Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat stellt fest, dass durch den Mandatsverzicht des Ortsratsmitgliedes Gudrun Surup die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen und damit im Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen ein Sitz frei geworden ist. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Ortsratsmitglied Gudrun Surup hat mit Schreiben vom 01.03.2022 schriftlich mitgeteilt, dass sie ihr Mandat im Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen niederlegt.
Gemäß § 52 Absatz 1 Nr. 1 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG endet die Mitgliedschaft im Ortsrat durch Verzicht, der dem Ortsbürgermeister schriftlich zu erklären ist und nicht widerrufen werden kann.
Der Ortsrat stellt gemäß § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG zu Beginn seiner nächsten Sitzung fest, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust durch Verzichtserklärung vorliegen. Mit diesem Beschluss endet die Mitgliedschaft der Frau Surup im Ortsrat.
Der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
- keine
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.
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