Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt fest, dass im Verwaltungsausschusses ein Sitz von der Gruppe „Die Grünen / Münden Aktiv“ auf die Fraktion „Die Grünen“ übergeht.
Weiterhin stellt er die Besetzung dieses Sitzes entsprechend der Benennung durch die Fraktion sowie die Bestimmung der Stellvertretung fest.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Durch die Auflösung der Gruppe „Die Grünen / Münden Aktiv“ hat sich das Stärkeverhältnis im Rat der Stadt Hann. Münden verändert. Da der nach den §§ 75 Abs. 1 S. 6, 71 Abs. 9 S. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Antrag auf Neubesetzung des Verwaltungsausschusses mit Datum vom 03.02.2023 durch die Fraktion „Die Grünen“ gestellt wurde, ist eine Neubesetzung erforderlich. Die dadurch entstehenden Auswirkungen auf die Ausschüsse müssen gem. §§ 75 Abs. 1, Satz 1, Halbsatz 2, 71 Abs. 5 NKomVG durch Ratsbeschluss festgestellt werden.
Aufgrund des in der konstituierenden Sitzung gefassten Erhöhungsbeschlusses, beträgt die Anzahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss für die Dauer der Wahlperiode 2021-2026 acht. Nach dem geltenden Verfahren zur Verteilung der Sitze (d’Hondt), ergibt sich für die neue Zusammensetzung der Fraktionen im Rat folgende Sitzverteilung:
Rechnerisch hat sich für die bestehenden Fraktionen durch die Auflösung der Gruppe „Die Grünen / Münden Aktiv“ und zeitgleiche die Neubildung der Fraktion „Die Grünen“ keine Veränderung ergeben. Somit ist es ausreichend festzustellen, dass der Sitz der Gruppe wegfällt und die Fraktion einen Sitz neu erlangt.
Gemäß § 75 Abs. 1 S. 3 - 5 NKomVG ist für jede*n Beigeordnete*n eine Stellvertretung zu bestimmen. Da die Fraktion „Die Grünen“ nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten ist, kann von ihr eine zweite Stellvertretung bestimmt werden, § 75 Abs. 1 S. 5 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Keine.
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.
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