Vorlage - BesV/0133/22  

 
 
Betreff: Erhöhung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern A und B
Hier: Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:2.4 - 22 15 00 - B.
Federführend:FD Steuern und Beiträge Bearbeiter/-in: Bruns, Michael
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
25.04.2022 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
27.04.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Realsteuer-Hebesatz-Satzung  
Beispielhafte Steuererhöhungen 31.03.2022  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden rückwirkend zum 01.01.2022 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung mit einem Hebesatz für die Gewerbesteuer von XXX %, für die Grundsteuer A mit einem Hebesatz von XXX % und für die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von XXX %.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Mit Schreiben vom 23.07.2021 zur Haushaltssatzung 2021 der Stadt Hann. Münden hat der Landkreis erneut darauf hingewiesen, dass „die Stadt ungeachtet des potentiellen Aufwandsproblems sämtliche Möglichkeiten der Ertragsverbesserung zu prüfen hat“. Nach dem RdErl. d. MI vom 17.09.2019 ist auch eine Erhöhung des Steueraufkommens zu prüfen, sofern die Aufwandssenkungen und die anderen Ertragssteigerungen in ihrer Gesamtwirkung nicht ausreichen, um den Haushaltsausgleich wiederherzustellen.

 

Da die Realsteuerhebesätze der Stadt Hann. Münden seit 2012 unverändert sind, ist nach dem v. g. Schreiben des Landkreises eine Anhebung mindestens zu ergen, zumal der Versuch einer Erhöhung der Grundsteuern A und B in der Ratssitzung vom 29.04.2021 abgelehnt wurde und damit weiterhin zu konstatieren ist, dass die Stadt Hann. Münden nicht sämtliche Ertragsmöglichkeiten ausschöpft. Dieses hat der Landkreis in einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der Stadt Hann. Münden am 21.12.2021 erneut bekräftigt.

 

Seitens der Verwaltung werden daher rückwirkend ab 01.01.2022 folgende Erhöhungen der Realsteuerhebesätze vorgeschlagen, um einem Haushaltsausgleich 2022 zumindest näher zu kommen und gleichzeitig ein deutliches Signal an die Kommunalaufsicht zu senden:

 

   Alte Hebesätze seit 2012 Neue Hebesätze ab 01.01.2022

Gewerbesteuer   400 %     XXX %

Grundsteuer A   415 %     XXX %

Grundsteuer B   460 %     XXX %

 

Die Verwaltung bittet um Mitteilung / Benennung der ausgewählten und zur Beschlussfassung vorzulegenden Variante.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten zu Produkt: 6111 Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen:

 

Durch die Erhöhung der derzeit geltenden Hebesätze werden beim aktuellen Steueraufkommen folgende Mehrerträge ab 2022 erwartet:

 

Gewerbesteuer = ca. X.XXX.XXX €

Grundsteuer A = ca. XX.XXX €

Grundsteuer B     = ca.    XXX.XXX €

Gesamt = ca. X.XXX.XXX €

 

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

x

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Realsteuer-Hebesatz-Satzung (11 KB)      
Anlage 2 2 Beispielhafte Steuererhöhungen 31.03.2022 (40 KB)