Vorlage - BesV/0300/22  

 
 
Betreff: Feststellung der Allgemeinen Deckungsmittel zum Haushaltsplan 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Entscheidung
05.12.2022 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss stellt die Höhe der Allgemeinen Deckungsmittel (verfügbare Finanzmasse) lt. vorläufiger Ermittlung der Verwaltung mit 23.754.800 € fest. Er empfiehlt den Fachausschüssen zu deren Beratung der jeweiligen Teilhaushalte des Haushalts 2023, die Zuschussbedarfe der einzelnen Teilhaushalte mit den zugeordneten Produkten durch geeignete Maßnahmen zu senken.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

r die Beratungen zum Haushaltsplan 2023 soll folgendes Verfahren durchgeführt werden:

 

1. Der Finanzausschuss stellt die Höhe der Allgemeinen Deckungsmittel (verfügbare Finanzmasse) sowie Eckwerte für die Beratungen in den Fachausschüssen und die Beteiligung der Ortsräte fest.

2. Der Haushaltsentwurf wird von der Verwaltung auf der Grundlage der Vorgaben des Bürgermeisters und der Allgemeinen Deckungsmittel aufgestellt.

3. Der Bürgermeister bringt den Haushaltsentwurf am 15.12.2022 im Rat ein.

4. Der Haushaltsentwurf wird von den Fachausschüssen und den Ortsräten beraten.

5. Der aufgrund der Beratungsergebnisse ggf. geänderte Haushaltsentwurf wird im Finanzausschuss beraten.

6. Der Verwaltungsausschuss bereitet die Beschlussfassung für den Rat vor.

7. Der Rat fasst über den Haushalt 2023 am 23.03.2023 einen Beschluss.

 

r das Haushaltsplanaufstellungs- und Beratungsverfahren in den Fachausschüssen wird damit eine Ermittlung der Allgemeinen Deckungsmittel (verfügbare Finanzmasse) und ein Festlegen von Eckwerten durch den Finanzausschuss vorgenommen.

 

Grundlage für die Aufstellung und Beratung ist somit der dann im Haushaltsplanentwurf 2023 enthaltene Teilhaushalt 7 Allgemeine Deckungsmittel mit den zugeordneten Produkten 5300 Energetische Versorgung (neu; Verschmelzung der bisherigen Produkte 5311 Elektrizitätsversorgung und 5351 Kombinierte Versorgung), 6111 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen, 6121 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft).

 

Zur weiteren Information sind nachstehend die im Teilergebnishaushalt enthaltenen Ertrags- und Aufwandssummen - zusätzlich auch r weitere Vorjahre aufgeschlüsselt - dargestellt. Dabei bedeuten die Buchstaben hinter den Jahreszahlen A = Ansatz des Jahres (für 2023 und 2022) und E = Jahresergebnis. Alle Beträge mit Ergebnissen sind auf volle € gerundet.

 

Produkt 6111 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“

 

   2023 A  2022 A  2021 E  2020 E  2019 E

Summe Ertrag  41.092.400 38.031.100 37.057.228 36.704.151 34.834.465

Summe Aufwand 17.359.700 15.643.900 15.919.988 14.787.307 16.439.083

      

Ergebnis  23.732.700 22.387.200 21.137.240 21.916.844 18.395.383

 

Die Planansätze des Jahres 2023 basieren auf der im Mai 2022 beschlossenen Anhebung der Realsteuerhebesätze und greifen die trotz der im Jahr 2020 aufgetretenen Corona-Pandemie weiterhin als positiv zu bezeichnende Ertragssituation der Haushaltsjahre 2020/21 und dem bisherigen Verlauf des Jahres 2022 auf. So wurden insbesondere die Planansätze für Gewerbesteuererträge auf nunmehr 13 Mio. € im Jahr 2023 heraufgesetzt. Dass der Ansatz trotz der Erträge von rd. 13,1 Mio. € in 2021 und Stand heute für 2022 von rd. 14,1 Mio. € nicht noch weiter angehoben wird ist darin begründet, dass aufgrund der aktuell vorliegenden Messbescheide bei der Jahressollstellung zum Jahresbeginn mit einem Ertrag von rd. 11,8 Mio. € zu rechnen ist. Es wird also auch für das Jahr 2023 von Nachveranlagungen durch das Finanzamt ausgegangen und es wurden die Steigerungsraten des Orientierungsdaten-Erlasses angenommen. Neben den angepassten Planansätzen zur Grundsteuer A und B wurde insbesondere der zu erwartende Ertrag aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer von 10,245 Mio. € auf 10,930 Mio. € angehoben. Entsprechend der letzten Information des Landesamtes für Statistik ist mit einem Zuwachs der Schlüsselzuweisungen um rd. 1,775 Mio. € zu rechnen. Weitere Anpassungen basieren ebenfalls auf den „Steigerungsraten“ wie sie aus dem Orientierungsdaten-Erlass hervorgehen. Andererseits macht sich im Aufwandsbereich vor allem der Mehraufwand für die Kreisumlage von 14,409 Mio. € auf 16,2 Mio. € bemerkbar, was einerseits der positiven Ertragssituation der Stadt Hann. Münden geschuldet ist, andererseits aber auch darauf beruht, dass entsprechend der aktuellen Informationslage wieder von einem allg. Kreisumlagesatz von 50 % ausgegangen werden muss (2022: 45 % auf die Schlüsselzuweisungen und 49 % auf die Steuerkraft).

