Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hann. Münden beauftragt die Verwaltung, die nachstehend aufgeführten Maßnahmen vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen:
Der Rat der Stadt Hann. Münden beauftragt – neben der Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse – ferner die Verwaltung, zeitgleich mit dem Landkreis Göttingen und dem Land Niedersachsen über finanzielle Unterstützungen zur Haushaltskonsolidierung zu verhandeln und den Rat über die Ergebnisse zu informieren. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Am 16.12.2021 wurde der Haushaltsplanentwurf 2022 von Herrn Bürgermeister Dannenberg in den Rat eingebracht. Dieser Entwurf weist im Ergebnis einen Fehlbedarf in Höhe von 4.894.900 € aus. Daher ist parallel zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs auch an der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu arbeiten. In den beiden zurückliegenden Jahren 2020 und 2021 wurden die gleichfalls defizitären Haushalte der Stadt Hann. Münden nicht von der Kommunalaufsicht genehmigt. Der Fristenlauf nach § 176 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) lebte nicht auf, da die vom Rat beschlossenen Haushaltssicherungskonzepte als nicht stichhaltig und ausreichend konkret betrachtet wurden.
Aus diesem Grund hat am 21.12.2021 zwischen Vertretern des Landkreises Göttingen und der Stadt Hann. Münden ein Vorgespräch zum Haushalts 2022 der Stadt Hann. Münden stattgefunden.
Der Landkreis Göttingen hat hier sehr deutlich die Erwartungshaltung zum Ausdruck gebracht, dass sich der Rat zu den vorstehend angeführten Punkten positioniert und in der Folge Beschlüsse hierzu fasst. Dabei wird zu den Punkten 1 bis 4 eine schnellstmögliche Abarbeitung noch in diesem Jahr unterstellt. Nur unter Berücksichtigung dieser Punkte könne man eine Haushaltsgenehmigung in Aussicht stellen, wobei es sich ausdrücklich nicht um einen „Automatismus“ handele. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Die durch den Rat zu beschließenden Maßnahmen werden der Vorbereitung und Aufarbeitung durch die Mitarbeiter der Verwaltung bedürfen; in welchem Umfang diese damit gebunden sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersagen. Sollte die Einbindung Dritter gefordert oder gewünscht werden, so kann auch dies zu bisher nicht im Haushaltsplanentwurf geplanten Mehraufwand führen.
Klimatische Auswirkungen:
Positive oder negative Auswirkung auf die klimatische Situation können an dieser Stelle nicht pauschal getroffen werden, da unterschiedliche Maßnahmen zu verschiedenen Produkten des städtischen Haushaltes angeführt werden.
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