Vorlage - BesV/0168/22  

 
 
Betreff: Haushalt 2022 - einschließlich der Beschlussfassung über ein Haushaltssicherungskonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
27.04.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
05.05.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Haushaltssicherungskonzept n. FA 25.04.2022  
Haushaltssatzung 2022 (Entwurf05.05.2022)  
Haushaltsplan 2022 - nFA 25.04.2022 (002)  

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Rat beschließt das Haushaltssicherungskonzept 2022 

 

b) Der Rat beschließt, für das Jahr 2022 die vorliegende Haushaltssatzung zu erlassen.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2022, der zu diesem Zeitpunkt im Gesamtergebnishaushalt ein Defizit von 4.894.900 € vorgesehen hat, wurde am 16.12.2021 in der Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden eingebracht. Er wurde in den Fachausschüssen, die Änderungen zu den einzelnen Teilhaushalten festgehalten bzw. zur Kenntnis genommen haben, beraten.

 

Neben den Beratungen in den verschiedenen Fachausschüssen in der Zeit von Januar bis einschließlich April 2022 wurde in der Finanzausschusssitzung am 25.04.2022 eine „finale“ Beratung des verwaltungsseitig vorgelegten Haushaltsplanentwurfs 2022 beraten und unter Berücksichtigung eines Vorbehaltsvermerks beschlossen. Sämtliche bis dahin geführten Änderungslisten zu den einzelnen Teilhaushalten wurden in einem Dokument zusammengefasst, das auch das Gesamtergebnis derselben wiedergibt; die Senkung des geplanten Haushaltsdefizits um 3.566.800 € auf ein Gesamtdefizit von nunmehr noch 1.328.100 €.

Der nun zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf steht jedoch zugleich unter dem Vorbehalt, dass der Rat die im Rahmen des Planansatzes 2022 berücksichtigte Realsteueranhebung vor der Beschlussfassung über den Haushalt 2022 beschließt.

 

Wie der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist, wird sich damit die Gesamtdeckungslücke zum Ende des Jahres 2022 auf knapp 45 Mio. € belaufen.

Dieser Betrag beinhaltet den kameralen Fehlbetrag des Jahres 2007 in Höhe von 26.390.527,25 € (es handelte sich um 26.662.510,73 €, die um den Umstellungsaufwand auf die Doppik in Höhe von 271.983,48 € gemindert werden konnten, da dieser Betrag in der Bilanz aktiviert werden durfte), der nicht mehr veranschlagt, sondern „nur“ in der Bilanz nachgewiesen wird, er ist damit der Zeile 26. „Summe der Jahresfehlbeträge aus Vorjahren“ der Ergebnisrechnung des Gesamthaushaltes hinzuzurechnen; aus diesem Grund zeigt die nachstehende Darstellung die tatsächliche Deckungscke aus den aufgelaufenen Fehlbeträgen auf.

 

Jahr Planfehlbedarf

ggf. aus Nachtrag Planergebnis kumuliert  Jahresergebnis  kumuliert

(- = Überschuss)        Ergebnis

 

kameraler Fehlbetrag  26.390.600,00 €    26.390.527,25 €

 

2008 8.184.200,00 €  34.574.800,00 € 8.133.876,53 €  34.524.403,78 €

2009 6.192.800,00 €  40.767.600,00 € 2.257.996,24 €  36.782.400,02 €

2010 6.090.100,00 €  46.857.700,00 € 3.378.810,57 €  40.161.210,59 €

2011    10.900,00 €  46.868.600,00 €      -11.984,89 € 40.149.225,70 €

2012 3.686.900,00 €  50.555.500,00 € -1.949.742,73 €  38.199.482,97 €

2013 2.753.100,00 €  53.308.600,00 € 2.540.303,06 €  40.739.786,03 €

2014 2.472.200,00 €  55.780.800,00 €    307.752,06 €  41.047.538,09 €

Fehlbetrag Böttchersches Legat aus Vorjahren:   +141.927,69 €  40.905.610,40 €

2015 1.796.100,00 €  57.576.900,00 €   -624.123,61 €  40.281.486,79 €

2016 1.703.100,00 €  59.280.000,00 €    652.355,23 €  40.933.842,02 €

 

