Beschlussvorschlag:
- Finanzausschuss, - Gesellschaftsausschuss, - Stadtentwicklungsausschuss, - Ausschuss für Umwelt und Klima und - Betriebsausschuss ein Sitz von der Gruppe „Die Grünen / Münden Aktiv“ auf die Fraktion „Die Grünen“ übergeht.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Sitzverteilung der Ausschüsse
Durch die Auflösung der Gruppe „Die Grünen / Münden Aktiv“ hat sich das Stärkeverhältnis im Rat der Stadt Hann. Münden verändert. Da der nach den § 71 Abs. 9 S. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Antrag auf Neubesetzung der Ausschüsse des Rates mit Datum vom 03.02.2023 durch die Fraktion „Die Grünen“ gestellt wurde, ist eine Neubesetzung erforderlich. Die dadurch entstehenden Auswirkungen auf die Ausschüsse müssen gem. § 71 Abs. 5 NKomVG durch Ratsbeschluss festgestellt werden.
Die Ausschüsse des Rates haben acht bis neun stimmberechtigte Ausschussmitglieder aus dem Rat. Nach dem geltenden Verfahren zur Verteilung der Sitze (d’Hondt), ergibt sich für die neue Zusammensetzung der Fraktionen im Rat folgende Sitzverteilung:
Rechnerisch hat sich für die bestehenden Fraktionen durch die Auflösung der Gruppe „Die Grünen / Münden Aktiv“ und zeitgleiche die Neubildung der Fraktion „Die Grünen“ keine Veränderung ergeben. Somit ist es ausreichend jeweils festzustellen, dass der Sitz der Gruppe wegfällt und die Fraktion je Ausschuss einen Sitz neu erlangt.
Grundmandate
Ratsfrauen und Ratsherren die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, sofern sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Keine.
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.
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