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau (Schiedsperson) wahrgenommen; die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig (§ 2 NSchÄG). Frau Tischmeier war in 2016 vom Rat der Stadt Hann. Münden zur Schiedsfrau gewählt worden. Ihre Amtszeit war in 2021 ausgelaufen. Frau Tischmeier hat sich jetzt bereit erklärt, das Amt der Schiedsperson für eine weitere Wahlperiode zu übernehmen. Der ebenfalls in 2016 als stellvertretende Schiedsperson gewählte Herr Rainer Pickel hatte bereits vor einiger Zeit erklärt, aus persönlichen Gründen für eine erneute Amtszeit nicht zur Verfügung zu stehen. Die Wahl einer neuen stellvertretenden Schiedsperson (§ 11 Absatz 1 Satz 1 NSchÄG) soll dann in Absprache mit Frau Tischmeier alsbald vorbereitet und durchgeführt werden. Vor der Wahl der Schiedspersonen durch den Rat (§ 4 Absatz 1 Satz 1 NSchÄG) sind die Ortsräte anzuhören (§ 94 Absatz 1 Nr. 8 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz).
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Die Sachkosten des Schiedsamtes sind von der Gemeinde zu tragen (§ 12 Absatz 1 NSchÄG). Dies betrifft faktisch vornehmlich die Kosten für Aus- und Fortbildung sowie Verwaltungskosten/Büromaterial in geringem Umfang.
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des Beschlusses sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.
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