Beschlussvorschlag:
Der Rat beruft die Gleichstellungsbeauftragte Julia Bytom mit Wirkung vom 01.07.2022 gemäß § 8 Abs. 2 NkomVG ab. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Frau Bytom scheidet zum 01.07.22 aus dem Dienst der Stadt Hann. Münden aus und nimmt Altersrente nach den gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch.
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Keine, da die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten nach Abberufung von Frau Bytom als Pflichtaufgabe im selben Zeitumfang wiederbesetzt werden soll.
Klimatische Auswirkungen:
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