Vorlage - BesV/0189/22  

 
 
Betreff: Beteiligungserhöhung an der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH und an der Hann. Münden Marketing GmbH und die Rücklagenverwendung 2021 der Städtischen Beteiligungen Hann. Münden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen Beteiligt:Bereich Finanzen
Bearbeiter/-in: Baumbach, Pia  Eigenbetrieb Stadtentwässerung
   Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
20.06.2022 
Sitzung des Betriebsausschusses gemeinsam mit dem Finanzausschuss geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.06.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
07.07.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Änderungsantrag zu BesV_189_22  
Ergebnisverwendung - Gegenüberstellung Beschlussvorschlag und Änderungsantrag  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

 

a)      Erhöhung der Beteiligung an der HMM GmbH

 aus liquiden Mitteln               302.670,46 EUR

 

Bemessungsgrundlage für Kapitalertragsteuer               359.572,88 EUR

abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer              53.935,94 EUR

abzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag                2.966,48 EUR

ergibt eine Rücklagenverwendung

als Auszahlung an das Finanzamt              56.902,42 EUR

verbleiben zur Einstellung in deren Kapitalrücklage               302.670,46 EUR

 

somit ergibt sich eine Bruttoverwendung liquider Mittel                            359.572,88 EUR

 

b)      Erhöhung der Beteiligung an der VHM GmbH 

 durch Einstellung in deren Kapitalrücklage              184.830,38 EUR

 

 somit ergibt sich eine Bruttoverwendung liquider Mittel                            184.830,38 EUR

 

c)      Die Rücklagenverwendung als

 Auflösung und Auszahlung an die Stadt              155.580,97 EUR

 

Bemessungsgrundlage für Kapitalertragsteuer              184.830,38 EUR

abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer              27.724,56 EUR

abzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag                1.524,85 EUR

ergibt eine Rücklagenverwendung

als Auszahlung an das Finanzamt                  29.249,41 EUR

Netto-Auszahlung an die Stadt                            155.580,97 EUR

 

somit ergibt sich eine Bruttoverwendung                             184.830,38 EUR

 

 

Gesamtbetrag der Verwendung                            729.233,64 EUR

 

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Das Jahresergebnis der Städtischen Beteiligungen weist ein positives Jahresergebnis in Höhe von 729.233,64 EUR aus, welches in die Allgemeine Rücklage eingestellt wurde.

 

Der Ratsbeschluss vom 25.06.2001 in Verbindung mit der Neuregelung durch Ratsbeschluss vom 20.06.2017 sieht eine Verwendung des versteuerten Jahresgewinns der Sdtischen Beteiligungen Hann. nden des jeweiligen Geschäftsjahres in der Form vor, dass nach liquidem Ausgleich eventueller Jahresverluste der beteiligten Betriebe eine hälftige Verwendung des verbleibenden Jahresgewinns an die Stadt Hann. Münden erfolgen soll. Der verbleibende Teil, der im jeweiligen Geschäftsjahr vorhandenen Mittel, soll zur Stärkung des Eigenkapitals und der Liquidität bei den STB oder zur Stärkung des Eigenkapitals der VHM verwendet werden.

 

Die hier dargestellte Erhöhung der Beteiligung an der HMM GmbH (gem. Beschlussvorschlag Buchstabe a)) entspricht dem Jahresfehlbetrag 2021 der HMM GmbH. Die Verwendung der liquiden Mittel dient zur Beteiligungserhöhung über die Zuführung zur Kapitalrücklage bei der HMM GmbH. In Anerkennung der Ergebnisse aus der Betriebsprüfung der Jahre 2003 bis 2007 wird dieser Vorgang kapitalertragssteuerpflichtig behandelt. Hiervon werden 302.670,46 EUR (entspricht dem Jahresverlust der HMM GmbH) an die HMM GmbH ausgezahlt sowie die darauf anfallende Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 56.902,42 EUR an das Finanzamt abgeführt.

 

Danach verbleiben nach den Ratsbeschlüssen aus 2001 und 2017 für die Rücklagenverwendung 2021 noch 369.660,76 EUR. Dieser Betrag wird zu 50%, das entspricht 184.830,38 EUR, für die Auflösung von Rücklagen an die Stadt verwendet (gem. Beschlussvorschlag Buchstabe c)). Hiervon werden 155.580,97 EUR als Nettoausschüttungsbetrag an die Stadt ausgezahlt, sowie die darauf anfallende Kaptalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 29.249,41 EUR an das Finanzamt abgeführt.

 

Die übrigen 50%, das entspricht 184.830,38 EUR, werden zur Stärkung des Eigenkapitals der VHM aus den noch vorhandenen liquiden Mitteln verwendet (gem. Beschlussvorschlag Buchstabe b)) und an die VHM ausgezahlt. Hier fällt keine Kapitalertragsteuer an.

 

Die sich aus der Verwendung ergebenen liquiden Mitteln werden somit u. a. zur Erhöhung der Beteiligungen (Einlagen in die Kapitalrücklagen in Höhe von 487.500,84 EUR), bei den im Anlagevermögen bilanzierten Beteiligungen, (u.a. VHM und HMM) verwendet. Aus den Rücklagen ergibt sich eine Verwendung für die Steuern (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 86.151,83 EUR) und die Ausschüttung an die Stadt in Höhe 155.580,97 EUR.

 

Die Auszahlung der Beträge an die HMM GmbH, die VHM GmbH und an die Stadt erfolgt zum 18. Juli 2021.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Die Stadt erhält aus der glichen Rücklagenverwendung 2021 der Sdtischen Beteiligungen Hann. nden, eine Zahlung in Höhe von 155.580,97 EUR.

 

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

 

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag zu BesV_189_22 (391 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnisverwendung - Gegenüberstellung Beschlussvorschlag und Änderungsantrag (568 KB)