2017    837.700,00 €  60.117.700,00 €   -632.124,73 €  40.301.717,29 €

2018   -272.900,00   59.844.800,00 €     -77.224,00 € 40.224.493,29 €

2019     -9.200,00 €  59.835.600,00 €   -432.575,00 €  39.791.918,29 €

2020 1.631.000,00 €  61.466.600,00 € -1.071.184,00 €  38.720.734,29 €

2021 4.936.800,00 €  66.403.400,00 €    43.657.534,29 €

2022 1.328.100,00 €  67.731.500,00 €    44.985.393,29 €

2023 3.875.800,00 €  71.607.300,00 €    48.861.434,29

2024 2.488.500,00 €  74.095.800,00 €    51.349.934,29 €

2025 2.623.000,00 €  76.718.800,00 €    53.972.934,29 €

 

Bei den Jahresergebnissen der Jahre 2008 bis 2016 handelt es sich um die bereits um Ergebnisverwendungen (Überschussrücklagenzuführungen bzw. -entnahmen) im Folgejahr bereinigten Ergebnisse, die damit vom festgestellten Jahresergebnis geringfügig abweichen können. Bei diesen Beträgen handelt es sich aber um die tatsächlich vorhandenen und auszuweisenden Fehlbeträge der Stadt Hann. Münden (ohne den der rechtlich unselbstständigen Stiftungen). Die Jahresergebnisse der Jahre 2017 bis 2020 resultieren aus vorläufigen Rechnungsergebnisfeststellungen.

Es lässt sich insgesamt aber feststellen, dass die Ergebnisse zumeist erheblich besser ausfallen, als es die Planung erwarten ließ.

 

Auch die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung lässt nur erwarten, dass die auflaufenden Fehlbeträge auf längere Sicht in der Summe zunehmen. Der erneut erhebliche Anstieg des geplanten Defizits von 2022 auf 2023 und die Folgejahre, liegt insbesondere darin begründet, dass die in die Haushaltsplanung für das Jahr 2022 eingerechnete Auswirkung der Realsteuerhebesatzanpassung in die Planung für die nachfolgenden Jahre noch nicht eingerechnet wurde (sich aber im Haushaltssicherungskonzept wiederfindet).

Unter Einbeziehung der für die nftigen Planjahre 2023 bis 2025 ausgewiesenen Deckungslücken ergibt sich zum Ende des Finanzplanungszeitraums ein Gesamtergebnisfehlbedarf von rd. 54 Mio. €.

 

Der aktuelle Entwurf des Haushaltes 2022 einschließlich aller verwaltungsseitig bis zum 25.04.2022 bekannt gewordenen notwendigen nachträglichen Veränderungen siehe beigefügten aktualisierten Haushaltsplan (-entwurf) sieht im Ergebnishaushalt Erträge von 47.093.700 € und Aufwendungen (ordentlich und außerordentlich) von 48.421.800 Mio. € vor.

Damit muss im Jahr 2022 im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt ein neuer Fehlbedarf (Ressourcenverbrauch) in Höhe von insgesamt 1.328.100,00 € ausgewiesen werden. Gegenüber dem eingebrachten Entwurf ist das eine Verbesserung um 3.566.800,00 €.

 

Der Finanzhaushalt 2022 weist ein Finanzmitteldefizit von 2.654.400 € aus. Zur Finanzierung der Auszahlungen für Investitionstätigkeit ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 3.055.800 € vorgesehen. Dies bedeutet eine Nettoneuverschuldung über 1.289.000 €.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass einerseits aufgrund der nicht erteilten Haushaltsgenehmigungen 2020 und 2021 fast alle Investitionsmaßnahmen zum Haushaltsjahr 2022 neu zu veranschlagen waren und andererseits die für das Investitionsvorhaben „Sanierung des Rathauses“ noch im eingebrachten Haushaltsentwurf eingeplanten Fördermittel aus dem Förderantrag „Nationale Projekte des Städtebaus“ wegen der voraussichtlichen Nichtberücksichtigung auch im Jahr 2022 entfallen.

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird wie bereits seit dem Jahr 2008 geschehen nunmehr ständig in den jeweiligen Haushaltsplanentwurf einbezogen und auf Grundlage des vorliegenden Investitionsprogramms erstellt.

