Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt, die Wallanlagen mit dem Spielzentrum in ihrer Gesamtheit als öffentliche Grünfläche mit Priorität der aktuellen Anforderungen zum Klima- und Umweltschutz zu pflegen, zu erhalten und zu beleben. Bis zur Fertigstellung eines städtebaulichen Rahmenkonzeptes durch das Projekt „Grün Blauer Ring – von Werdern und Wallanlagen“ sollen alle Nutzungsansprüche, Konzepte und Vorhaben in den Wallanlagen von externen als auch internen Vorhabenträgern frühzeitig mit der Politik, der Verwaltung und den ehrenamtlichen Klima- und Umweltschutzbeauftragten abgestimmt werden. Die fachliche Vorbereitung einer Entscheidung soll in einem interdisziplinären runden Tisch von den o.g. Beteiligten beraten werden. Der Rat beschließt auf dieser Grundlage über die jeweiligen Vorhaben.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Bereits 2014 wurde durch den Ratsbeschluss „Hände weg vom Wall“ die Schutzwürdigkeit der Wallanlagen erkannt. Die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen müssen im Einklang mit diesem besonders schutzwürdigen städtischen Freiraum gebracht werden. Im Rahmen des Bundesförderprogrammes „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ soll ein Rahmenkonzept mit dem Titel „Grün Blauer Ring – von Werdern und Wallanlagen“ für die die historische Altstadt umgebenen Freiräume erarbeitet werden. Bis zur Fertigstellung dieses Konzeptes voraussichtlich im Jahr 2024 ist es nötig, den Planungsraum, insbesondere die klima- und naturschutzfachlich sensiblen Wallanlagen, zu erhalten und mögliche Potentiale für den Klimaschutz weiterzuentwickeln. Aus diesem Grund sollen die Politik, die Verwaltung, sowie die ehrenamtlichen Klima- und Umweltschutzbeauftragten frühzeitig über mögliche Nutzungen und Vorhaben in den Wallanlagen informiert werden. Nutzungskonzepte für Aktionen und/oder Veranstaltungen sowie insbesondere bauliche Maßnahmen (auch genehmigungsfreie) sind sowohl von externen als auch internen Vorhabenträgern fachlich mit den zu beteiligenden Bereichen der Verwaltung, sowie den ehrenamtlichen Klima- und Umweltschutzbeauftragten und ggf. weiteren Experten an einem „Runden Tisch“ zu beraten. Eventuell erforderliche Stellungnahmen und Genehmigungen sollen in diesem Rahmen eingeholt werden. Auch das Erfordernis ergänzender externer Stellungnahmen, Gutachten oder Genehmigungen können hier festgestellt werden. Das Ergebnis der Beratungen des „Runden Tisches“ ist unter Darstellung der betroffenen Belange der Politik zur Entscheidung vorzulegen. Die gleiche Vorgehensweise gilt im gesamten Projektbereich (s. Anlage), sofern Maßnahmen, Konzepte (z. B. Parkraumbewirtschaftungskonzept) und baulichen Vorhaben die naturräumlichen Potentiale im Planungsraum langfristig beeinflussen. Hiermit soll erreicht werden, dass dem Projekt im Hinblick auf den offenen Beteiligungsprozess möglichst viele Spielräume erhalten werden. Temporäre, dem Konzept als Versuchsphase dienliche und naturschutzfachlich unbedenkliche Aktionen und Vorhaben ohne langfristige Konsequenzen sind ausdrücklich zu befürworten (z.B.: DKKD Außenkunst, Pop-up-Freiraum Nutzungen).
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Keine finanziellen Auswirkungen.
Klimatische Auswirkungen:
Anlagen:
Projektgebiet Grün Blauer Ring
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