Vorlage - BesV/0314/22  

 
 
Betreff: Neufassung der Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen im öffentlichen Raum der Altstadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Sicherheit und Ordnung Bearbeiter/-in: Golde, Jörg
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Vorberatung
16.01.2023 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
25.01.2023    Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gestaltungsrichtlinie Entwurf Stand AK final 09.12.22  
Gestaltungsrichtlinie Entwurf Stand Änderungsvorschlag SPD-Fraktion vom 12.01.23  
Gestaltungsrichtlinie Stand gem. Empfehlung des StEA vom 16.01.23  

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt den Erlass der Neufassung der Gestaltungsrichtlinie in Verbindung mit der Sondernutzung öffentlichen Raumes im Kernstadtbereich in der Stadt Hann. Münden, wie sie dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Die Gestaltungsrichtlinie findet ab 01. April 2023 Anwendung.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Der Erlass der ersten Gestaltungsrichtlinie im Jahr 2008 beruhte auf einer Kundenbefragung sowie intensiven Gesprächen mit den Gewerbetreibenden durch den seinerzeitigen Stadtmarketing-Arbeitskreis „Kunden“. Von allen Beteiligten wurde die Notwendigkeit gesehen, dass die „Möblierung“ der Straßen durch ansprechende gestalterische Elemente unter Berücksichtigung der historischen Altstadt geschehen soll. Die Gestaltungsrichtlinie hat sich über die Jahre etabliert, führte zu einem ansprechenden und von allen Beteiligten gelebten Stadtbild.

 

Aus dem Einzelhandel, der Gastronomie und der Politik sind an die Stadt Änderungs- und Ergänzungswünsche herangetragen worden. Auch seitens der Verwaltung ist die Notwendigkeit gesehen worden, die Gestaltungsrichtlinie zu modifizieren, noch nicht erfasste Themen zu regeln und insgesamt die Gestaltungsrichtlinie zeitgemäß aufzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung unter Bezugnahme auf die BesV/0857/20 den seinerzeitigen Willen des Rates aufgenommen und einen Arbeitskreis Gestaltungsrichtlinie erneut initiiert (BesV/0119/22).

 

In insgesamt 5 Treffen haben Mitglieder des Rates, Vertreter des Hann. Mündener Einzelhandels und Gastronomie, die Wirtschaftsförderung der Stadt, die Hann. Münden Marketing GmbH sowie die Verwaltung die neue Gestaltungsrichtlinie ausgearbeitet. Ziel war es, dass inhaltliche Regelungen möglichst einstimmig beschlossen werden sollten. Passagen, bei denen kein gemeinsamer Konsens gefunden werden konnte, werden dem Stadtentwicklungsausschuss zur weitergehenden Beratung vorgelegt.

 

Mit einer Gestaltungsrichtlinie wird der Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung der Sondernutzung näher ausgefüllt und dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung entsprochen. Damit ist auch gewährleistet, dass sie im Einklang mit bestehenden gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen steht.

 

Die Sondernutzungssatzung regelt die Erlaubniserteilung nach Straßenrecht. Die Umsetzung der Gestaltungsrichtlinie kann zu einer Änderung der Sondernutzungssatzung sowie der Sondernutzugsgebührensatzung führen.

 

Letztendlich soll Ziel der Richtlinie sein, positiv Einfluss auf das Erscheinungsbild zentraler öffentlicher Räume im innerstädtischen Kernbereich der Stadt Hann. Münden zu nehmen. Die Gestaltungsrichtlinie stellt dabei für die städtische Verwaltung einen Orientierungsmaßstab bei der Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen im Hinblick auf das ihr zustehende und von ihr zu beachtende Ermessen dar.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

keine

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.

 

 


Anlagen:

 

Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum der Altstadt

-          in der Fassung zum des Entwurfes des AK zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung (09.12.22)

-          in der Fassung des Änderungsvorschlages der SPD-Fraktion vom 12.01.23

und

-          in der nach der Beratung des Stadtentwicklungsausschusses der Vorlage nachträglich beigefügten Fassung gemäß der Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.01.23

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gestaltungsrichtlinie Entwurf Stand AK final 09.12.22 (2481 KB)      
Anlage 2 2 Gestaltungsrichtlinie Entwurf Stand Änderungsvorschlag SPD-Fraktion vom 12.01.23 (1733 KB)      
Anlage 3 3 Gestaltungsrichtlinie Stand gem. Empfehlung des StEA vom 16.01.23 (2083 KB)