 

Die Orientierungsdaten des Landes wurden dort berücksichtigt, wo eigene Berechnungen nicht möglich sind bzw. Daten vorliegen. Die Ansätze für die Zuweisungen des Landes sind auf Grundlage des Bescheides vom 07.04.2022 eingestellt. Bei den sonstigen Erträgen und Einzahlungen wurden die Ansätze auf der Grundlage eigener Berechnungen bzw. Feststellungen ermittelt, wo dies nicht möglich war, geschätzt. Bei den Aufwendungen und Auszahlungen ist eine Begrenzung der Steigerung dort vorgesehen, wo nicht besondere Umstände höhere Ansätze für Folgejahre erfordern bzw. niedrigere Ansätze möglich sind. Unwägbarkeiten sollen auch weiterhin durch Budgetierungseffekte aufgefangen werden. Die Höhe der Umlagen wurde unter Berücksichtigung der Ansätze der Ergebnis- und Finanzplanung errechnet. Bei der Ermittlung der Zinsen wurde weiterhin von den derzeitig noch sehr günstigen Kapitalmarktverhältnissen ausgegangen.

 

Entgegen der noch zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung vorgesehenen Anhebung des Höchstbetrages der möglichen Aufnahme von Liquiditätskrediten (§ 4 der Haushaltssatzung) von 39 Mio. € auf 45 Mio. € sieht die Haushaltssatzung nun eine Anhebung auf 42 Mio. € vor.

Auf die zunächst beabsichtigte Anhebung von 45 Mio. kann einerseits nach der Umstellung der Auszahlung der Einkommens- und Umsatzsteueranteile vom Land an die Gemeinden (seit dem 01.01.2021 erfolgt eine monatliche anstelle einer vierteljährlichen Abschlagszahlung) und andererseits wegen der aufgrund der Realsteuerhebesatzanhebung zu erwartenden höheren Steuereinzahlungen verzichtet werden.

Im Herbst 2021 lag die im Jahr 2021 höchste Liquiditätskreditaufnahme bei 33 Mio. €; die aus der letzten genehmigten Haushaltssatzung für das Jahr 2019 hervorgehende maximal mögliche Liquiditätskreditrahmen von 39 Mio. € musste erfreulicherweise in 2021 zu keinem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Eine Anpassung des Höchstbetrages der möglichen Aufnahme von Liquiditätskrediten auf 42 Mio. € ist jedoch vor dem Hintergrund der „Abarbeitung“ sowohl bestehender Haushaltsreste wie auch von Rückstellungen, aber auch wegen der weiterhin offenen Auswirkungen der Corona-Pandemie wie auch des Ukraine-Kriegs dringend erforderlich.

 

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der Haushalt der Stadt Hann. Münden im Jahr 2022 nicht dergestalt stabilisiert werden konnte, dass ein Haushaltsüberschuss absehbar wäre. Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, dass sich nicht nur viele Investitionen wegen der fehlenden Haushaltsgenehmigungen für die Jahr 2020 und 2021 aufgestaut haben, sondern auch etliche Unterhaltungsmaßnahmen zurückgestellt wurden. Dies zeigt sich u. a. an dem Planansatz zu Position 15 der Gesamtergebnisrechnung „Aufwand für Sach- und Dienstleistungen“, der von 2021 zu 2022 um nochmals rd. 850.000 € auf nunmehr über 6 Mio. € angestiegen ist.

 

Die finanzielle Lage der Stadt ist auch weiterhin als mehr als dramatisch zu bezeichnen.

Dem kann nur mit durchgreifenden Haushaltssicherungsmaßnahmen wirkungsvoll begegnet werden.


Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Die Beratung über das Haushaltssicherungskonzept und den Haushalt selber hat keine Auswirkungen auf die klimatische Situation, weshalb dies als klimaneutral bezeichnet werden kann.

 


Anlagen:

 

Haushaltssicherungskonzept 2022

 

Haushaltssatzung 2022

- aktualisierter Haushaltsplan(-entwurf) 2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Haushaltssicherungskonzept n. FA 25.04.2022 (44 KB)      
Anlage 1 2 Haushaltssatzung 2022 (Entwurf05.05.2022) (17 KB)      
Anlage 3 3 Haushaltsplan 2022 - nFA 25.04.2022 (002) (3791 KB)