Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss benennt für die Mitarbeit im Arbeitskreis Gestaltungsrichtlinie namentlich die Ratsmitglieder Herr/Frau________________________________________________________________________.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Bei der Stadt Hann. Münden ist im Jahr 2020 ein Arbeitskreis Gestaltungsrichtlinie eingerichtet worden, der die sondernutzungsrechtliche Möblierung und Gestaltung der Straßen in der Altstadt überprüfen und an aktuelle Entwicklungen anpassen sollte. Die Verwaltung der Stadt möchte die Tätigkeit des Arbeitskreises weiter fortführen und auf die Änderung der denkmalrechtlichen Gestaltungssatzung ausweiten. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.02.2022 ist die Weiterführung des Arbeitskreises ebenfalls befürwortet worden. Seitens der Verwaltung werden folgende Bereiche vertreten sein: Bereich 3, Fachdienst 3.1 Sicherheit und Ordnung, als zuständige Dienststelle für diesen Arbeitskreis, Bereich 4, Fachdienst 4.3 Tiefbau, als Träger der Straßenbaulast, Bereich 5, Fachdienst 5.2 Denkmalschutz und Stadtbildpflege, Stabsstelle Wirtschaftsförderung. Daneben sollen die HMM, die DEHOGA und die Mündener Gilde je einen Vertreter entsenden. Aus dem Stadtentwicklungsausschuss können Ratsmitglieder in den Arbeitskreis entsandt werden.
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Für die Teilnahme an den Sitzungen wird keine Aufwandsentschädigung usw. gewährt.
Klimatische Auswirkungen:
Die Benennung von Ratsmitgliedern wirkt sich klimaneutral aus.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||