Vorlage - BesV/0143/22  

 
 
Betreff: Eventuelle Zusammenlegung von kleinen Grundschulen und Prüfung weiterer Schließungen von Schulstandorten

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Bildung und Sport Beteiligt:Bereich Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung
Bearbeiter/-in: Hentschel, Anke   
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Hemeln Vorberatung
19.04.2022 
Sitzung des Ortsrates Hemeln abgelehnt   
Gesellschaftsausschuss (Ausschuss für Schul-, Sport-, Jugend-, Kultur-, Partnerschafts- und soziale Angelegenheiten) Vorberatung
20.04.2022 
Sitzung des Gesellschaftsausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
27.04.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
GA 20.04.22 TOP 6  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Unterlagen und Informationen zusammenzutragen, die notwendigen Maßnahmen und Umsetzungsschritte aufzuzeigen und die vorgesehene Beteiligung von Dritten (Behörden, Gremien usw.) vorzubereiten, um eine eventuelle Zusammenlegung der Schuleinzugsbezirke Hemeln und Gimte (unter Aufgabe des Standortes Hemeln) zu beschließen und umzusetzen.

Als Ziel der Zusammenlegung ist das Schuljahr 2023/24 anzustreben.

Die endgültige Ratsentscheidung wird im Herbst 2022 erfolgen, um bis dahin allen Beteiligten genügend Zeit zur Diskussion und Beratung aller entscheidungsrelevanten Aspekte zu ermöglichen.

Darüber hinaus beauftragt der Rat die Verwaltung zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen (finanziellen) Folgen zusätzlich eine der mittelgroßen Grundschulen (Hermannshagen oder Neumünden) geschlossen werden kann und das Ergebnis der Prüfung dem Rat im Herbst 2022 vorzustellen.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Der Rat hat am 24.02.2022 beschlossen, über die eventuelle Zusammenlegung von kleinen Grundschulen (GS) eine Beschlussfassung herbeizuführen. Die Befassung mit diesem Thema beruht auf Gesprächen und Vorgaben des LK Göttingen im Rahmen des Aufstellungs- und Genehmigungsverfahrens für den Haushalt 2022.

 

Die Stadt Hann. Münden ist gemäß §101 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Schulträger der Grundschulen.

Die Schulträgerschaft stellt eine gesetzliche Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises dar. Demnach hat die Stadt Hann. Münden das notwendige schulische Angebot an Grundschulen darzubieten, d.h., die Entscheidung, Grundschulen zu errichten, erweitern und aufzugeben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.

 

Zurzeit ist das Gemeindegebiet der Stadt Hann. Münden in sieben Schuleinzugsbezirke per Satzung eingeteilt. Die Schuleinzugsbezirke regeln durch den gewählten Wohnsitz der Familie, welchen Schulstandort ein Kind im Grundschulalter besuchen wird.

 

Bei der Einteilung in Schuleinzugsbezirke und der Vorhaltung von Grundschulstandorten hat eine Abwägung der Interessen von Eltern nach einem wohnortnahen Schulangebot, den Geburtenzahlen in einem bestimmten Stadtgebiet und auch der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schulträgers zu erfolgen. Dies ist eine ständige Aufgabe und kann (auch schrittweise) eine Neuorganisation der Schullandschaft bei den Grundschulen zur Folge haben.

 

Bei der Umsetzung werden zunächst die Grundschulen Hemeln und Gimte in die nähere Betrachtung genommen.

Die Entwicklung der Geburtenzahlen sind der aktuellen Sclerstatistik als Anlage zu entnehmen. In beiden betrachteten (benachbarten) Schuleinzugsbezirken liegen die Jahrgangsstärken auf einem geringen Stand. Eine Zusammenlegung kann hier zu einer Stabilisierung führen.