 

 

Produkt 6121 „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“

 

   2023 A  2022 A  2021 E  2020 E  2019 E

Summe Ertrag  1.000  0  0  0  0

Summe Aufwand 993.900 739.300 592.190 671.951 725.042

      

Ergebnis  -992.900 -739.300 -592.190 -671.951 -725.042

 

Im gezeigten Aufwand der Jahre vor 2022 spiegelt sich das äerst günstige Zinsniveau, dass für Kommunen im Liquiditätskreditbereich zu Negativzinsen führte, wieder. Nach der Zinswende der EZB im Sommer 2022 hat sich dies jedoch unverzüglich am Kreditmarkt bemerkbar gemacht. Zum einen ist mit weiterhin ansteigenden Zinsensätzen sowohl für Liquiditätskredite wie auch für langfristige Investitionskredite zu rechnen und andererseits beabsichtigt die Stadt Hann. Münden hohe Investitionen in ihr Infrastrukturvermögen (u. a. Sanierung der Straße „Philosophenweg“) durchzuführen.

 

Darüber hinaus zählt das Ergebnis folgendes Produktes ebenfalls zu den „Allgemeinen Deckungsmitteln“ und ist daher mit in die Betrachtung der Eckwerte einzubeziehen.

 

 

Produkt 5300Energetische Versorgung“ (Zusammenfassung der bisherigen Produkte

5311 „Elektrizitätsversorgung“ und 5351 „Kombinierte Versorgung“)

 

  2023 A  2022 A  2021 E  2020 E  2019 E

Ergebnis 1.015.000 1.012.000 1.019.869 1.046.585 1.076.625

 

In diesen Produkten wird die Konzessionsabgabe der EnergieNetz Mitte GmbH und der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH zu den einzelnen „Energieträgern“ Elektrizität, Gas und Wasser nachgewiesen. Diese verringerten sich ab dem Jahr 2020 infolge des Rückgangs der Einwohnerzahl der Stadt Hann. Münden auf unter 25.000 Einwohner, da unterhalb dieser Einwohnerzahl eine geringere Konzessionsabgabe erhoben und abgeführt werden darf.

 

Damit stehen allgemeine Deckungsmittel wie folgt zur Verfügung:

 

  2023 A  2022 A  2021 E  2020 E  2019 E 

Ergebnis 23.754.800 22.659.900 21.564.920 22.291.477 18.746.966

 

 

Im Finanzplan 2022 war der für das Jahr 2023 erwartete Fehlbetrag mit -3.875.800 € angesetzt worden. Dieser Fehlbetrag wird sich zur Haushaltseinbringung 2023 erheblich reduzieren, nachdem eine Anhebung der Realsteuerhebesätze in 2022 beschlossen wurde und so nun auch fortlaufend für die Folgejahre in der Finanzplanung zugrunde gelegt wird.

Der Teilhaushalt 7 entwickelt sich auch aufgrund dessen weiterhin erfreulich, andererseits werden die anderen Teilhaushalte weiterhin zu einem Gesamtdefizit hren. In 2023 steigt vor allem der Planansatz zu Konto 42410001 Bewirtschaftungskosten der Grundstücke und baulichen Anlagen“ um über 500.000 € an, was den steigenden Energiekosten geschuldet ist. Aber auch der Aufwand zu Konto 421100001 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ verharrt auf einem sehr hohen Niveau von über 1,2 Mio. €, was in dem enormen Unterhaltungsrückstau am städtischen Gebäude- und Infrastrukturvermögen begründet ist.

 

Die Verwaltung schlägt dem Finanzausschuss vor, die Höhe der Allgemeinen Deckungsmittel festzustellen und den Fachausschüssen für deren Beratungen zu empfehlen, die Zuschussbedarfe der einzelnen Teilhaushalte mit den zugeordneten Produkten durch geeignete Maßnahmen zu senken.

Die Vorlage eines ausgeglichenen Haushaltsplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2023 ist unter Berücksichtigung der derzeit anzunehmenden Parameter Energiekosten- und allg. Preissteigerung (Inflation) sowie erneut zu berücksichtigender Kreisumlagesatz von 50 % nicht erreichbar.

 

Die Stadt muss sich auch weiterhin einer grundlegenden Aufgabenkritik stellen, was auch in der vom Landkreis Göttingen geforderten Produktanalyse mit der im Jahr 2022 begonnen wurde zum Ausdruck kommt. Daher ist es weiterhin zwingend erforderlich die einzelnen Teilhaushalte intensiv zu beleuchten, ob eine Senkung der Zuschussbedarfe bereits in 2023 herbeigeführt werden kann, oder mit welchen Maßnahmen für das zu erstellende Haushaltssicherungskonzept die Zuschussbedarfe in den Folgejahren gesenkt werden können.

 

Auch die Ortsräte sollten für ihre Beratungen über die Beschlüsse des Finanzausschusses informiert werden.


Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X 

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.