Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
a) Erhöhung der Beteiligung an der HMM GmbH aus liquiden Mitteln 302.670,46 EUR
Bemessungsgrundlage für Kapitalertragsteuer 359.572,88 EUR abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer 53.935,94 EUR abzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag 2.966,48 EUR ergibt eine Rücklagenverwendung als Auszahlung an das Finanzamt 56.902,42 EUR verbleiben zur Einstellung in deren Kapitalrücklage 302.670,46 EUR
somit ergibt sich eine Bruttoverwendung liquider Mittel 359.572,88 EUR
b) Erhöhung der Beteiligung an der VHM GmbH durch Einstellung in deren Kapitalrücklage 184.830,38 EUR
somit ergibt sich eine Bruttoverwendung liquider Mittel 184.830,38 EUR c) Die Rücklagenverwendung als Auflösung und Auszahlung an die Stadt 155.580,97 EUR
Bemessungsgrundlage für Kapitalertragsteuer 184.830,38 EUR abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer 27.724,56 EUR abzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag 1.524,85 EUR ergibt eine Rücklagenverwendung als Auszahlung an das Finanzamt 29.249,41 EUR Netto-Auszahlung an die Stadt 155.580,97 EUR
somit ergibt sich eine Bruttoverwendung 184.830,38 EUR
Gesamtbetrag der Verwendung 729.233,64 EUR
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Das Jahresergebnis der Städtischen Beteiligungen weist ein positives Jahresergebnis in Höhe von 729.233,64 EUR aus, welches in die Allgemeine Rücklage eingestellt wurde.
Der Ratsbeschluss vom 25.06.2001 in Verbindung mit der Neuregelung durch Ratsbeschluss vom 20.06.2017 sieht eine Verwendung des versteuerten Jahresgewinns der Städtischen Beteiligungen Hann. Münden des jeweiligen Geschäftsjahres in der Form vor, dass nach liquidem Ausgleich eventueller Jahresverluste der beteiligten Betriebe eine hälftige Verwendung des verbleibenden Jahresgewinns an die Stadt Hann. Münden erfolgen soll. Der verbleibende Teil, der im jeweiligen Geschäftsjahr vorhandenen Mittel, soll zur Stärkung des Eigenkapitals und der Liquidität bei den STB oder zur Stärkung des Eigenkapitals der VHM verwendet werden.
Die hier dargestellte Erhöhung der Beteiligung an der HMM GmbH (gem. Beschlussvorschlag Buchstabe a)) entspricht dem Jahresfehlbetrag 2021 der HMM GmbH. Die Verwendung der liquiden Mittel dient zur Beteiligungserhöhung über die Zuführung zur Kapitalrücklage bei der HMM GmbH. In Anerkennung der Ergebnisse aus der Betriebsprüfung der Jahre 2003 bis 2007 wird dieser Vorgang kapitalertragssteuerpflichtig behandelt. Hiervon werden 302.670,46 EUR (entspricht dem Jahresverlust der HMM GmbH) an die HMM GmbH ausgezahlt sowie die darauf anfallende Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 56.902,42 EUR an das Finanzamt abgeführt.
Danach verbleiben nach den Ratsbeschlüssen aus 2001 und 2017 für die Rücklagenverwendung 2021 noch 369.660,76 EUR. Dieser Betrag wird zu 50%, das entspricht 184.830,38 EUR, für die Auflösung von Rücklagen an die Stadt verwendet (gem. Beschlussvorschlag Buchstabe c)). Hiervon werden 155.580,97 EUR als Nettoausschüttungsbetrag an die Stadt ausgezahlt, sowie die darauf anfallende Kaptalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 29.249,41 EUR an das Finanzamt abgeführt.
Die übrigen 50%, das entspricht 184.830,38 EUR, werden zur Stärkung des Eigenkapitals der VHM aus den noch vorhandenen liquiden Mitteln verwendet (gem. Beschlussvorschlag Buchstabe b)) und an die VHM ausgezahlt. Hier fällt keine Kapitalertragsteuer an.
Die sich aus der Verwendung ergebenen liquiden Mitteln werden somit u. a. zur Erhöhung der Beteiligungen (Einlagen in die Kapitalrücklagen in Höhe von 487.500,84 EUR), bei den im Anlagevermögen bilanzierten Beteiligungen, (u.a. VHM und HMM) verwendet. Aus den Rücklagen ergibt sich eine Verwendung für die Steuern (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 86.151,83 EUR) und die Ausschüttung an die Stadt in Höhe 155.580,97 EUR.
Die Auszahlung der Beträge an die HMM GmbH, die VHM GmbH und an die Stadt erfolgt zum 18. Juli 2021. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Die Stadt erhält aus der möglichen Rücklagenverwendung 2021 der Städtischen Beteiligungen Hann. Münden, eine Zahlung in Höhe von 155.580,97 EUR.
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.
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