Vorlage - BesV/0322/23  

 
 
Betreff: Beratungen zum Haushaltsplan 2023 - Teilhaushalt 3 "Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kämmerei Bearbeiter/-in: Bette, Milena
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Entscheidung
23.01.2023 
Sitzung des Finanzausschusses zurückgestellt   
13.03.2023 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
TH 3_Kontenebene_Produkte auf 6er Ebene  
Änderungsliste_TH 3, FD 3.1_12.01.2023  
Änderungsliste_TH 3, FD 3.1_03.03.2023  

Beschlussvorschlag:

 

glichkeit 1:

Der Finanzausschuss beschließt keine Änderungen zum Teilhaushalt 3.

 

glichkeit 2:

Der Finanzausschuss stellt die vorab gefassten Änderungsbeschlüsse fest. Der Zuschussbedarf des Teilhaushaltes 3 verändert sich im Ergebnishaushalt um XX.XX € auf XX..XX €, im Finanzhaushalt um XX.XX € auf XX.XX €.

 


 

Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

r die Beratungen zum Haushaltsplan 2023 soll folgendes Verfahren durchgeführt werden:

 

  • Der Haushaltsplanentwurf wird vom Bürgermeister Dannenberg in den Rat eingebracht (erfolgte am 15.12.2022).
  • Der Haushaltsplanentwurf wird von den Fachausschüssen und den Ortsräten beraten.
  • Der aufgrund der Beratungsergebnisse ggf. geänderte Haushaltsentwurf wird im Finanzausschuss beraten.
  • Der Verwaltungsausschuss bereitet die Beschlussfassung für den Rat vor.
  • Der Rat fasst über den Haushalt 2023 am 23.03.2023 einen Beschluss.

 

Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung und Beratung im Finanzausschuss sind die im Haushaltsplanentwurf 2023 enthaltenen Allgemeinen Deckungsmittel des Teilhaushaltes 7 mit einem Ergebnis von 23.834.800 €.

Dieser Betrag weicht in Höhe von 80.000 € von dem im Finanzausschuss am 05.12.2022 gefassten Beschluss (BesV / 0300 / 22) ab, da die Erträge bei den Produkten 6111 „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ und 6121 „Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ positiv verbessert werden konnten.

 

Zur Beratung sind sowohl der Teilhaushalt als auch die dazugehörigen Produkte beigefügt. Die Übersicht enthält die detaillierte Abbildung der Produktsachkonten und die entsprechende Darstellung einzelner Ansätze und Ergebnisse.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2023 weist einen geringfügigen Überschuss in Höhe von 30.600 € aus. Auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 1 Abs, 2 Nr. 4 KomHKVO kann verzichtet werden.

 

Der Gesamtfehlbedarf des Teilhaushaltes 3 beträgt unter Berücksichtigung des Saldos aus internen Leistungsbeziehungen 12.575.420.

 

Eine Senkung des Fehlbedarfs ist trotz Überschuss im Gesamthaushalt notwendig und unausweichlich.

Sollte der Fehlbedarf durch vorgelegte Ansatzänderungen weiter ausgebaut werden und der Gesamthaushalt keinen Überschuss mehr ausweisen, muss ein Haushaltssicherungskonzept zwingend aufgestellt werden.

 

Zusätzlich sind der Vorlage die verwaltungsseitig eingebrachten Änderungen beigefügt. Sollte der Gesamtfehlbedarf des entsprechenden Teilhaushaltes weiter ausgebaut werden, sind Einsparpotenziale dringend zu benennen.

 

Der Stadt Hann. Münden stehen in diesem Jahr Finanzierungsmittel in Höhe von 2.321.600 € zur Verfügung, davon eigene Finanzmittel in Höhe von 262.600 €. Aus diesem Grund ist sie zur Aufnahme neuer Kredite gezwungen, um die geplanten Investitionen in Höhe von insgesamt 8.194.700 € gegenzufinanzieren. Die Summe der geplanten Kreditaufnahme beträgt 5.873.100 €. Damit übersteigt die Kreditaufnahme die Summe der zu leistenden Tilgung, sodass es zu einer Nettoneuverschuldung in Höhe von 4.287.300 kommt.

 

Um diese Nettoneuverschuldung zu vermindern sind alle Gremien, die in die Haushaltsberatung eingebunden sind, gehalten, vor allem auch die Zeitpunkte zu denen die Investitionen umgesetzt werden sollen zu hinterfragen und kritisch zu beleuchten.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Die finanziellen Folgen ergeben sich aus der beigefügten Änderungsliste.

 

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

x

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Es handelt sich um die Beratung einzelner Teilhaushalte, weshalb eine positive oder negative Auswirkung auf die klimatische Situation an dieser Stelle nicht pauschal getroffen werden kann und daher als klimaneutral bezeichnet wird.

 


Anlagen:

 

- Teilhaushalt 3 „Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung“

- Änderungsliste zu TH 3, Fachdienste 3.1 und 3.2_Stand 12.01.2023

- Änderungsliste zu TH 3, Fachdienste 3.1 und 3.2_Stand 03.03.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TH 3_Kontenebene_Produkte auf 6er Ebene (809 KB)      
Anlage 2 2 Änderungsliste_TH 3, FD 3.1_12.01.2023 (352 KB)      
Anlage 3 3 Änderungsliste_TH 3, FD 3.1_03.03.2023 (377 KB)