Vorlage - BesV/0167/22  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Aufnahme von langfristigen Krediten bei der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann. Münden mbH & Co. KG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kämmerei Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Deppe, Michael  Immobilienvermietungsgesellschaft
   Immobilienverwaltungsgesellschaft
   Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
27.04.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage IVM GV Sitzung 2022 Kreditaufnahme_Rat  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, zu der geplanten zustimmenden Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann.nden mbH & Co. KG über die Kreditaufnahme des Wirtschaftsplanes 2022 in Höhe von 2.360.000,00 EUR die Genehmigung zu erteilen.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Im Wirtschaftsplan der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann. Münden mbH & Co. KG für das Jahr 2022 wurde durch die Gesellschafterversammlung die Höhe der langfristigen Kredite auf 2.360.000,00 EUR festgesetzt.

Zur Finanzierung der anstehenden Investitionen ist nunmehr geplant, diese Kreditaufnahme zu realisieren.

Nach § 138 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz bedarf die Zustimmung der Gesellschafterversammlung zur Aufnahme entsprechender Kredite der Genehmigung (gemeint ist hier die vorherige Zustimmung) des Rates. Eine entsprechende Regelung ist in § 8 l) des Gesellschaftsvertrages der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann. Münden mbH & Co. KG enthalten.

Mit dieser Bestimmung sollen die Ratsmitglieder den Überblick über die Kreditaufnahmen der kommunalen Gesellschaften behalten und damit der mittelbaren Verschuldung der Stadt entgegenwirken können. Hierbei handelt es sich im Prinzip um eine ähnliche Beschlussfassung, wie sie jährlich für die Stadt und auch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung mit der sogenannten „Kreditaufnahmeermächtigung“ gefasst wird. Einziger Unterschied ist, dass hier die Rahmenbedingungen durch die Gesellschafterversammlung vorgegeben werden und diesem vorher der Rat seine Zustimmung geben soll.

Die festzulegenden Rahmenbedingungen sowie weitere Informationen können aus dem anliegenden Entwurf einer Vorlage für eine der nächsten Gesellschafterversammlungen entnommen werden.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

siehe Beschlussvorschlag

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.


Anlagen:

Entwurf einer Vorlage für eine der nächsten Gesellschafterversammlungen der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann. Münden mbH & Co. KG.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage IVM GV Sitzung 2022 Kreditaufnahme_Rat (109 KB)