 

Bereits 2010 wurde unter vergleichbaren Voraussetzungen seitens der Verwaltung ein Vorschlag zur Schließung der Grundschule Hemeln und damit die Zusammenlegung der Schuleinzugsbezirke Hemeln mit Gimte vorgeschlagen. Synergien wurden bereits damals mit rund 25.000 Euro Einsparpotenzial jährlich beziffert. Der Rat hatte seinerzeit den entsprechenden Beschluss gefasst und er war auch von der Landesschulbehörde genehmigt worden. Im Rahmen bzw. aufgrund eines Bürgerbegehrens zum Erhalt der GS Hemeln hat der Rat seine Entscheidung wieder aufgehoben.

 

Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Hann. Münden ist aktuell weiter dauerhaft eingeschränkt bzw. hat sich weiter verschlechtert, so dass erneut eine Prüfung zur Zusammenlegung von kleinen Schulen zwingend notwendig ist.

Die Schülerzahlen haben sich seither nicht grundlegend verändert.

 

Ein Grundschulentwicklungskonzept wurde in der vergangenen Ratsperiode erstellt und ein vom Rat eingesetzter Arbeitskreis zur Grundschulentwicklung eingesetzt, welcher sich ein umfassendes Bild über alle Grundschulen in Hann. Münden machen konnte und sich dazu unter dem Aspekt der Verringerung der Schulstandorte beraten hat. Die dadurch erzielten Einsparungen sollten möglichst zur Aufwertung der verbleibenden Schulstandorte für die großen Zukunftsinvestitionen wie bspw. Inklusion und Digitalisierung führen.

Der Arbeitskreis schließt sich in seinem Abschlussbericht der Verwaltungsempfehlung an, künftig insgesamt höchstens 6, ggfls. auch nur 5 Grundschulstandorte für Hann. Münden vorzuhalten.

Der Arbeitskreis stützt mit seiner Empfehlung das Ziel, den Grundschulstandort Hemeln aufzugeben und das Einzugsgebiet der Grundschule Gimte zuzuschlagen.

 

Anzumerken ist hier auch, dass sich die Grundschule Gimte vor dem Hintergrund des beschlossenen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in ersten Gesprächen zwischen Schulleitung und Elternschaft auf dem Weg zur Offenen Ganztagschule befindet.

Die Einführung der Ganztagsschule in der Grundschule Gimte und die Zusammenlegung der beiden Schulbezirke (GS Hemeln und GS Gimte) zum gleichen Zeitpunkt wird verwaltungsseitig favorisiert.

 

Parallel zu dieser Maßnahme sollen die mittelgroßen Standorte Hermannshagen und Neumünden im Hinblick darauf untersucht werden, welche (finanziellen) Folgen die Standortaufgabe einer dieser Schulen hat und zu welchem Zeitpunkt sie möglich ist. Ein entsprechender Bericht soll dem Rat vorgelegt werden, damit er im Herbst 2022 alle notwendigen Informationen zur Verfügung hat, um das weitere Vorgehen (Herbeiführen der Schließung oder Beibehaltung der Schulstandorte Hermannshagen und Neumünden) zu beschließen.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Durch die Schließung eines Grundschulstandortes ergeben sich finanzielle Einsparungen zumindest bei Kosten für die laufende Unterhaltung des Schulgrundstückes und der städtischen Personalkosten, und zwar bei den im Haushalt dargestellten Aufwandspositionen

  • Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen, Unterhaltung des beweglichen Vermögens, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände, Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen, besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen)
  • Sonstige ordentliche Aufwendungen (hier: Geschäftsaufwendungen)
  • Personalaufwendungen
  • Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (davon Betriebshöfe)

 

Die Summe dieser vorgenannten Aufwandspositionen liegt bei den Grundschulen
im 5-6 stelligen Bereich.

 

Auch eine Verwertung eines aufgegebenen Schulstandortes ist möglich.

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

 

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

 

Die klimatischen Auswirkungen sollen im Rahmen der Vorbereitung einer Ratsbeschlussfassung im Herbst 2022 untersucht und dargestellt werden.


Anlagen: Keine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GA 20.04.22 TOP 6 (110 KB)